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#1 |
![]() Forum-Mitglied Registriert seit: 03.02.2014
Ort: 63814 Mainaschaff
Beiträge: 25
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Ne, die waren total begeistert
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#2 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Florian
Registriert seit: 13.11.2012
Beiträge: 287
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#3 |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 04.05.2004
Beiträge: 4.657
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Ich habe die Nanos als RWS mindestens seit 2006/2007 und davor auch jahrelang (keine Ahnung mehr, wie lange) Typ 43 in gelb (jajaja, keine 53a) und ebenfalls nie Probleme gehabt.
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„Die meisten Zitate im Internet sind falsch.“ (Aristoteles)
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#5 |
![]() gesperrter Benutzer! Name: Uwe
Registriert seit: 19.09.2009
Ort: Mainaschaff, Bahnhofstraße 42
Beiträge: 1.526
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So, nun habe auch Ich mal ein halbes Stündchen Zeit gefunden meine BST in meinen Golf 4 Avant zu bauen.
Bilder spare ich mir mal, man sieht ja sowieso nur die Leuchtkörper. Befestigt mit der Klemmhalterung an der hinteren Abdeckleiste des Dachhimmels, Kabel durch die hintere Verkleidung in das linke Staufach. Geschaltet wird das ganze über eine Funkfernbedienung der Fa. Vellemann. Angeschlossen ist das ganze mit eigener Zuleitung am original Fahrzeugsicherungskasten auf Reservesteckplatz. Ich muss sagen, schaut schick und tut wie es soll. Heute Nacht mal schauen wie es mit den getönten Scheiben harmoniert. |
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#6 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Florian
Registriert seit: 13.11.2012
Beiträge: 287
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Kleiner Bericht von meinem TÜV Besuch heute morgen:
Die BST sind bei mir an der Abschlussleiste von der Dachverkleidung direkt hinter der Heckscheibe verbaut. Wenn man nicht genau hinsieht, kann man sie also durchaus übersehen. Dem Prüfer sind sie auch zunächst nicht aufgefallen, sondern erst später, weil die dritte Bremsleuchte defekt war. "Was haben Sie denn da eingebaut?" "Zusätzliche Warnleuchten, die sind auch zugelassen." "Als was?" "Als zusätzliche Warnleuchten, ich zeig Ihnen das mal eben..." Beim Anschalten der Leuchten dann spontanes Kopfschütteln des Prüfers, woraufhin ich ihm die Zulassungsurkunde gegeben habe. Damit ist er dann erstmal im Büro verschwunden und hat völlig korrekt erstmal in der StVZO nachgeschlagen. Nach fünf Minuten kam er mit einem Kollegen wieder und war völlig begeistert von der Erkenntnis, dass das alles zulässig ist. Er war völlig baff von der Helligkeit und musste das direkt erstmal seinem Kollegen zeigen, der das ganze erstmal mit dem Handy aufgenommen hat und ebenfalls total begeistert war. Fazit: Nach dem ersten ungläubigen Kopfschütteln hat sich das ganze ziemlich schnell in Wohlgefallen aufgelöst und gab im Ergebnis kein Problem. |
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