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Alt 29.05.2015, 15:20   #1
Doku112

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Okay, dann ist Flo´s aussage natürlich richtig, was den Kenntnisstand zum Betrieb während der Fahrt angeht.
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Alt 29.05.2015, 16:24   #2
Peter

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Wie sieht es denn jetzt mit dem Dreifach-Blitz aus? Ist der nun zulässig oder nicht? Laut Produktblatt ja. Für Verwendung nach §53a StVZO auch?




˙˙˙uǝɟnɐʞ ʎɐqƎ ıǝq ɹnʇɐʇsɐʇ ǝuıǝ ɹǝpǝıʍ ǝıu ǝpɹǝʍ ɥɔI
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Alt 29.05.2015, 16:42   #3
Doku112

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Zitat:
Zitat von Peter Beitrag anzeigen
Wie sieht es denn jetzt mit dem Dreifach-Blitz aus? Ist der nun zulässig oder nicht? Laut Produktblatt ja. Für Verwendung nach §53a StVZO auch?
Ja!
1. Steht nichts gegenteiliges in der Zulassungsurkunde
2. Regelt die StVZO und StVO keine Blitzanzahl, weil
3. Ein Doppel-oder Dreifachblitz immernoch - rein theoretisch - als ein Blitz zählt. In den technischen Vorschriften ist nämlich genau geregelt, welche Hell- und Dunkelzeit aufeinanderfolgend als ein Blitz zählt.
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Alt 29.05.2015, 17:16   #4
Peter

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@Doku112: OK, prima! Danke Dir!


Also, fassen wir nochmals kurz die mutmaßlichen Fakten für die gelben Hella BST zusammen:
  • Zulassung für den Privatgebrauch nach §53a StVZO liegt vor. (Urkunde siehe Downloadbereich.)
  • Darf paarweise sowohl nach hinten und vorne (und Seiten?) gerichtet sein.
  • Muss bei Festmontage IM Fahrzeug verbaut sein. (Außenspiegelmontage und Frontschürzenmontage somit NICHT erlaubt.)
  • Die Montage muss symmetrisch zur Längsachse des Fahrzeugs erfolgen und die paarweise Blitzabgabe muss synchron erfolgen.
  • Es dürfen mehrere paarweise BSN-Einheiten pro Richtung verbaut werden. Die alternierende Anordnung 1.1 - 2.1 - 2.2 - 1.2 wäre somit sogar zulässig.
  • Dreifach-Blitzmuster ist zulässig.
  • Die Verwendung ist nur im Stillstand zur Absicherung einer Gefahren-, Pannen- oder Unfallstelle erlaubt.
Alle Angaben ohne Gewähr!




˙˙˙uǝɟnɐʞ ʎɐqƎ ıǝq ɹnʇɐʇsɐʇ ǝuıǝ ɹǝpǝıʍ ǝıu ǝpɹǝʍ ɥɔI
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Alt 29.05.2015, 22:14   #5
Doku112

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Zitat:
Zitat von Peter Beitrag anzeigen
@Doku112: OK, prima! Danke Dir!


Also, fassen wir nochmals kurz die mutmaßlichen Fakten für die gelben Hella BST zusammen:
  • Muss bei Festmontage IM Fahrzeug verbaut sein. (Außenspiegelmontage und Frontschürzenmontage somit NICHT erlaubt.)
Nur bei Privatfahrzeugen! "Echte" Gelblicht-Fahrzeuge dürfen diese Blitzer auch außerhalb montieren!

Zitat:
Zitat von Peter Beitrag anzeigen
  • Es dürfen mehrere paarweise BSN-Einheiten pro Richtung verbaut werden. Die alternierende Anordnung 1.1 - 2.1 - 2.2 - 1.2 wäre somit sogar zulässig.
Nun ja, ich persönlich würde eine alternierende Anordnung für unzulässig halten ohne dass ich jetzt auf die schnell eine Quelle nennen kann.
Um aber an deine Idee anzuschließen: Ein Betrieb welcher zwischen den einzelnen Paaren unsynchronisiert ist, den halte ich für völlig legitim.
Zumindest wenn ich jetzt davon ausgehe, dass für den alternierenden Betrieb die unterschiedlichen Paare ja miteinander über die Sync-Leitung verbunden werden müssen. Ich weiß gar nicht jetzt genau wie es bei den neuen BST ist. Da gab es ja auch irgendwas mit Gruppen...
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Alt 30.05.2015, 09:33   #6
Tobbi

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Ist denn irgendwo festgesetzt was "im Innenraum" bedeutet? Hinter dem Kühlergrill wäre für mich sonst auch wieder eine Grauzone, ist ja auch Innen...
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Alt 30.05.2015, 13:53   #7
mär

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Zitat:
Zitat von Tobbi Beitrag anzeigen
Ist denn irgendwo festgesetzt was "im Innenraum" bedeutet? Hinter dem Kühlergrill wäre für mich sonst auch wieder eine Grauzone, ist ja auch Innen...
Wie sieht es mit der Kofferraumklappe aus? Spricht da rechtlich was dagegen?
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Alt 30.05.2015, 14:59   #8
rouvi

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Zitat:
Zitat von Tobbi Beitrag anzeigen
Ist denn irgendwo festgesetzt was "im Innenraum" bedeutet? Hinter dem Kühlergrill wäre für mich sonst auch wieder eine Grauzone, ist ja auch Innen...
Duden Innenraum
ringsum [von Wänden] umschlossener, im Inneren von etwas liegender, das Innere von etwas bildender Raum.

Unter Innenraum vom Fahrzeug versteht man die Fahrgastzelle, man kann ja alles mögliche als "Innenraum" bezeichenen, der Tank hat auch ein Innenraum, die Außenspiegel haben auch einen Innenraum...
Man muss ja auch mal ein bisschen den gesunden Menschenverstand benutzen...

Kofferaum ist auch zulässig:
"Als im Fahrzeug fest angebrachte Warnleuchte wird auch die Leuchte angesehen, die erst
durch das Öffnen einer Klappe, Tür bzw. Rolltür oder durch das Herausziehen eines
Einbaurahmens oder einer vergleichbaren Vorrichtung sichtbar wird."

Geändert von rouvi (30.05.2015 um 16:30 Uhr).
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Alt 31.05.2015, 18:43   #9
Doku112

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Zitat:
Zitat von Tobbi Beitrag anzeigen
Ist denn irgendwo festgesetzt was "im Innenraum" bedeutet? Hinter dem Kühlergrill wäre für mich sonst auch wieder eine Grauzone, ist ja auch Innen...
Das Thema hatte ich auch schon mal.

Dreht man das mit dem Innenraum einfach mal, klärt also was nicht innen ist: Alles was außerhalb der "geschlossenen" Karosse ist. Hinter dem Kühlergrill ist somit definitiv nicht außen. Wenn es nicht außen ist zählt es als innen.

Denn in der Zulassungsurkunde ist nicht die Rede von der Fahrgastzelle!


Hat jemand eine Quelle wo man die BST-V direkt als Endkunde beziehen kann bzw. einen Preis dazu?
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