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Alt 05.09.2015, 17:23   #1
RKLsammler

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Name: Matthias
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Zitat:
Zitat von medo Beitrag anzeigen
Mal ne Frage:

Wenn ich nun ins Nachbarland (innerh. EU) fahre, muss ich die BST abklemmen oder sogar ausbauen? Oder darf ich die im Auto lassen?

Z.B.: Österreich, Niederlande und Luxemburg?
Jedenfalls wirst du hier im Ösiland keine Probleme mit den BST bekommen, auch nicht im Betrieb.
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Alt 05.09.2015, 17:29   #2
Patrik Faber

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Name: Patrik
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Zitat:
Zitat von RKLsammler Beitrag anzeigen
Jedenfalls wirst du hier im Ösiland keine Probleme mit den BST bekommen, auch nicht im Betrieb.
Die BST werden nicht das Problem sein, dass Auto muss halt an der Grenze stehen bleiben
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Alt 05.09.2015, 19:56   #3
medo

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Zitat:
Zitat von Panther8x8 Beitrag anzeigen
Fahrzeuge die den Zulassungsvorschriften ihres EU-Herkunftslandes entsprechen, dürfen auch im Ausland (EU) baulich unverändert betrieben werden. Jedoch ist die Benutzung der BSTs im Ausland ziemlich sicher untersagt, muss aber nicht zwingend so sein.
Mir geht es nicht ums benutzen.
Nur ob ich sie ausbauen muss oder nicht.
Sie sind ja per ABG zugelassen in DE.

Geändert von medo (05.09.2015 um 20:42 Uhr).
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Alt 07.12.2015, 16:12   #4
medo

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So jetzt hab ich da mal ne Frage;
der TÜV meinte heute morgen zu mir, dass die ABG zwar sagt, dass diese so zugelassen sein zur Verwendung, jedoch nur mit dem Zutext im Fahrzeugschein "Kennleuchten für gelbes Blinklicht" und nicht für Privatpersonen. Sprich die Kennleuchten nach §53a seien denen in Zusammenhang von §38 gleichgestellt.

Habe ich da was Missverstanden oder eher der TÜV?
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Alt 07.12.2015, 17:21   #5
Panther8x8

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In der Zulassung des KBA steht nichts von Zutext im Fahrzeugschein "Kennleuchten für gelbes Blinklicht"

Hier steht:"... nach § 22a STVZO... als zusätzliche Warnleuchte nach §53a Abs. 3 StVZO" dieser besagt ebenfalls nichts von dem Zutext.




Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand (Arthur Schoppenhauer)

Geändert von Panther8x8 (07.12.2015 um 17:23 Uhr).
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Alt 07.12.2015, 17:52   #6
big daddy

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Jaja, der TÜV. Was er nicht kennt, frisst er nicht




Gruß, Frederick Feuerwehrler a.D.
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Alt 07.12.2015, 18:14   #7
Bayern-Modder

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Manchmal hat der TÜV garkeinen Plan, damals hab ich mein LED-Frontwarnsystem an der Sonnenblende drin gelassen. Er hat es angemacht, geguckt, ausgemacht und ok gut gesagt




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