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Alt 14.11.2014, 23:23   #4
RKLsammler

Silber-Mitglied
 
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Name: Matthias
Registriert seit: 25.02.2013
Beiträge: 1.273
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Laut Hänsch:
Zitat:
An Fahrzeugen mit Blaulicht dürfen ab dem 01.08.2013 gemäß §52 Abs. 11 StVZO gelbe, gerichtete Kennleuchten (2, 4 oder 6 Leuchten) oben am Heck montiert sein. Die Voraussetzungen sind eine Zulassung nach ECE-R 65 und eine synchrone Blitzfolge.
Also gehen die Sputnik SL in Ordnung.
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