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#1 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Markus
Registriert seit: 14.02.2013
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 402
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Wichtig in meinen Augen ist aber, dass - bei allem begründetem Ärger über solche Veränderungen - Hersteller Mittel und Wege finden, das zum umgehen.
So war auch mein eigentliches Anliegen, zu klären, ob die ganzen Kreuzungsblitz-Systeme der Hersteller, die als „Teil einer Kennleuchte für blaues Rundumlicht“ zugelassen sind, auch darunter fallen. Sollte bei der HU nämlich ein solches System vom Prüfer als gewöhnliche Frontblitzer abgetan und bemängelt werden, muss man die Organisationen aufklären, dass dem nicht so ist. |
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#2 |
![]() Forum-Mitglied Registriert seit: 23.04.2018
Ort: Diekhusen-Fahrstedt
Beiträge: 84
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Moin moin,
bevor hier jetzt eine Hexenjagd auf Verwaltungsbeamte aus Baden-Würthemberg beginnt, würde ich gern den Originaltext dazu lesen. Den hier verlinkten Text von Kohlhammer, kann ich nicht einfach ungeprüft so hinnehmen. Hat jemand einen Link zum genannten, gültigen Erlass? Es grüßt freundlich Alex |
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#3 |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 08.11.2007
Beiträge: 3.246
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Wenn der Wortlaut so stimmt, dann ist das Schlupfloch ja schon drin
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#4 |
![]() Bronze-Mitglied Registriert seit: 20.09.2004
Beiträge: 359
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Hat hier jemand ne Ahnung, wie es mit Bestandsschutz aussieht? Und ob weitere Länder nachziehen werden?
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