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Alt 22.10.2009, 17:53   #1
rtk6sl

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Die Frage verstehe ich nicht.....
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Alt 22.10.2009, 18:16   #2
rouvi

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Zitat:
Zitat von rtk6sl Beitrag anzeigen
Die Frage verstehe ich nicht.....

movia-d ist in der anschaffung billiger als ne comet e und er nimmt deswegen eine evt strafe von 20,- missbräuchlicher benutzung in kauf

immer die gleichen fragen
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Alt 22.10.2009, 18:18   #3
rtk6sl

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AAAchsoo.... naja.. dann doch bitte eine billigleuchte von Obi ... Die bekommt man doch abgenommen. Ich gebe doch keine Movia-D oder Comet ab!
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Alt 22.10.2009, 18:25   #4
mariuspyonline

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Nur über meine Leiche




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Alt 22.10.2009, 18:46   #5
Blaulicht05

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...oder gar keine Leuchte...
dann spart man sich die Kosten für die Kenneluchte UND für die Strafe... unglaublöööch, oder?
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Alt 22.10.2009, 19:10   #6
timmmm

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hupps. sry

ich hatte den link vergessen mit dem angebot^^

http://www.*****.de/index.php?page=shop.product_details&flypage=flypage.tpl&product_id=218&category_id=27&option=com_virtuemart&Itemid=1&vmcchk=1&Itemid=1


ob man die tatsächlich abgenommen bekommt wage ich zu bezweifeln...

die nebelscheinwerfer werden dir ja auch nicht weggenommen, wenn du sie missbräuchlich verwendest. wenn du einen schlagstock in der öffentlichkeit führst, der wird dir weggenommen aber ob das bei der leuchte auch so ist..

Mir gefällt nur die MoviaD besser, weil die unter anderem etwas handlicher ist und ich nicht allzuviel platz im wagen habe.
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Alt 22.10.2009, 19:13   #7
Starktonhorn

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Name: Henning
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Beiträge: 1.758
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Zitat:
Zitat von timmmm Beitrag anzeigen
ob man die tatsächlich abgenommen bekommt wage ich zu bezweifeln...
Probier´s aus und lerne draus




Malü Malü!
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