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Alt 09.01.2010, 17:13   #1
firepat112

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Frontblitzer müssen in mind. 80cm und max. 120cm über der Fahrbahn soweit wie möglich auseinander angebracht werden. Sagt das KBA




Grüße aus "Dem Herz der Pfalz"!
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Alt 09.01.2010, 17:22   #2
Chroffer

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Puh... maximal 120 cm?! Dann haut das gerade so hin mit den Rippen am Kühlergrill, die unterste hat meine ich knapp 120 cm, vielleicht auch 1 oder 2 cm mehr.

Also ich kann mir nicht vorstellen das du nach jedem Einschalten das Blitzmuster neu einstellen muss, das würde die Sache ja etwas komplex gestalten.
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Alt 09.01.2010, 17:27   #3
firepat112

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Ich hab am Montag wieder Übungsdienst danach kann ich es dir genau sagen, denn ich hab mir das ganze Gedöns ausgedruckt, liegt aber im GH....
Auf jeden Fall kann man auch Bauartbedingt davon abweichen aber da gibt es auch wieder definierte Werte wie viel maximal..
Am Dienstag kann ich dir das nochmal genau sagen.




Grüße aus "Dem Herz der Pfalz"!
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Alt 10.01.2010, 12:01   #4
Chroffer

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OK, vielen Dank dafür schon mal, aber 120 cm könnten wir schon mal einhalten, denn die unterste Rippe des Kühlergrills hat eben besagte 120 cm.

Und wesentlich höher macht glaube ich echt keinen Sinn mehr.

Edit:
Es hat nehme ich an keiner einer Idee was bei den einzelnen Blitzmustern in welcher Reihenfolge wie genau blitzt?
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Alt 10.01.2010, 14:12   #5
derhansderkanns

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Hmm, ich will ja nix mies-reden, aber diese Frontblitzer haben keine Zulassung nach ECE R65 und dürfen somit eigentlich nicht am Fahrzeug verbaut werden.


INFO: Zulassung nach ECE R65 ist auf der Rückseite oder auf dem Frontglas zu sehen, in Form von einem großen "E" mit Länderzahl (E1).
Und wenn man es genau nimmt auch müsste dann noch nachfolgend die genaue Aufgliederung mit XB 1 folgen.
(X = gerichtetes Warnsystem, B = Blue, 1 = Ein-Pegelleuchte)


Also müsstest du letztendlich auf diesem Produkt soetwas vorfinden:
"E1 XB 1" oder z.B. auch "E7 XB 1".
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Alt 10.01.2010, 18:42   #6
chspandl

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Zitat:
Zitat von derhansderkanns Beitrag anzeigen
Hmm, ich will ja nix mies-reden, aber diese Frontblitzer haben keine Zulassung nach ECE R65 und dürfen somit eigentlich nicht am Fahrzeug verbaut werden.


INFO: Zulassung nach ECE R65 ist auf der Rückseite oder auf dem Frontglas zu sehen, in Form von einem großen "E" mit Länderzahl (E1).
Und wenn man es genau nimmt auch müsste dann noch nachfolgend die genaue Aufgliederung mit XB 1 folgen.
(X = gerichtetes Warnsystem, B = Blue, 1 = Ein-Pegelleuchte)


Also müsstest du letztendlich auf diesem Produkt soetwas vorfinden:
"E1 XB 1" oder z.B. auch "E7 XB 1".
Ich glaube das die Fehlende Zulassung bei einem Feuerwehrfahrzeug wohl niemanden stören wird.

Wenn ich mir da das Heilbronner QC-Pass DRK "Einsatzfahrzeug" anschau...

Aber recht hast du natürlich!
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Alt 10.01.2010, 18:47   #7
Jango112

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