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#1 |
![]() Administrator Name: Peter
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Nickenich
Beiträge: 9.301
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Ich habe mir gerade mal die Zulassungsurkunde von den Hella BST angeschaut...
Dort wird weder von "Heckwarnsystem" gesprochen, noch wird eine vorgeschriebene Abstrahlrichtung erwähnt. Demnach dürfte man sie auch zur Warnung nach vorne verbauen, sofern man die Grundregeln beachtet wie z.B.:
Liege ich da richtig oder habe ich etwas übersehen? |
˙˙˙uǝɟnɐʞ ʎɐqƎ ıǝq ɹnʇɐʇsɐʇ ǝuıǝ ɹǝpǝıʍ ǝıu ǝpɹǝʍ ɥɔI
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#2 |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 17.12.2006
Beiträge: 6.599
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Schwierig... Müsste man jetzt nochmal mit der StVZO abgleichen.
---------- ... Da findet man aber auch nicht wirklich etwas über diese Heckwarnsysteme in privaten PKWs. Vielleicht mal beim TÜV anfragen, wie das zulassungstechnisch aussieht. Wenn der TÜV das i.O. gibt und es vielleicht noch in den Fahrzeugschein eintragen kann, wäre man auf der sicheren Seite. Die StVZO ist ja auch im Bereich der Heckblitzleuchten (blau) sehr schwammig. Da steht nichts von Anbauhöhe, max. Anzahl der Leuchten, usw. ![]() |
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#3 | |
![]() Silber-Mitglied Name: Christoph
Registriert seit: 14.11.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 1.286
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![]() Zitat:
---------- http://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=24360 | |
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#4 |
![]() Moderator Name: Jan
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 6.631
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An den Beitrag erinnere ich mich.
Hast du dich zusätzlich auch bei Externen informiert? |
"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638) ![]() ![]() |
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#5 | |
![]() Silber-Mitglied Name: Christoph
Registriert seit: 14.11.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 1.286
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![]() Zitat:
Die "Rennleitung" meinte "Naja, ist doch eh nur gelb" Als ich mich dann "etwas weiter oben" über die Sachlage der gelben Frontblitzern allgemein bemühte, erfuhr ich, dass - entgegen mancher Meinungen - gelbe Frontblitzer zulässig sind. Dabei frug ich gleich noch mal entsprechend der KBA-Blitzer nach. Antwort: "Naja, die Beeinträchtigung durch die Neigung der Frontscheibe und der damit verbundenen Lichtstreuung scheint mir persönlich fragwürdig. Aber wenn die Zulassungsurkunde nichts vergleichbares verbietet ist dass völlig im legitimen Rahmen." | |
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#6 |
![]() Moderator Name: Jan
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 6.631
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Ok.
Gut zu wissen. ![]() |
"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638) ![]() ![]() |
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#7 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Jonas
Registriert seit: 31.08.2014
Beiträge: 483
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So meine BST sind nun bestellt.
Der Tipp mit den Frontblitzern ist gut ![]() |
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#8 | |
![]() Bronze-Mitglied Name: Florian
Registriert seit: 13.11.2012
Beiträge: 287
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Geändert von Flo (29.05.2015 um 11:20 Uhr). |
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#9 |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 17.12.2006
Beiträge: 6.599
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Also auch seitlich. Dann sind einige Autos bald wie die von den Sheriffs bestückt.
![]() Steht denn da etwas von der Anzahl der Leuchten geschrieben? Oder darf man z.B. Nach hinten such vier Paar BST gelb mit KBA Zulassung verbauen? |
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#10 | ||
![]() Bronze-Mitglied Name: Florian
Registriert seit: 13.11.2012
Beiträge: 287
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Auch dahingehend kann ich keine Beschränkung finden. Die StVZO benutzt sogar den Plural.
Zitat:
Zitat:
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#11 |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 09.01.2011
Beiträge: 3.253
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Hmmm, irgendwie kommen mir da Gedanken die zu einem ziemlich blöden Grinsen führen...
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"a wise man speaks because he has something to say, a fool speaks because he has to say something"
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#12 |
![]() Silber-Mitglied Name: Andi
Registriert seit: 17.04.2010
Ort: Stadt mit K
Beiträge: 1.143
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#13 | |
![]() Bronze-Mitglied Name: Florian
Registriert seit: 13.11.2012
Beiträge: 287
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Was das angeht...Ja das steht in der Zulassungsurkunde. Aber die Zulassung ist ja nicht mir sondern Hella gegenüber erteilt worden. Dass wir die kennen ist ja mehr Zufall. In der StVO findet sich auch keine Vorschrift, die den Betrieb zusätzlicher Warnleuchten derart begrenzt. Meiner Auffassung nach müsste es also bei der allgemeinen Regel bleiben:
Zitat:
Edit: Andi, da musst du natürlich damit rechnen, nicht mehr für ganz voll genommen zu werden ![]() Ansonsten generell als Hinweis: Geht damit einfach vernünftig um. Ich selbst betreibe nur 1 Paar BST, aber durchaus auch mal am Stauende, obwohl das Fahrzeug nicht steht. Das alles ist mein persönliches Verständnis der Rechtslage, an dem ich mich orientiere und das ich gegen jeden TÜV-Prüfer, Polizisten oder Bußgeldstelle auch durchsetzen würde, weil ich davon überzeugt bin, dass es korrekt ist. Man kann aber davon ausgehen, dass man trotzdem erstmal Ärger bekommt, gegen den man sich dann wehren muss. Einfach weil es noch selten ist und der ein oder andere Verantwortliche eine andere Ansicht hat. | |
Geändert von Flo (29.05.2015 um 13:36 Uhr). |
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#14 |
![]() Silber-Mitglied Name: Frederick
Registriert seit: 05.03.2010
Ort: Landau/Pfalz
Beiträge: 1.696
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