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![]() Bronze-Mitglied Registriert seit: 18.09.2011
Beiträge: 936
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Zitat:
Zitat:
![]() Ich meine auch irgendwo gelesen zu haben, dass diese Hella BST ohne weitere Genehmigung nur als /Heck-/Rückwarnsystem verwendet werden darf. | ||
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#2 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Florian
Registriert seit: 13.11.2012
Beiträge: 287
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Das ist glaube ich in diesem Thread schon irgendwo ziemlich ausführlich durchgekaut worden. Über die Einbaurichtung der BST gibt es keine weiteren Angaben oder Vorschriften. Die Wirkrichtung zusätzlicher Warnleuchten ist nach meiner Kenntnis nicht reglementiert.
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#3 |
![]() Bronze-Mitglied Registriert seit: 18.09.2011
Beiträge: 936
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Ich meine es steht im Handbuch. Hab aber leider grad keins zur Hand von den BST.
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#4 |
![]() Bronze-Mitglied Registriert seit: 18.03.2004
Ort: Leipzig
Beiträge: 100
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Der §53a bezieht sich ja auf Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste.
Und ein Warndreieck oder eine von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängige Warnleuchte kann und darf man ja auch in Richtung Gegenverkehr benutzen. Also sollte dies auch bei den nicht mitführpflichtigen und von der Lichtanlage abhängigen Leuchten so sein, wenn diese im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sind, dass sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Bedeutet also, fest am Kühlergrill verbaut, geht nicht, da außen. Ob hinter dem Kühlergrill "innen" ist, darüber könnte man diskutieren. Aber eine zugelassene Warnleuchte auf dem Armaturenbrett als Scheibenblitzer wäre zulässig, da im Fahrzeug. |
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#5 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Florian
Registriert seit: 13.11.2012
Beiträge: 287
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Genau das entspricht dem Kenntnisstand in diesem Thread. Ich hab auch nochmal in meiner Anleitung geblättert und nichts gefunden was nur eine Nutzung nach hinten nahelegt.
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#6 | |
![]() Bronze-Mitglied Registriert seit: 18.09.2011
Beiträge: 936
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Bei Life-is-simple steht:
Zitat:
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#7 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Florian
Registriert seit: 13.11.2012
Beiträge: 287
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Dass ich sie als RWS nutzen darf, heißt ja aber nicht, dass ich sie nicht auch in andere Richtungen als zusätzliche Warnleuchte nutzen darf. Wie gesagt, es sind zusätzliche Warnleuchten. Sie unterscheiden sich in diesem Punkt nicht von einer Comet Effekta und die leuchtet ja auch in alle Richtungen.
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