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#1 | |
![]() Gold-Mitglied Name: Pecco
Registriert seit: 07.07.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 2.040
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![]() Also, wenn ich alleine aus meinem aktiven Wortschatz die Bedeutung der Wörter "geborgen sein", "In Geborgenheit wissen" heraus krame, dann hat das erschreckend wenig mit dem Tode zu tun. Insofern erschrickt mich Deine Definition ganz erheblich... Und zu Deiner Beschreibung von "Rettungsdienst" :-) "Wer glaubt, dass ein Bauleiter den Bau leitet, der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet." ![]() | |
Draußen nur Kännchen!
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#2 |
![]() Gold-Mitglied Name: Florian
Registriert seit: 06.09.2009
Ort: Dortmund
Beiträge: 2.791
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Das kann man so allgemein nicht mehr sagen.
Ich für meinen Teil würde bergen auch eher auf das bergen verstorbener beziehen aber es kommt immer auf die Umstände an. Z.B. aus einer Lawine geborgen... muss nicht zwangsläufig tot heißen. Hier gibt es eine gute Beschreibung. http://www.gfds.de/sprachberatung/fr...ten-vs-bergen/ Allerdings gibt es auch Definitionen: bẹr•gen; birgt, barg, hat geborgen; [Vt] 1. jemanden/etwas bergen jemanden/etwas (z. B. nach einem Unfall od. Unglück) finden und an einen sicheren Ort bringen Quelle: http://de.thefreedictionary.com/bergen Aber ich vermute das es sich im Rettungsdienst so eingebürgert hat, Retten = Leben und Bergen = Tod ![]() |
Gehen sie weiter, weiter! Hier gibt's nichts zu sehen. Nur ein kleiner Unfall. Was? Tja, was soll ich machen? Der Typ nennt das Posting.
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#3 |
![]() Gold-Mitglied Name: Patrik
Registriert seit: 19.11.2007
Ort: Stockholm
Beiträge: 3.022
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#4 |
![]() Gold-Mitglied Name: Diethelm
Registriert seit: 13.10.2008
Ort: Bottrop
Beiträge: 3.944
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"Was einer nicht öffentlich tun darf, soll er auch nicht heimlich tun." (Friedrich der Schöne von Österreich, 1286 bis 1330)
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#5 | |
![]() Gold-Mitglied Name: Pecco
Registriert seit: 07.07.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 2.040
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![]() Zitat:
![]() Ich zitiere aus der DIN 13050:2002-09: "Retten bedeutet das Abwenden eines lebensbedrohenden Zustands durch lebensrettende Maßnahmen und/oder durch Befreien aus einer lebensbedrohenden Zwangslage". Zum Bergen sagt das Wörterbuch für Bevolkerungsschutz und Katastrophenhilfe der Ständigen Kommision für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz "Bergen umfasst Maßnahmen zur Befreiung von Menschen und Tieren, die duch äußere Einwirkung in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind." Fazit: Bergen beschreibt die eigentliche befreiende Tätigkeit, egal ob lebend oder tot. Retten setzt das spätere Überleben des Opfers voraus. Das eine schließt also das andere nicht aus, umgekehrt muss es das aber eben auch nicht einschließen. So. Gruß - /PECCO PS: ich habe Recht! ![]() PPS: Meine Welt sind DIN 1960, 1961 sowie DIN 18299 ff. ![]() | |
Draußen nur Kännchen!
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#6 |
![]() Gold-Mitglied Name: Diethelm
Registriert seit: 13.10.2008
Ort: Bottrop
Beiträge: 3.944
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Pecco, ich gebe mich geschlagen. Ich bin ja auch kein Semantiker. Doch anders als in deiner VOB-Welt, wo es viele Verkäufer ohne Branchenkenntnisse gibt, dürften an deiner "Ich-habe-Recht"-Definition des Bergens sachkundige Lobbyisten des LS-Bergungsdienstes mitgewirkt haben. Die wollten damit wohl vermeiden, dass sich ihre tausend hilflosen Wichte nicht schon definitionsgemäß deprimiert an die Arbeit machen.
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"Was einer nicht öffentlich tun darf, soll er auch nicht heimlich tun." (Friedrich der Schöne von Österreich, 1286 bis 1330)
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#7 |
![]() Gold-Mitglied Name: Pecco
Registriert seit: 07.07.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 2.040
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hihi, das ist auch gut! ;-)
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Draußen nur Kännchen!
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