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![]() Bronze-Mitglied Registriert seit: 03.01.2008
Ort: dehemm ;-)
Beiträge: 323
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Hi! Danke für die Antwort.
Naja zur Frage der Zulässigkeit: Laut Fahrzeugschein darf ich die ja eigentlich auch nur einsetzen wenn das Fahrzeug steht. Sind aber bei jedem immer an! Und im NEF fährt auch ein Whelen Talon ohne Ausnahmegenehmigung mit ;-) Deutschland halt, alles was fortschrittlich ist und dem Schutz der Einsatzkräfte dient, ist prinzipiell verboten... |
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