![]() |
|
![]() |
#1 |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 17.12.2006
Beiträge: 6.604
|
![]()
Richtig, die verbaute Sondersignalanlage hatte eine Zulassung mit zwei Lautsprechern. In der LM-500 war nur ein Lautsprecher verbaut, daher war die Signalanlage so nicht zugelassen.
|
![]() |
|
![]() |
![]() ![]() |
![]() |
#2 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Abudun
Registriert seit: 30.09.2010
Ort: Bayern
Beiträge: 311
|
![]()
Ah, gut zu wissen
![]() |
![]() |
![]() ![]() |
![]() |
#3 |
![]() Silber-Mitglied Name: Michael
Registriert seit: 27.12.2009
Ort: Recklinghausen
Beiträge: 1.247
|
![]()
Heute kam eine Mail von Rauwers hierzu:
RÜCKRUF - Mobile Sondersignalanlage LM500 Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf die neue, überarbeitete und vom deutschen Kraftfahrtbundesamt zugelassene, mobile Sondersignalanlage LM500 möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass die „alte“ Version mit Z.-Nr.: W25034 (Ref. 2003049G – dt. Sirenenton und 2003022G) nicht mehr im deutschen Straßenverkehr genutzt werden darf und keine Zulassung hat. Sollten Sie oder Ihre Kunden noch alte Modelle in Gebrauch oder Bestand haben, bittet das KBA um unmittelbare Rücksendung, direkt an die Rauwers GmbH. Zu diesen Anlagen erhalten Sie auf Wunsch eine Gutschrift entsprechend der Nutzungsdauer des Modells oder ein Austausch erfolgt auf Verrechnung! Auch bei z.B. defekten, verschwundenen oder ohne Information weiter gegebene Anlagen, bittet das KBA um eine kurze Nachricht, direkt an die RAUWERS GMBH! Bitte leiten Sie diese Information auch an Ihre Kunden weiter! Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit! Mit freundlichen Grüßen Ihr RAUWERS TEAM Rauwers GmbH Wilhelmstrasse 41 57610 Altenkirchen – Germany www.rauwers-gmbh.de info@rauwers.de Mobile: Tel: +49 2681 950 98 90 Fax: +49 2681 950 98 91 |
![]() |
![]() ![]() |
![]() |
#4 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Abudun
Registriert seit: 30.09.2010
Ort: Bayern
Beiträge: 311
|
![]()
Danke, die Mail haben wir auch bekommen
![]() |
![]() |
![]() ![]() |
![]() |
#5 |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 5.392
|
![]()
OK. Die Teile haben und hatten nie eine Zulassung, das ist nun vermutlich bis in den letzten Landkreis durchgesickert und alle nach der Verfügung des KBA stillgelegt und aus dem Verkehr gezogen. Aber warum versucht Rauwers nun möglichst alle Anlagen auch wieder einzusammeln?
|
???
|
|
![]() |
![]() ![]() |
![]() |
#6 |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 17.12.2006
Beiträge: 6.604
|
![]()
Vielleicht um das Vertrauen der Kunden nicht zu verlieren oder zurückzugewinnen.
|
![]() |
|
![]() |
![]() ![]() |
![]() |
#7 |
![]() Gold-Mitglied Name: Patrik
Registriert seit: 19.11.2007
Ort: Stockholm
Beiträge: 3.004
|
![]()
Der Flurfunk berichtet, ein altes/neues Problem mit dem KBA.
|
![]() |
![]() ![]() |
![]() |
#8 |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 5.392
|
![]() |
???
|
|
![]() |
![]() ![]() |
![]() |
#9 | ||
![]() Bronze-Mitglied Registriert seit: 02.11.2009
Beiträge: 108
|
![]() Zitat:
Rauwers hat ein zulassungspflichtiges Bauteil in Verkehr gebracht und es war sogar eine Kennzeichnung drauf, nur passte die nicht zu der Kombination, wie das Endgerät zusammengestellt war. Also hatte es keine gültige Kennzeichnung. Da fällt mir der §22a StVZO ein. Der beschreibt, was alles zulassungspflichtig ist. Unter anderem auch "Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz – Einsatzhorn – (§ 55 Absatz 3)" und "Warnleuchten für blaues Blinklicht (§ 52 Absatz 3)". In Absatz 2 ist passender Weise direkt die dazugehörige Verbotsklausel, dass alles andere nichtmals angeboten werden darf: Zitat:
Ich persönlich würde übrigens einen Teufel tun und denen die alten Anlagen zurück schicken und ne Neue zum Neupreis gegen Verrechnung des "gebrauchten" Gerätes abzukaufen....tut bei VW mit dem Schummeldiesel ja auch keiner... | ||
![]() |
![]() ![]() |
![]() |
#10 | ||
![]() Gold-Mitglied Name: Patrik
Registriert seit: 19.11.2007
Ort: Stockholm
Beiträge: 3.004
|
![]()
Alles weniger heiß als vermutet oder der Flurfunk berichtet.
Das KBA will einen %-Satz von den in D verkauften Anlagen sehen bzw. wissen, was mit den passiert ist. Wenn das erfüllt ist, kann - so vermute ich - der Fall abgeschlossen werden. Zitat:
Anlage zu verkaufen, sie bieten dem Käufer / der Käuferin den Rückkauf an. Wenn Du nicht willst, dann ist das so. Aber nicht jedes Rückkauf Angebot ist schlecht. Zudem besteht keine Verpflichtung, eine neue LM500 oder einen anderen Artikel zu nehmen. Geld zurück gibts auch. Weil ich ja hin und wieder ein freundlicher Mensch bin, habe ich diesen Absatz befolgt und mitgeteilt, dass meine Anlage a) jetzt in Schweden zuhause ist und b) nicht mehr in Verkehr gebracht wird. Rückmeldung kam binnen 15min. OK, Kein Problem, Danke für die Info. Zitat:
| ||
![]() |
![]() ![]() |
![]() |
#11 |
![]() Silber-Mitglied Name: Stefan
Registriert seit: 25.07.2011
Ort: NRW
Beiträge: 1.597
|
![]()
Müsste nicht auch bei den Mini-Phoenix Balken ein Rückruf erfolgen? Da ist oft auch nur eine SCS1000 drin.
|
Gruß
Stefan |
|
![]() |
![]() ![]() |
![]() |
|
|
![]() |
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd. |
![]() |