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Alt 12.05.2017, 14:25   #1
Arcon

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Ich hatte Erfolg. Über die FB-Gruppe von elightbars bekam ich einen guten Tip und habe jetzt eine Kopie der Installationsanleitung. Wenn der Zoll da jetzt noch meckert...




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Alt 12.05.2017, 15:49   #2
Mars Light

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Na immerhin ein Zwischenschritt.

Wir drücken die Daumen.
Hoffentlich fangen die jetzt nicht überall mit dem Mist an.
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Alt 16.05.2017, 16:30   #3
Arcon

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Die Odyssee geht weiter... Heute war ich mit den Unterlagen beim Zoll. Da die Installationsanleitung auf englisch ist, geht es jetzt ans Regierungspräsidium in Darmstadt. Eine Google-Übersetzung od. eigene Übersetzung reichen nicht aus, es müsste zwingend eine deutschsprachige Anleitung vom Hersteller sein, der auch in Europa eine Niederlassung haben muß...
Das Regierungspräsidium gibt dann entweder ein okay oder schickt die Leuchte zurück an den Absender...




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Alt 16.05.2017, 17:16   #4
Mars Light

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Und dann wundern sich die Leute, wenn einer mit ner AK47 vor der Tür steht und Schaum vorm Mund hat.

Nur noch bekloppt.
Würde es denn helfen wenn jemand seinen letzten Zollbescheid als Hilfestellung dir zusendet. Nach dem Motto "seht es geht auch unkompliziert".

----------

Zitat:
Zitat von Arcon Beitrag anzeigen
es müsste zwingend eine deutschsprachige Anleitung vom Hersteller sein, der auch in Europa eine Niederlassung haben muß...
für ein Produkt was nie für den deutschen Markt vorgesehen war und von einem Hersteller der nie in Europa eine NL hatte.

Es ist doch Wahljahr. Frag doch mal deinen Abgeordneten vor Ort was er dagegen tun kann.
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Alt 16.05.2017, 18:46   #5
mär

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vorher an den verkäufer einen bogen mit CE klebern schicken :-D
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Alt 16.05.2017, 19:32   #6
IndianWells

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....das ist doch Schikane ! Ist das ein Hauptzollamt, oder eine Vorortklitsche ? Ich würde auf das nächste Hauptzollamt gehen und den Fall schildern.

So ein grüner Waldgeist meinte mal zu mir "...wenn man nicht in Deutschland kauft, gehört man eben bestraft......"
Ich hatte ihn gefragt, ob er das vor seinem Dienststellenleiter wiederholen könnte.
Hatte damals ein Ersatzteil für die Gartenbahn (Plastikstück 2x3,5 cm profiliert) kostenfrei vom Hersteller zugestellt bekommen. Der Grüne wollte eine Rechnung, die es aber - da kostenfreie Garantieleistung - nicht gab. Hat mich 2 Std. meines Lebens gekostet bis er das verstanden hatte.
Ich hatte ihn dann in mein Nachtgebet eingeschlossen




Gruß
Peter
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Alt 19.05.2017, 16:04   #7
Benno

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Da ich Heute mal wieder auf "meinem" Zollamt war hab ich mal nachgefragt.
Das ist Ländersache und die Zollämter müßen sich da an die Vorgaben der Landesbehörden richten.
Solange das für Privat ist (also kein Weiterverkauf oder gewerbliche Nutzung) ist das hier in Niedersachsen kein Problem.

Im dümmsten Fall könnte es mir also passieren, das die Ware schon im Ankunftsort (z.B. Speyer/Rheinland-Pfalz oder Frankfurt a.M./Hessen) verzollt wird und nach den dortigen Bestimmungen die Einfuhr unterbunden wird obwohl sie hier "durchgewunken" worden wäre.

Hilft jetzt leider nicht wirklich weiter!




Mien Opa hett jümmers seggt: Besoopen geit wedder wech, Beschüert blifft!
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Geändert von Benno (06.06.2017 um 11:06 Uhr).
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Alt 03.11.2017, 20:23   #8
torstenk

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[QUOTE=IndianWells;305224Hatte damals ein Ersatzteil für die Gartenbahn (Plastikstück 2x3,5 cm profiliert) kostenfrei vom Hersteller zugestellt bekommen. Der Grüne wollte eine Rechnung, die es aber - da kostenfreie Garantieleistung - nicht gab. Hat mich 2 Std. meines Lebens gekostet bis er das verstanden hatte.
[/QUOTE]


hatte vor einigen Jahren eine Gartenbahnlok ( Three Truck Shay ) für 490$ importiert. Zoll Papiere gesehen, aha, Spielzeuglok -> Steuerfrei durchgewunken.

das gleiche mit gebrauchten Dico-Scheinwerfern aus Auktion. Selbst gebrauchte Gartenbahnwaggons, maximal in den Karton geschaut -> OK und tschüß


( Zollamt in Sachsen )
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