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#1 |
![]() Forum-Mitglied Registriert seit: 11.09.2011
Beiträge: 56
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@robert koch (Roland, bist Du's??! :-))) - nur Spaß!
Offenbar hat Dirk das Problem noch. Welchen Vorschlag kannst Du machen? Ich bin gespannt! |
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#2 |
![]() Silber-Mitglied Registriert seit: 08.03.2007
Beiträge: 1.068
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So vor 2 Wochen hab ich das CE-Zertifikat dem Zoll geschickt... Bis heute immer noch keine Rückmeldung von denen... Hatte die Anfang der Woche mal angeschrieben, da hieß es nur das noch keine Rückmeldung von der Bundesnetzagentur gekommen ist.... Da ich nur Zeit bis zum 11.11 habe bin ich so langsam ein wenig ungeduldig... Ich hoffe nur das da nicht noch weitere Komplikationen auftreten, weil dann habe ich echt keine Möglichkeit mehr was zu machen da die Frist dann abgelaufen ist...
Wenn in Deutschland alle Behörden so arbeiten, dann muss ich ja leider sagen armes Deutschland.... Und ich als Steuerzahler muss mich nicht wundern das immer mehr Steuern gezahlt werden müssen!! |
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#3 |
![]() Forum-Mitglied Name: Philippe
Registriert seit: 03.09.2011
Beiträge: 97
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Verlänger doch die Frist nochmal oder leg Einspruch ein...
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mfG
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#4 |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 09.01.2011
Beiträge: 3.253
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@ Dirk: Warst du inzwischen schon mal bei einem Rechtsverdreher?
Manchmal bewirken Anwaltsschreiben echte Wunder. ![]() |
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#5 |
![]() Silber-Mitglied Registriert seit: 08.03.2007
Beiträge: 1.068
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#6 |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 09.01.2011
Beiträge: 3.253
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Na, dann warte nicht zu lange.
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#7 |
![]() Silber-Mitglied Registriert seit: 08.03.2007
Beiträge: 1.068
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so gibt wieder Neuigkeiten...
"Sehr geehrter Herr xxxx, zwischenzeitlich liegen mir die Stellungnahmen der Bundesnetzagentur und des Kraftfahrt-Bundesamtes vor. Ltd. Mitteilung der Bundesnetzagentur müssen Sie sich noch eine deutsche Bedienungsanleitung besorgen. Ltd. Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes dürfen die Polizeisprechanlagen/sirenen nicht unberechtigt im Straßenverkehr verwendet werden. Um beide vg Punkte abzusichern, werde ich eine entsprechende Erklärung vorbereiten, in denen Sie dieses bestätigen." |
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