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#1 |
![]() Moderator Name: Jan
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 6.639
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Ginge sicher, ist aber nicht koscher.
Zum Beispiel beziehen sich die Zulassungen auf den Hauben auf die RTK6-Blaulichter (mit Rotationskontrolle), die der RTK4 haben i.d.R. keine. Ich erkenne auch den Sinn dieses Vorhabens nicht ganz.
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"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638) Moderator schreibt orange.
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#2 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Tobias
Registriert seit: 15.05.2013
Ort: Iserlohn
Beiträge: 130
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Ich hab das so verstanden dass er das Blaulicht einer RTK6 mit den analogen Schaltern einer RTK4 steuern will.
Theoretisch: Ja, Vorallem bei Drehspiegeln kein Problem wenn man sich ein bisschen auskennt. Zugelassen: Nein |
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