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Alt 16.08.2015, 08:35   #1
karl-peter

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Zitat:
Zitat von Doku112 Beitrag anzeigen
Jedes Paar muss synchronisiert sein. Und dabei ist ein alternierender Blitz nicht zulässig.

Bei zwei montieren Paaren ist das anders.
Da ist aber auch die alternierende Synchronisation rechtlich schwierig.
Absolut 100%ig zulässig ist es nur, wenn die 2 (oder mehr) Paare einfach nicht miteinander synchronisiert sind. Dann ist jedes Paar zulässig verbaut und in der Summe ist es trotzdem ein Durcheinander.
2 Paare alternierend zu synchronisieren ist doch kein Problem
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Alt 16.08.2015, 10:24   #2
Doku112

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Name: Christoph
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Zitat:
Zitat von karl-peter Beitrag anzeigen
2 Paare alternierend zu synchronisieren ist doch kein Problem
Rechtlich schon. Zumindest bei Benutzung im Sinne der Zulassungsurkunde für den §53a StVZO.

Dann sind es nämlich keine zwei Systeme getrennt voneinander sondern eine "Gesamteinheit"
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Alt 16.08.2015, 22:07   #3
Jango112

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Name: Jan
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Ich hatte vorhin die ABG des Hänsch RWS Sputnik Nano LED (in Papierform) in den Fingern und habe sie nochmal aufmerksam durchgelesen.

Darin steht auch keine vorgegebene Abstrahlrichtung, sondern nahezu der identische Text wie in der ABG der Hella BST.
Lediglich die Kenntnis, dass "RWS" für Rückwärts Warnsystem steht, lässt als Abstrahlrichtung hinten annehmen.

Das bedeutet im Umkehrschluss doch, dass auch sie (und alle anderen § 53a-Leuchten) genauso gut nach vorne leuchten dürfen, wenn die Einbauvorschriften erfüllt sind.




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

Moderator schreibt orange.
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Alt 16.08.2015, 22:10   #4
big daddy

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Bei den PH4 steht das selbe wie bei den BST. Ist das ein Standard Text???




Gruß, Frederick Feuerwehrler a.D.
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Alt 05.09.2015, 15:22   #5
medo

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Mal ne Frage:

Wenn ich nun ins Nachbarland (innerh. EU) fahre, muss ich die BST abklemmen oder sogar ausbauen? Oder darf ich die im Auto lassen?

Z.B.: Österreich, Niederlande und Luxemburg?
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Alt 05.09.2015, 15:57   #6
Panther8x8

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Fahrzeuge die den Zulassungsvorschriften ihres EU-Herkunftslandes entsprechen, dürfen auch im Ausland (EU) baulich unverändert betrieben werden. Jedoch ist die Benutzung der BSTs im Ausland ziemlich sicher untersagt, muss aber nicht zwingend so sein.




Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand (Arthur Schoppenhauer)
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Alt 05.09.2015, 17:23   #7
RKLsammler

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Zitat:
Zitat von medo Beitrag anzeigen
Mal ne Frage:

Wenn ich nun ins Nachbarland (innerh. EU) fahre, muss ich die BST abklemmen oder sogar ausbauen? Oder darf ich die im Auto lassen?

Z.B.: Österreich, Niederlande und Luxemburg?
Jedenfalls wirst du hier im Ösiland keine Probleme mit den BST bekommen, auch nicht im Betrieb.
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Alt 05.09.2015, 17:29   #8
Patrik Faber

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Zitat:
Zitat von RKLsammler Beitrag anzeigen
Jedenfalls wirst du hier im Ösiland keine Probleme mit den BST bekommen, auch nicht im Betrieb.
Die BST werden nicht das Problem sein, dass Auto muss halt an der Grenze stehen bleiben
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