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Alt 07.05.2015, 11:51   #1
Doku112

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Name: Christoph
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Zitat:
Zitat von Blaulicht05 Beitrag anzeigen
Die StVZO kann dir da vielleicht weiterhelfen. Da steht nichts von gelben Frontblitzern drin. Lediglich gelbe Heckwarnleuchten sind mit ECE R-65 Zulassung zugelassen.

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An Mehrspurigen Fahrzeugen müssen gerichtete Warnleuchten, egal ob Front- und Heckblitzer, immer synchron blitzen. An einspurigen Fahrzeugen (Motorräder etc.) ist auch eine alternierende Blitzfolge zulässig.
Ja richtig, in der StVZO sind gelbe Frontblitzer nicht aufgeführt. In der ECE werden diese ja aber eben auch nicht als Frontblitzer betitielt, das ist ja mein Problem.

Gibt´s ne handfeste Quelle für das syncrone Blitzen?

Wie sieht es da bei Kennleuchten oder Balken im Selektionalbetrieb aus?

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Ich wollte mich soeben beim "Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur"erkundigen, wo man die ECE-Regelung bekommen kann.

Mir wurde ein Link genannt wo man diese besagte Regelung lesen aber nicht drucken oder downloaden kann. Für ein gedrucktes oder elektronisches Exemplar soll ich mich schriftlich an eine bestimmte Abteilung wenden.

Ich habe gleich noch ein wenig mein Anliegen mit den Frontblitzern geschildert. Nach etlichen Weiterleitungen hatte ich einen netten Mann am Apparat.

Bei der Frage nach synchron oder abwechselnd war er total überfragt.

Bei den gellben (und auch blauen!) Frontblitzern konnte er mir sehr gut weiterhelfen. Ich versuche das ganze nun mal wiederzugeben.

Alles ist abhängig von dem aufgebrachten Prüfzeichen.
  1. Ist/soll ein Fahrzeug mit Kennleuchten für Blinklicht ausgestattet (werden), so muss grundsätzlich erst einmal eine Kennleuchte montiert werden, welche nach der Klasse TA / TB geprüft ist.
  2. Nachdem diese Kennleuchte Verwendung findet, muss geklärt werden, ob damit bereits die 360° Wirkung erreicht wird.
  3. Ist dies nicht der Fall, muss mit weiteren Kennleuchten Abhilfe geschaffen werden.
  4. Dabei kann jedoch sowohl eine XA / XB als auch eine TA / TB Kennleuchte verwendet werden.
  5. Verwendet man nun - zum erreichen der 360° Warnwirkung - eine X-Kennleuchte (also gerichtete Kennleuchte) muss auf das Prüfzeichen geachtet werden. Ist dort KEIN Pfeil angegeben der die zulässige Fahrzeugseite kennzeichnet, so kann diese an allen Fahrzeugseiten montiert werden.
  6. Laut Aussager von Herrn **** müssen dabei lediglich die gesetzlichen Höhen für Beleuchtungseinrichtungen eingehalten werden.
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Alt 11.05.2015, 18:14   #2
karl-peter

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Also in Hessen sind gerichtete Kennleuchten/Warnleuchten/Blitzleuchten in gelb überhaupt nicht Zulässig.
Dazu gab es erst im März 2015 eine Anweisung vom Regierungspräsidium Darmstadt an alle TÜV, Dekra und sonstige Stationen.
Demnach ist eine Prüfplakette bei der Hauptuntersuchung zu verweigern, wenn gelbe Frontblitzer verbaut sind.
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Alt 11.05.2015, 19:24   #3
firefly

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Alle gerichteten gelben KL oder nur Frontblitzer/ Seiten?

Wär ja absurd wenn jetzt ein RegPräs alles zugelassene an RWS verbieten würde (oder es zumindest versucht)...




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Alt 11.05.2015, 19:50   #4
Commander

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RWS ist laut Zulassung ja keine gerichtete KL sondern eine WL.




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Alt 11.05.2015, 22:03   #5
firefly

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Zitat:
Zitat von Commander Beitrag anzeigen
RWS ist laut Zulassung ja keine gerichtete KL sondern eine WL.
Ah, ist klar...

Diese wunderbare Regelung wurde wahrscheinlich von den selben Deppen gemacht wie unser Waffengesetz.




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Alt 11.05.2015, 22:33   #6
Panther8x8

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Zitat:
Zitat von firefly Beitrag anzeigen

Diese wunderbare Regelung wurde wahrscheinlich von den selben Deppen gemacht wie unser Waffengesetz.
Die Deppen sind aber wohl eher die, die ihre Waffen frei zugänglich für ihren 17. jährigem Sohn rumliegen lassen, der dann damit 15 Menschen und sich selber erschießt...

Aber das ist sehr OT!




Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand (Arthur Schoppenhauer)
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Alt 11.05.2015, 22:57   #7
firefly

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Dem muss ich zustimmen, wenngleich es natürlich auch nach "altem" Gesetz verboten war.

Weiteres dann aber lieber per PN.




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