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Alt 15.03.2009, 20:51   #1
FedSigAerodynic

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Name: Basti
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Wenn du eine effekta benutzt und der Polizist will dir was kannst du anhand der Nummer vom Kraftfahrtbundesamt Nachweisen das die für Privatpersonen im Stand als zusätzliche Warneinrichtung zu der Warnblinkanlage zugelassen sind.

Das steht bei "nicht effekta" Leuchten nicht.
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Alt 15.03.2009, 22:45   #2
Mobius One

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Aus einem ganz anderen einfachen Grund würde ich die zugelassene Leuchte nicht benutzen:

Stell dir vor, du hast eine Rotafix M in Gelb auf dem Auto, sicherst damit den Unfall vor dir ab, und dir fährt jemand ins Auto. Der Fahrer erleidet eine 100% Schwerbehinderung durch eine Querschnittslähmung.

Da du eine nicht zugelassene lichttechnische Einrichtung im öffentlichen Straßenverkehr benutzt hast, erlischt der Versicherungsanspruch deiner Kfz-Versicherung und du zahlst bis an dein Lebensende.

NIEMALS eine nicht zugelassene RKL verwenden!




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Alt 16.03.2009, 12:59   #3
Andi-Hamburg

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Zitat:
Zitat von Mobius One Beitrag anzeigen
Da du eine nicht zugelassene lichttechnische Einrichtung im öffentlichen Straßenverkehr benutzt hast, erlischt der Versicherungsanspruch deiner Kfz-Versicherung und du zahlst bis an dein Lebensende.
Es kann der Versicherungsanspruch erlöschen, kommt auf die Versicherung an!




*Dies ist meine persönliche Meinung und steht in keinem Bezug zu meinem Arbeitgeber!

*Ich leb in meiner eigenen Welt. Das ist OK, man kennt mich dort.
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Alt 16.03.2009, 21:32   #4
Mobius One

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Lichttechnische Einrichtungen, die nicht im FZ Schein angegeben sind, führen garantiert zum erlischen des Vertragsschutzes. Glaub mir, ich hab in einer gearbeitet, die achten streng auf sowas.




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Alt 17.03.2009, 16:30   #5
aeskulap

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Zitat:
Zitat von Mobius One Beitrag anzeigen
Lichttechnische Einrichtungen, die nicht im FZ Schein angegeben sind, führen garantiert zum erlischen des Vertragsschutzes.
hmm, sicher? ich kenne tonneweise fahrzeuge die nichts an blauem klimbimm eingetragen haben, weil der balken zB auf dem dachträger sitzt. bei mir is das genauso, der DBS ist nicht eingetragen weil der tüv dazu keine veranlassung sah, weil "ohne werkzeug und ohne schäden am fahrzeug zu hinterlassen, rückrüstbar"

(das trotzdem alles eine zulassung haben sollte stelle ich natürlich mal ausser frage)




Rechtschreibung ist was für Leute die zu viel Zeit haben...
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Alt 18.03.2009, 07:09   #6
Mobius One

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Zulassung und Versicherungsschutz sind aber immer noch 2 verschiedene paar Schuhe. Der Sachbearbeiter der Versicherung wird versuchen, die Sache so zu drehen (oder auch nicht drehen), dass man dir in irgendeinster Weise ein vertragswidriges Verhalten nachweist usw usw.




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