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#1 |
![]() Moderator Name: Jan
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 6.637
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Heute hat sich erstmals ein Prüfer für die Nanos interessiert und sie sich vorführen lassen.
1. Reaktion: "Sowas gibt's?" Antwort von mir: "Ja, ist sehr wirkungsvoll." 2. Aussage: "Das ist aber gar nicht erlaubt." Nachdem ich ihm kalt lächelnd die ABG übergeben habe, er hin und her blätterte kam folgendes. 3. Aussage: "Die sind ja gar nicht mit der Handbremse gekoppelt." Antwort von mir: "Muss ja auch nicht." 4. Aussage: "Da steht doch drin. "Nur bei stehendem Fahrzeug verwenden"." Gegenfrage von mir: "Sie leiten aus einer Verhaltensvorschrift über den Betrieb eine Einbau- bzw. Schaltvorschrift ab?" 5. Aussage: "Nee, nee. Ich lass das mal so durchgehen. Ganz richtig kann das aber nicht sein!" Ich: "Das machen wir bitte nicht. Entweder Sie belegen mir, dass die Leuchten nicht regelkonform sind oder erkennen sie ohne wenn umd aber an. So halben Kram machen wir nicht!" 6. Reaktion: Trockenes Schlucken, Kopfkratzen und erneutes hektisches Blättern. "Ja, da haben sie wohl Recht." 7. Nachkarten: "Wozu haben Sie eigentlich die gelbe Rundumleuchten hinterm Sitz?" Ich: "Das ist auch eine zusätzliche Warnleuchte nach §53a StVZO Möchten Die die Zulassungsunterlagen dafür auch sehen?" Prüfer: "Ach nein. Die ist ja nicht am Fahrzeug montiert, da kann ich das ja nicht prüfen. Aber eingeschaltet rumfahren dürfen Sie damit ja nicht. Das wissen Sie und halten sich daran?!" Ich: "Aber sicher." Am Ende wurden zur Ehrenrettung des Prüfers die gelblich schimmernden Standlichtbirnen vorne bemängelt und gegen reinweiße gewechselt. Merke: wer den Prüfer bei effekta-Produkten argumentativ aussticht muss damit rechnen, dass der Rest penibel geprüft wird. Wir haben ins aber am Ende mit Handschlag verabschiedet ind ich habe ihm die Website von Hänsch empfohlen. |
"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638) ![]() ![]() Geändert von Jango112 (05.03.2014 um 12:33 Uhr). |
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#2 |
![]() Administrator Name: Peter
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Nickenich
Beiträge: 9.310
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˙˙˙uǝɟnɐʞ ʎɐqƎ ıǝq ɹnʇɐʇsɐʇ ǝuıǝ ɹǝpǝıʍ ǝıu ǝpɹǝʍ ɥɔI
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#3 |
![]() Gold-Mitglied Name: Lars
Registriert seit: 28.06.2009
Ort: NRW
Beiträge: 2.522
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Mein Prüfer sag nie etwas
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Klaag niet..... maar vecht!!!
MARTIN-Horn® Ein Weltbegriff... |
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#4 |
![]() Silber-Mitglied Name: Philipp
Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Tübingen / Schwäbisch Gmünd
Beiträge: 1.017
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Als ich zum erstenmal mit dem Defender in Tübingen zum TÜV bin haben sie gelost wer ran muss!
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#5 |
![]() Moderator Name: Jan
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 6.637
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Bislang (5 Jahre mit zwei HU und identisch vorgeführtem Fahrzeug) hat sich kein Prüfer dafür interessiert, aber dieses Mal kam´s halt so.
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"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638) ![]() ![]() |
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#6 |
![]() Gold-Mitglied Name: Basti
Registriert seit: 05.03.2005
Ort: Wuppertal
Beiträge: 3.270
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Ich gehe da mittlerweile kein Risiko ein.
Wenn ich meinen Polo zum TÜV abgebe nehme ich vorher die Hutablage herraus. Nicht das ich am nächsten Tag vorbei komme und die Plakette aus dem Grund nicht dran ist. AGB und Werbeprospekt habe ich immer dabei. Im Werbeprospekt stehr sogar das man die im Stau auch benutzen darf um den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Wobei da nicht steht, dass man die nur im Stand benutzen darf. |
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#7 |
![]() Gold-Mitglied Name: Florian
Registriert seit: 19.05.2009
Ort: Solingen
Beiträge: 2.530
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Jan, was hattest du für Standlichtlampen drin?
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#8 |
![]() Bronze-Mitglied Registriert seit: 01.10.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 314
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In meinem letzten TÜV-Bericht steht in Bezug auf die Nanos auch drin: "Unzulässige lichttechnische Einrichtung - Voraussetzungen für gelbes Blinklicht nicht gegeben." (Durchgekommen bin ich trotzdem)
Leider ist der Prüfer ein Bekannter eines Bekannten. Daher habe ich ihm zuliebe darauf verzichtet, eine Etage höher zu gehen und dem guten Herren mal die Rechtslage näherzubringen .... |
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