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Alt 17.03.2009, 17:30   #1
aeskulap

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Zitat:
Zitat von Mobius One Beitrag anzeigen
Lichttechnische Einrichtungen, die nicht im FZ Schein angegeben sind, führen garantiert zum erlischen des Vertragsschutzes.
hmm, sicher? ich kenne tonneweise fahrzeuge die nichts an blauem klimbimm eingetragen haben, weil der balken zB auf dem dachträger sitzt. bei mir is das genauso, der DBS ist nicht eingetragen weil der tüv dazu keine veranlassung sah, weil "ohne werkzeug und ohne schäden am fahrzeug zu hinterlassen, rückrüstbar"

(das trotzdem alles eine zulassung haben sollte stelle ich natürlich mal ausser frage)




Rechtschreibung ist was für Leute die zu viel Zeit haben...
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Alt 18.03.2009, 08:09   #2
Mobius One

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Zulassung und Versicherungsschutz sind aber immer noch 2 verschiedene paar Schuhe. Der Sachbearbeiter der Versicherung wird versuchen, die Sache so zu drehen (oder auch nicht drehen), dass man dir in irgendeinster Weise ein vertragswidriges Verhalten nachweist usw usw.




Gruppendynamik und Schweigespiralen sind schon sehr interessant.
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