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#1 | |
![]() Silber-Mitglied Registriert seit: 08.03.2007
Beiträge: 1.069
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#2 | |
![]() Silber-Mitglied Name: Stefan
Registriert seit: 26.08.2009
Ort: Im schönen Allgäu
Beiträge: 1.045
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Also möglich ist das, nur weis ich nicht wie das rauskommt/aussieht. Denn mit dem Google Übersetzter lassen sich Dateien wie PDFs übersetzen. Die andere Frage ist dann aber, ob das so gemacht werden kann/darf, denn die Anleitung muss ja von FedSig auf deutsch kommen oder. ![]() | |
Geändert von Feuerzwerg (08.11.2011 um 12:56 Uhr). |
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#3 |
![]() Forum-Mitglied Registriert seit: 11.09.2011
Beiträge: 56
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Hallo Dirk,
poste mir mal direkt die pdf. Dann schau ich mal was geht mit übersetzen. Die Geschichte mit der Bedienungsanleitung finde ich auch seltsam, denn als Sammler brauchst Du doch keine. Aber das ist vielleicht das geringste Problem. Die Unterzeichnung einer Nichtnutzungserklärung ist lächerlich. Die Bestimmungen hierzu regelt das Gesetz und bedarf keiner Einzelfallregelung. Wo steht geschrieben, dass eine solche Erklärung abzugeben wäre? Meiner Meinung nach weiß in diesem Zollamt keiner so genau was er tut. Da wäre mal so ein richtiger Donnerschlag das Richtige. Beachte bitte die Fristen, denen das Verfahren unterliegt. Du solltest zumindest höchst vorsorglich Widerspruch einlegen, damit das Verfahren eine aufschiebende Wirkung bekommt. Vielleicht ist die billigere Alternative zu einem Anwalt, die Ware zurückgehen zu lassen und mit FedSig zu vereinbaren sie erneut und einzeln über FedEx an Dich zu versenden. Es ist zwar nicht wirklich billiger, aber wenn Du jetzt keinen Erfolg hast mit den Unterlagen, dann wäre es wirklich Zeit für einen Anwalt. Und für einen Schriftsatz und eine Beratung bist Du dann eh nicht weniger als 100 EUR los. Aber auch dieser Weg wäre nicht falsch. Dann würde ich aber Folgendes vorher machen: Alle Verfahrensbeteiligten namentlich nennen lassen und ankündigen, dass Du innerhalb von 7 Tagen Deinen Anwalt auf sie hetzt, wenn sich das Kasperletheater nicht bis dahin auflöst. Nicht vergessen: Vorher zur Fristaufhebung den Widerspruch machen. Zum Schluss alles dokumentierte an RTL geben und Spaß haben... |
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#4 |
![]() Gold-Mitglied Name: Marcel
Registriert seit: 11.12.2003
Ort: Oberthal / SAAR
Beiträge: 13.738
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Der Zoll wird immer eigenartiger.... letzte Woche kam eine Benachrichtigung, dass beim Zoll ein Paket sei für mich. Ich dem Zoll dann wie immer Paypal und Ebay Ausdruck, sowie abfertigungsvollmacht geschickt. Normal kommt dann eine Rechnung, die überweise ich, und dann kommt mein Paket. In dem Paket war ein Whelen Power Supply. Preis 39$ Shipping 39$. Also oberhalb der Freigrenze. 2 Tage nach meinem Fax bringt DHL das Paket, ohne dass ich was bezahlen musst. Und auf dem Paket war ein Aufkleber: zollamtlich abgefertigt HZA Erfurt; und ein Aufkleber: nachverzollung notwendig.
Alles etwas eigenartig..... Aber das Power Supply kam ohne CE, Bedienungsanleitung usw zu mir... |
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#5 |
![]() Silber-Mitglied Registriert seit: 08.03.2007
Beiträge: 1.069
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#6 |
![]() Forum-Mitglied Registriert seit: 11.09.2011
Beiträge: 56
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@Dirk
So, anbei alles übersetzt, aber Du musst Dir jetzt auch noch etwas Mühe geben. Ich habe es mit Google übersetzt. Du findest das unter: http://translate.google.de/?hl=de&tab=wT#en|de Hat auch etwas Zeit gebraucht. Du nimmst dir die Datei und schreibst das etwas ungelenke Preussen-Deutsch in normales Hochdeutsch um. Das wird Dich etwa eine Stunden kosten. Dann formatierst Du Dir den Text zu zurecht, wie das Original. Mit Screenshots machst Du dann die Bilder noch aus der Pdf rein. Dann hättest Du es. Die Datei kommt in Word an Dich direkt. Das Endprodukt bitte hier her ins Forum als pdf posten - dann haben alle was davon. ![]() |
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#7 |
![]() Forum-Mitglied Registriert seit: 21.03.2010
Ort: Hohenstein / Untertaunus
Beiträge: 96
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Es hängt wohl wirklich vom Zoll (oder gar Zöllner) ab. Heute bekam ich einen JetSonic, den ich in North Carolina gekauft hatte (Zoll via FFM und Köln)
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Trekdinner Köln: Immer am 2. Samstag ab 18:30
Critical Mass Cologne: Immer am letzten Freitag im Monat ab 17:30 |
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