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Alt 05.03.2014, 12:09   #1
Jango112

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Name: Jan
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Blinzeln RWS Nano und die Dekra

Heute hat sich erstmals ein Prüfer für die Nanos interessiert und sie sich vorführen lassen.

1. Reaktion: "Sowas gibt's?" Antwort von mir: "Ja, ist sehr wirkungsvoll."

2. Aussage: "Das ist aber gar nicht erlaubt."
Nachdem ich ihm kalt lächelnd die ABG übergeben habe, er hin und her blätterte kam folgendes.

3. Aussage: "Die sind ja gar nicht mit der Handbremse gekoppelt."
Antwort von mir: "Muss ja auch nicht."

4. Aussage: "Da steht doch drin. "Nur bei stehendem Fahrzeug verwenden"."
Gegenfrage von mir: "Sie leiten aus einer Verhaltensvorschrift über den Betrieb eine Einbau- bzw. Schaltvorschrift ab?"

5. Aussage: "Nee, nee. Ich lass das mal so durchgehen. Ganz richtig kann das aber nicht sein!"
Ich: "Das machen wir bitte nicht.
Entweder Sie belegen mir, dass die Leuchten nicht regelkonform sind oder erkennen sie ohne wenn umd aber an.
So halben Kram machen wir nicht!"

6. Reaktion: Trockenes Schlucken, Kopfkratzen und erneutes hektisches Blättern.
"Ja, da haben sie wohl Recht."

7. Nachkarten: "Wozu haben Sie eigentlich die gelbe Rundumleuchten hinterm Sitz?"
Ich: "Das ist auch eine zusätzliche Warnleuchte nach §53a StVZO
Möchten Die die Zulassungsunterlagen dafür auch sehen?"
Prüfer: "Ach nein. Die ist ja nicht am Fahrzeug montiert, da kann ich das ja nicht prüfen. Aber eingeschaltet rumfahren dürfen Sie damit ja nicht. Das wissen Sie und halten sich daran?!"
Ich: "Aber sicher."

Am Ende wurden zur Ehrenrettung des Prüfers die gelblich schimmernden Standlichtbirnen vorne bemängelt und gegen reinweiße gewechselt.

Merke: wer den Prüfer bei effekta-Produkten argumentativ aussticht muss damit rechnen, dass der Rest penibel geprüft wird.

Wir haben ins aber am Ende mit Handschlag verabschiedet ind ich habe ihm die Website von Hänsch empfohlen.




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

Moderator schreibt orange.

Geändert von Jango112 (05.03.2014 um 12:33 Uhr).
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Alt 05.03.2014, 12:13   #2
Peter

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Name: Peter
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Zitat:
Zitat von Jango112 Beitrag anzeigen
Gegenfrage von mir: "Sie leiten aus einer Verhaltensvorschrift über den Betrieb eine Einbau- bzw. Schaltvorschrift ab?"
Strike!




˙˙˙uǝɟnɐʞ ʎɐqƎ ıǝq ɹnʇɐʇsɐʇ ǝuıǝ ɹǝpǝıʍ ǝıu ǝpɹǝʍ ɥɔI
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Alt 05.03.2014, 15:53   #3
NeusserSosimann

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Mein Prüfer sag nie etwas




Klaag niet..... maar vecht!!!
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Alt 05.03.2014, 16:12   #4
Kleiner

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Als ich zum erstenmal mit dem Defender in Tübingen zum TÜV bin haben sie gelost wer ran muss!
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Alt 05.03.2014, 21:34   #5
Jango112

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Bislang (5 Jahre mit zwei HU und identisch vorgeführtem Fahrzeug) hat sich kein Prüfer dafür interessiert, aber dieses Mal kam´s halt so.




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

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Alt 06.03.2014, 01:47   #6
FedSigAerodynic

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Name: Basti
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Ich gehe da mittlerweile kein Risiko ein.
Wenn ich meinen Polo zum TÜV abgebe nehme ich vorher die Hutablage herraus.

Nicht das ich am nächsten Tag vorbei komme und die Plakette aus dem Grund nicht dran ist.

AGB und Werbeprospekt habe ich immer dabei.
Im Werbeprospekt stehr sogar das man die im Stau auch benutzen darf um den nachfolgenden Verkehr zu warnen.
Wobei da nicht steht, dass man die nur im Stand benutzen darf.
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Alt 06.03.2014, 20:03   #7
Hella Rotafix

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Jan, was hattest du für Standlichtlampen drin?




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Alt 06.03.2014, 21:25   #8
timmmm

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In meinem letzten TÜV-Bericht steht in Bezug auf die Nanos auch drin: "Unzulässige lichttechnische Einrichtung - Voraussetzungen für gelbes Blinklicht nicht gegeben." (Durchgekommen bin ich trotzdem)

Leider ist der Prüfer ein Bekannter eines Bekannten. Daher habe ich ihm zuliebe darauf verzichtet, eine Etage höher zu gehen und dem guten Herren mal die Rechtslage näherzubringen ....
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