Zurück   www.sondersignalanlagen.com > Kennleuchten & LED-Systeme > Hella
Kennwort vergessen?

Hinweise

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 25.01.2010, 21:22   #1
RTK7

Bronze-Mitglied
 
Benutzerbild von RTK7
 
Name: Dennis
Registriert seit: 16.01.2010
Ort: Mühlenbarbek, Kaltenkirchen & Erkner
Beiträge: 591
Idee

Die Zulassung für die gelben Kennleuchten erlischt nicht (sind ja die gleichen Spiegeloptiken, bei der Bauartgenehmigung geht es nicht um die Ansteuerung), die ASG in Rot sind allerdings laut StVZO nur der Polizei vorbehalten.




Gruß aus Kaltenkirchen, der Dennis Meine Sammlung www.Hella-R.TK
"Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar."
RTK7 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2010, 21:25   #2
Doku112

Silber-Mitglied
hat dieses Thema eröffnet
 
Benutzerbild von Doku112
 
Name: Christoph
Registriert seit: 14.11.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 1.286
Standard

Okay, also wär das alles i.O. wenn kein ASG drin ist... Okay, danke.
Doku112 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:52 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.