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#1 |
![]() Forum-Mitglied Name: Christian
Registriert seit: 10.12.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 16
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Viele niedergelassene Ärzte verfügen aber über diese mobilen Anlagen...
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#2 |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 09.01.2011
Beiträge: 3.253
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In Berlin ist mir nicht einer bekannt.
Ich kenne diese Anlagen in B nur bei bestimmten Führungsdiensten. |
"a wise man speaks because he has something to say, a fool speaks because he has to say something"
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#3 |
![]() Bronze-Mitglied Registriert seit: 09.03.2007
Beiträge: 929
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Sowohl mobile Anlagen, als auch Magnetkennleuchten werden laut Frau Z..... bei den nichtpolizeilichen HOS nicht mehr akzeptiert. Die Prüfstellen wurden entsprechend informiert. Sie prüfen bei der Zulassung nun auch, ob die Anlage ohne Werkzeug zu entfernen wäre. In jedem Fall werden Beweisbilder gemacht.
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#4 |
![]() Forum-Mitglied Name: Christian
Registriert seit: 10.12.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 16
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Das kann natürlich auch sein, jedenfalls gibt es diese Anlagen auf zivilen Fahrzeugen.
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#5 |
![]() Bronze-Mitglied Registriert seit: 09.03.2007
Beiträge: 929
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In Bayern ist das ganz anders, da können unter bestimmten Voraussetzungen private KfZ mit einer Magnetanlage ausgerüstet werden.
In Hessen arbeitet man daran in zwei Ministerien. Für den Bereich der Feuerwehr (KBM), als auch LNA soll sich da was ändern. |
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#6 |
![]() Forum-Mitglied Name: Christian
Registriert seit: 10.12.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 16
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Für Bayern gilt Folgendes: http://www.innenministerium.bayern.d...v/2012/167.php Pressemitteilung Nr. 167/12 Innenminister Joachim Herrmann: "First Responder dürfen zur Rettung von Menschenleben Sonderrechte im Straßenverkehr in Anspruch nehmen" +++ Ersthelfergruppen oder First Responder, die von den Integrierten Leitstellen für einen Einsatz alarmiert werden und mit einem Einsatzfahrzeug unterwegs sind, haben künftig die gleichen Rechte wie Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes im Notfall. Ersthelfergruppen unterstützen den Rettungsdienst. Sie gehören entweder Hilfsorganisationen oder den Feuerwehren an und sind ehrenamtlich tätig. Da sie weder Bestandteil des öffentlichen Rettungsdienstes sind noch Pflichtaufgaben der Freiwilligen Feuerwehren wahrnehmen, konnten sie bisher nicht die Rechte im Straßenverkehr in Anspruch nehmen, die den Rettungsdiensten und Feuerwehren zustehen. Die Einsatzfahrzeuge durften zwar mit Blaulicht ausgerüstet sein, bei den Fahrten aber waren Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote und rote Ampeln zu beachten. "Vielen First Respondern war dies gar nicht richtig bewusst. Diese Unsicherheit haben wir jetzt beseitigt", erklärte Innenminister Joachim Herrmann. +++ Die Sonderrechte gelten wie bei allen Rettungsdiensten nur, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Aber auch hier gilt: Die öffentliche Sicherheit und Ordnung, also insbesondere die Verkehrssicherheit, ist gebührend zu berücksichtigen. "Es ist mir außerordentlich wichtig, dass die Helfer dies beachten, um eigene Gefährdungen und die Dritter zu vermeiden", so der Innenminister. Im Zweifel gilt: "Sicherheit vor Schnelligkeit". First Responder sind zwar in der Regel Laien, haben aber eine besondere Ausbildung absolviert, um bei lebensgefährlichen Verletzungen oder schweren Gesundheitsgefahren die manchmal lebensrettenden Minuten bis zum Eintreffen eines Notarztes oder des Rettungsdienstes zu überbrücken.
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