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#1 |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 17.12.2006
Beiträge: 6.604
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Lauflicht ist generell nicht für Privatanwender zulässig.
Nur in gewissen Bundesländern bei Feuerweher und Polizei. |
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#2 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Florian
Registriert seit: 13.11.2012
Beiträge: 287
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Das war soweit auch eigentlich mein Stand der Dinge. Umso mehr habe ich mich eben gewundert, dass es das ganze als Effekta gibt. Habe jetzt aber gesehen, dass die K-Nummer einfach nur für die Leuchtkörper ist. Die Ansteuerung als Lauflicht steht und fällt dann tatsächlich mit der Auslegung des gleichzeitigen Leuchtens paarweise angebrachter lichttechnischer Einrichtungen.
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