![]() |
|
![]() |
#2 |
![]() Bronze-Mitglied Registriert seit: 15.07.2007
Beiträge: 146
|
![]()
Jetzt muß ich aber mal dumm fragen. Wo steht es denn geschrieben, das die Blitzer synchronisiert sein müssen?
Danke |
![]() |
![]() ![]() |
![]() |
#3 |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 17.12.2006
Beiträge: 6.619
|
![]()
In der Betriebsanleitung der Blitzer zum Beispiel. An Mehrspurigen Fahrzeugen müssen die Frontlitzer synchronisiert sein. Bei Hänsch steht das auf jeden Fall mit drin.
Bei einspurigen Fahrzeugen (z.B. Motorräder) müssen sie nicht synchronisiert sein. |
![]() |
![]() ![]() |
![]() |
#4 | |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 04.05.2004
Beiträge: 4.657
|
![]() Zitat:
![]() Sehe ich auch so! Wobei ein bisschen "Stress" schon sein muss. Also Räumer und Kennleuchten müssten z. B. nicht synchron sein. Aber Frontblitzer sollten schon. | |
![]() |
![]() ![]() |
![]() |
#5 |
![]() Bronze-Mitglied Registriert seit: 15.07.2007
Beiträge: 146
|
![]()
Also gibt es keine gesetzliche Grundlage sehe ich das richtig?
|
![]() |
![]() ![]() |
![]() |
#6 |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 04.05.2004
Beiträge: 4.657
|
![]()
In den Zulassungsvorschriften.
|
![]() |
![]() ![]() |
![]() |
#8 |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 17.12.2006
Beiträge: 6.619
|
![]()
So, laut freundlicher Auskunft von Hänsch MÜSSEN Frontblitzer an mehrspurigen Fahrzeugen in Deutschland synchron blitzen !
(siehe Ahang --> 3.6) |
![]() |
![]() ![]() |
![]() |
#9 |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 17.12.2006
Beiträge: 6.619
|
![]()
So jetzt nochmal eine immer wieder gestellte Frage von mir...
![]() Vorhanden ist ein KdoW mit TOPas-Blaulichtbalken und Frontblitzern. Nachgerüstet werden sollen zwei blaue Heckblitzleuchten im Kofferraumdeckel (Typ 43 LED, K-LR8 oder K-LR9). Angeschlossen werden sollen sie natürlich so, dann sie nur eingeschaltet werden, wenn Blaulicht eingeschaltet ist. Sie sollen natürlich synchron blitzen. Meine Frage ist jetzt: Muss in den Papieren etwas nachgetragen werden? Oder kann man die Blitzer einfach so nachträglich zu einer vorhandenen Signalanlage anschließen? Ich meine es muss alles vom TÜV abgenommen werden, eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden und in den Fahrzeugschein nachgetragen werden. Ist das so richtig? Weiss jemand ob das i.d.R. alles problemlos klappt und was das kostet? |
![]() |
![]() ![]() |
![]() |
|
|
![]() |
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd. |
![]() |