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Alt 08.05.2019, 12:54   #1
slicht

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Name: Christian
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Zur Heckkennleuchte: Bei manchen Autos liegt schon eine Leitung, bei manchen nicht. Die Frage kann mit viel Glück der Aufbauhersteller beantworten. Die Firma WAS liefert auf Anfrage Schaltpläne für FB-Nachrüstung und HKL-Aufbau.


Schwarzwälder: Uff! Des ist eine ganze Menge, die uns niemals so genehmigt würde. Bei uns wurden gleich zu Beginn LP12, Medumat und Accuvac aufgerüstet.
Digitalfunk wurde bei uns auf Anordnung des RP durch den Ausbauhersteller eingebaut, beim Digitalfunk ist ja sowieso der Selbsteinbau kein Thema mehr.

Bei uns war die Aussage, dass außer den Medizingeräten keine Einbauten vorgenommen werden dürfen, die nicht ohne weiteres reversibel sind. Vermutlich sind hier aber auch die langen Kommunikationswege über 5 Ecken schuld. Deshalb versuchen wir bei der Standortüberprüfung einiges direkt zu klären.

Ein Rescuetrack habe ich letztens in unser HVO-Auto eingebaut. Das ist schon eine ganz gute Sache. Allerdings werden wir die anderen Fahrzeuge nicht mehr ausrüsten, sondern die dieses Jahr bei uns "drohende" Einführung des Digitalfunks abwarten. Hier gibt es ja durchaus auch bereits relativ gute und günstigere Lösungen zur Einsatzdatenübertragung und Navigation.

Es bleibt spannend. Für unseren NKTW müssen wir einfach die Standortüberprüfung abwarten und mit den Leuten direkt ins Gespräch kommen. Darüber werde ich natürlich dann Mitte Juni auch hier berichten.
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Alt 18.06.2019, 10:31   #2
slicht

Forum-Mitglied
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Name: Christian
Registriert seit: 14.12.2016
Beiträge: 21
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Servus zusammen,

gestern war nun das RP bei uns vor Ort und hat die Standortüberprüfung durchgeführt.

Ich habe natürlich nachgefragt, wie es mit den o.g. Nach- / Umrüstungen aussieht. Aussage der Vertreter des RP: Es wird gar nichts genehmigt! Sofern keine Frontblitzervorrüstung vorhanden ist (wie bei unserer Baureihe der Fall), haben wir anscheinend keine Chance. Auch alles andere wird sicher nicht genehmigt (Heckblaulicht keine Chance).
Interessant auch: Ich habe den Leute natürlich unter die Nase gerieben, was das RP Freiburg in deinem Fall, Schwarzwälder, bereits genehmigt hat. Antwort darauf: Es ist ausgeschlossen, dass so etwas genehmigt wurde, da die Zuständigkeit dafür bei beiden RP´s beim gleichen Innenministerium liegt.

Ich weiss echt langsam nicht mehr wo hinten und vorne ist bei diesem Behördendschungel. Ich hab mir mal die Kontaktdaten von einem der Prüfer geben lassen und werde ihn mal im Nachgang direkt kontaktieren und nochmals nachfragen.


Bis dann und Grüße,
Christian
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