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#1 |
![]() gesperrter Benutzer! Registriert seit: 30.10.2009
Beiträge: 2.237
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und nicht umsonst werden von den meißten Versicherungen Fahrtenschreiber bei Sonderrechtsfahrzeugen verlangt!
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#2 |
![]() Silber-Mitglied Name: Florian
Registriert seit: 25.07.2006
Ort: Tirschenreuth
Beiträge: 1.519
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Ich hab bei unserem BRK-RTW (Mercedes Sprinter Automatik) so einen Fußtaster nachgerüstet.
Dieser überbrückt lediglich den Schalter für das Horn. Funktioniert problemlos. http://www1.conrad.de/scripts/wgate/...h=0&akt_image= |
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#3 | |
![]() Bronze-Mitglied Registriert seit: 04.10.2009
Ort: in der schönsten Stadt der Welt
Beiträge: 131
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Zitat:
Ich würde lediglich auch nur Überbrücken! 6A sind völlig ausreichend denke ich, da es sich ja lediglich um einen Steuerkontakt handelt. Der RTW in dem ich den Taster nachrüsten will, hat einen UDS (=Unfalldatenschreiber) Dieser dokumentiert: Die Längs- und Querbeschleunigung Blaulicht Martinhorn Bremse Blinker Beleuchtung Uhrzeit, Datum Richtungsveränderungen Da ich lediglich den Martinhornschalter überbrücke, wird es keinen störenden / negativen Einfluss auf den UDS haben. | |
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