Zurück   www.sondersignalanlagen.com > Kennleuchten & LED-Systeme > Sonstige Rundumkennleuchten
Kennwort vergessen?

Hinweise

 
 
Themen-Optionen Ansicht
Prev Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Next
Alt 16.12.2019, 20:56   #3
A. Adam

Forum-Mitglied
 
Benutzerbild von A. Adam
 
Registriert seit: 23.04.2018
Ort: Diekhusen-Fahrstedt
Beiträge: 78
Standard

Moin moin,

... einen, der mit Einzelgenehmigung auch bei diesem Fahrzeug eingetragen und betrieben werden darf.

Will kein Spielverderber sein, aber Sonderrechte gelten nur im Bereich der StVO nicht im Bereich der StVZO.
Beleuchtungseinrichtungen fallen aber in den Bereich der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Es grüßt freundlich
Alex

Geändert von A. Adam (16.12.2019 um 21:46 Uhr).
A. Adam ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
 


Forumregeln


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:48 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.