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#1 | |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 5.392
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![]() Zitat:
![]() Auch interessant zu wissen, es dürfen nur eine, maximal zwei dieser Leuchten an einem Fahrzeug verbaut werden. Über eine Synchronisationspflicht etc. ist nichts vermerkt. Hier würde dann vermutlich aber wieder ein anderer § greifen, der fordert, dass Leuchtenpaare nur zusammen betätigt werden dürfen. Bei meinem 975 ist es auch so gelöst, dass die Powerblitzleuchten untereinander synchronisiert sind, aber unabhängig zu den Hauptkennleuchten. | |
???
Geändert von Doug (29.03.2016 um 22:08 Uhr). |
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#2 |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 17.12.2006
Beiträge: 6.604
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Okay. Vielen Dank für die Info!
So habe ich es auch vermutet. |
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