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Alt 29.05.2015, 01:39   #1
Peter

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Ich habe mir gerade mal die Zulassungsurkunde von den Hella BST angeschaut...
Dort wird weder von "Heckwarnsystem" gesprochen, noch wird eine vorgeschriebene Abstrahlrichtung erwähnt.

Demnach dürfte man sie auch zur Warnung nach vorne verbauen, sofern man die Grundregeln beachtet wie z.B.:
  • Festmontage nur im Innenraum
  • Betrieb nur im Stand

Liege ich da richtig oder habe ich etwas übersehen?




˙˙˙uǝɟnɐʞ ʎɐqƎ ıǝq ɹnʇɐʇsɐʇ ǝuıǝ ɹǝpǝıʍ ǝıu ǝpɹǝʍ ɥɔI
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Alt 29.05.2015, 07:17   #2
Blaulicht05

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Schwierig... Müsste man jetzt nochmal mit der StVZO abgleichen.

----------

... Da findet man aber auch nicht wirklich etwas über diese Heckwarnsysteme in privaten PKWs. Vielleicht mal beim TÜV anfragen, wie das zulassungstechnisch aussieht. Wenn der TÜV das i.O. gibt und es vielleicht noch in den Fahrzeugschein eintragen kann, wäre man auf der sicheren Seite.

Die StVZO ist ja auch im Bereich der Heckblitzleuchten (blau) sehr schwammig. Da steht nichts von Anbauhöhe, max. Anzahl der Leuchten, usw.




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Alt 29.05.2015, 07:54   #3
Doku112

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Zitat:
Zitat von Peter Beitrag anzeigen
Ich habe mir gerade mal die Zulassungsurkunde von den Hella BST angeschaut...
Dort wird weder von "Heckwarnsystem" gesprochen, noch wird eine vorgeschriebene Abstrahlrichtung erwähnt.

Demnach dürfte man sie auch zur Warnung nach vorne verbauen, sofern man die Grundregeln beachtet wie z.B.:
  • Festmontage nur im Innenraum
  • Betrieb nur im Stand

Liege ich da richtig oder habe ich etwas übersehen?
Richtig! Ich hatte mich über diesen Fall schon mal informiert nachdem ich tatsächlich ein Fahrzeug gesehen habe, welches die PH4 KBA Blitzer in der Front- und Seitenscheibe gesehen habe.

----------

http://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=24360
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Alt 29.05.2015, 07:56   #4
Jango112

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An den Beitrag erinnere ich mich.
Hast du dich zusätzlich auch bei Externen informiert?




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

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Alt 29.05.2015, 08:03   #5
Doku112

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Zitat:
Zitat von Jango112 Beitrag anzeigen
An den Beitrag erinnere ich mich.
Hast du dich zusätzlich auch bei Externen informiert?
Ja, die DEKRA meinte "Ja klar, in der Zulassungsurkunde steht ja nichts anderes drin"

Die "Rennleitung" meinte "Naja, ist doch eh nur gelb"

Als ich mich dann "etwas weiter oben" über die Sachlage der gelben Frontblitzern allgemein bemühte, erfuhr ich, dass - entgegen mancher Meinungen - gelbe Frontblitzer zulässig sind. Dabei frug ich gleich noch mal entsprechend der KBA-Blitzer nach. Antwort: "Naja, die Beeinträchtigung durch die Neigung der Frontscheibe und der damit verbundenen Lichtstreuung scheint mir persönlich fragwürdig. Aber wenn die Zulassungsurkunde nichts vergleichbares verbietet ist dass völlig im legitimen Rahmen."
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Alt 29.05.2015, 08:26   #6
Jango112

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Ok.
Gut zu wissen.




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Galileo Galilei (1638)

Moderator schreibt orange.
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Alt 29.05.2015, 09:00   #7
Bayern-Modder

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So meine BST sind nun bestellt.
Der Tipp mit den Frontblitzern ist gut




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Alt 29.05.2015, 11:16   #8
Flo

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Zitat:
Zitat von Peter Beitrag anzeigen
Ich habe mir gerade mal die Zulassungsurkunde von den Hella BST angeschaut...
Dort wird weder von "Heckwarnsystem" gesprochen, noch wird eine vorgeschriebene Abstrahlrichtung erwähnt.

Demnach dürfte man sie auch zur Warnung nach vorne verbauen, sofern man die Grundregeln beachtet wie z.B.:
  • Festmontage nur im Innenraum
  • Betrieb nur im Stand

Liege ich da richtig oder habe ich etwas übersehen?
Das ist auch mein Verständnis und erscheint mir auch nur logisch. Eine Comet Effekta warnt ja schließlich auch in alle Richtungen und ist nicht nur nach hinten beschränkt. Mangels Beschränkung in der Zulassungsurkunde muss dann auch für die BST gelten, dass jede Richtung zulässig ist, weil sich auch aus der StVZO nichts anderes ergibt.

Geändert von Flo (29.05.2015 um 11:20 Uhr).
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Alt 29.05.2015, 12:45   #9
Blaulicht05

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Also auch seitlich. Dann sind einige Autos bald wie die von den Sheriffs bestückt.
Steht denn da etwas von der Anzahl der Leuchten geschrieben? Oder darf man z.B. Nach hinten such vier Paar BST gelb mit KBA Zulassung verbauen?




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Alt 29.05.2015, 13:01   #10
Flo

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Auch dahingehend kann ich keine Beschränkung finden. Die StVZO benutzt sogar den Plural.

Zitat:
Zitat von § 53a Abs. 3 StVZO
Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne dass sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, dass sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können.
(...)
Ansonsten ist beim Anbau eigentlich nur die symmetrische Montage und der synchrone Betrieb zu Bedenken.

Zitat:
Zitat von § 49a Abs. 4 StVZO
Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht, so müssen sie in gleicher Höhe über der Fahrbahn und symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein (...), (...). Sie müssen gleichfarbig sein, gleich stark und – mit Ausnahme der Parkleuchten und der Fahrtrichtungsanzeiger – gleichzeitig leuchten.
Da aber jedes Paar BST als eine Leuchte gilt, müssten zwar die beiden Blitzer eines jeweiligen Paares synchron laufen, jedoch müssen nicht alle Paare miteinander synchronisiert werden.
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Alt 29.05.2015, 13:04   #11
firefly

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Hmmm, irgendwie kommen mir da Gedanken die zu einem ziemlich blöden Grinsen führen...




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Alt 29.05.2015, 13:14   #12
0527000

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Zitat:
Zitat von firefly Beitrag anzeigen
Hmmm, irgendwie kommen mir da Gedanken die zu einem ziemlich blöden Grinsen führen...
2 Stück vor den Sonnenblenden in Fahrtrichtung, 4 Stück im Kofferraum und 2 Stück zur Seite.




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Alt 29.05.2015, 13:19   #13
Flo

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Zitat:
Zitat von Peter Beitrag anzeigen
Grundregeln beachtet wie z.B.:
  • Betrieb nur im Stand
Was das angeht...Ja das steht in der Zulassungsurkunde. Aber die Zulassung ist ja nicht mir sondern Hella gegenüber erteilt worden. Dass wir die kennen ist ja mehr Zufall. In der StVO findet sich auch keine Vorschrift, die den Betrieb zusätzlicher Warnleuchten derart begrenzt. Meiner Auffassung nach müsste es also bei der allgemeinen Regel bleiben:

Zitat:
Zitat von § 16 Abs. 1 StVO
Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.
Und wenn ich die Gefährdung eben im fließenden Verkehr bei Annäherung an ein Stauende sehe, dann halte ich den Betrieb hier für zulässig. Die Passage in der Zulassungsurkunde ist meiner Ansicht nach ein frommer Wunsch des KBA. Eine Rechtsgrundlage sehe ich dafür nicht wirklich.


Edit: Andi, da musst du natürlich damit rechnen, nicht mehr für ganz voll genommen zu werden

Ansonsten generell als Hinweis: Geht damit einfach vernünftig um. Ich selbst betreibe nur 1 Paar BST, aber durchaus auch mal am Stauende, obwohl das Fahrzeug nicht steht. Das alles ist mein persönliches Verständnis der Rechtslage, an dem ich mich orientiere und das ich gegen jeden TÜV-Prüfer, Polizisten oder Bußgeldstelle auch durchsetzen würde, weil ich davon überzeugt bin, dass es korrekt ist. Man kann aber davon ausgehen, dass man trotzdem erstmal Ärger bekommt, gegen den man sich dann wehren muss. Einfach weil es noch selten ist und der ein oder andere Verantwortliche eine andere Ansicht hat.

Geändert von Flo (29.05.2015 um 13:36 Uhr).
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Alt 29.05.2015, 16:06   #14
big daddy

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Zitat:
Zitat von 0527000 Beitrag anzeigen
2 Stück vor den Sonnenblenden in Fahrtrichtung, 4 Stück im Kofferraum und 2 Stück zur Seite.
Ich habe die PH4, Heckscheibe 2x, Seitenscheibe 2x, Frontscheibe 2x.

Gesicht vom TÜV Prüfer unbezahlbar, da in der Urkunde wie bei den BST nichts von Heckwarnanlage darinnen steht.




Gruß, Frederick Feuerwehrler a.D.
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