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#1 |
![]() Silber-Mitglied Name: Christoph
Registriert seit: 14.11.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 1.286
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Okay, dann ist Flo´s aussage natürlich richtig, was den Kenntnisstand zum Betrieb während der Fahrt angeht.
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#2 |
![]() Administrator Name: Peter
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Nickenich
Beiträge: 9.313
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Wie sieht es denn jetzt mit dem Dreifach-Blitz aus? Ist der nun zulässig oder nicht? Laut Produktblatt ja. Für Verwendung nach §53a StVZO auch?
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˙˙˙uǝɟnɐʞ ʎɐqƎ ıǝq ɹnʇɐʇsɐʇ ǝuıǝ ɹǝpǝıʍ ǝıu ǝpɹǝʍ ɥɔI
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#3 | |
![]() Silber-Mitglied Name: Christoph
Registriert seit: 14.11.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 1.286
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Zitat:
1. Steht nichts gegenteiliges in der Zulassungsurkunde 2. Regelt die StVZO und StVO keine Blitzanzahl, weil 3. Ein Doppel-oder Dreifachblitz immernoch - rein theoretisch - als ein Blitz zählt. In den technischen Vorschriften ist nämlich genau geregelt, welche Hell- und Dunkelzeit aufeinanderfolgend als ein Blitz zählt. | |
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#4 |
![]() Administrator Name: Peter
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Nickenich
Beiträge: 9.313
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@Doku112: OK, prima! Danke Dir!
Also, fassen wir nochmals kurz die mutmaßlichen Fakten für die gelben Hella BST zusammen:
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˙˙˙uǝɟnɐʞ ʎɐqƎ ıǝq ɹnʇɐʇsɐʇ ǝuıǝ ɹǝpǝıʍ ǝıu ǝpɹǝʍ ɥɔI
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#5 | ||
![]() Silber-Mitglied Name: Christoph
Registriert seit: 14.11.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 1.286
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Zitat:
Zitat:
Um aber an deine Idee anzuschließen: Ein Betrieb welcher zwischen den einzelnen Paaren unsynchronisiert ist, den halte ich für völlig legitim. Zumindest wenn ich jetzt davon ausgehe, dass für den alternierenden Betrieb die unterschiedlichen Paare ja miteinander über die Sync-Leitung verbunden werden müssen. Ich weiß gar nicht jetzt genau wie es bei den neuen BST ist. Da gab es ja auch irgendwas mit Gruppen...
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#6 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Tobias
Registriert seit: 15.05.2013
Ort: Iserlohn
Beiträge: 130
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Ist denn irgendwo festgesetzt was "im Innenraum" bedeutet? Hinter dem Kühlergrill wäre für mich sonst auch wieder eine Grauzone, ist ja auch Innen...
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#7 |
![]() Silber-Mitglied Registriert seit: 06.06.2009
Ort: Hochdorf
Beiträge: 1.936
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#8 | |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 26.08.2006
Ort: Bremen
Beiträge: 3.651
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Zitat:
ringsum [von Wänden] umschlossener, im Inneren von etwas liegender, das Innere von etwas bildender Raum. Unter Innenraum vom Fahrzeug versteht man die Fahrgastzelle, man kann ja alles mögliche als "Innenraum" bezeichenen, der Tank hat auch ein Innenraum, die Außenspiegel haben auch einen Innenraum... ![]() Man muss ja auch mal ein bisschen den gesunden Menschenverstand benutzen... ![]() Kofferaum ist auch zulässig: "Als im Fahrzeug fest angebrachte Warnleuchte wird auch die Leuchte angesehen, die erst durch das Öffnen einer Klappe, Tür bzw. Rolltür oder durch das Herausziehen eines Einbaurahmens oder einer vergleichbaren Vorrichtung sichtbar wird." | |
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Geändert von rouvi (30.05.2015 um 16:30 Uhr). |
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#9 | |
![]() Silber-Mitglied Name: Christoph
Registriert seit: 14.11.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 1.286
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Zitat:
Dreht man das mit dem Innenraum einfach mal, klärt also was nicht innen ist: Alles was außerhalb der "geschlossenen" Karosse ist. Hinter dem Kühlergrill ist somit definitiv nicht außen. Wenn es nicht außen ist zählt es als innen. Denn in der Zulassungsurkunde ist nicht die Rede von der Fahrgastzelle! Hat jemand eine Quelle wo man die BST-V direkt als Endkunde beziehen kann bzw. einen Preis dazu? | |
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