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![]() Forum-Mitglied Registriert seit: 07.11.2012
Beiträge: 4
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Der T5 fährt ausschließlich im Sicherheitsbereich des Flughafens und braucht deshalb keine Zulassung. Der T1 ist auch auf öffentlichen Straßen unterwegs und ist deshalb zugelassen.
Zitat:
Ja, das stimmt, aber auf öffentlichen Straßen ist das hier noch nicht zulässig. Wir haben alte Kennzeichen für die Ausstellung des Fahrzeugs im Museum oder auf "nicht-öffentlichen Verkehrsgrund". Zitat:
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