26.05.2016, 23:56 | #321 |
Bronze-Mitglied Name: Jonas
Registriert seit: 31.08.2014
Beiträge: 483
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Halli Hallo, wir hatten das zwar schon durch glaube ich, aber ich finds nicht mehr.
Die BST müssen ja paarweise blitzen. Wenn ich mir jetzt eine Leiste einbaue (4 nebeneinander) und die beiden äußeren und die beiden inneren blitzen zusammen (innen bspw. Gruppe 1, außen Gruppe 2) ist das dann erlaubt? Weil ist ja Paarweise. |
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27.05.2016, 01:02 | #322 |
Bronze-Mitglied Name: Justin
Registriert seit: 09.01.2013
Ort: Ribnitz
Beiträge: 120
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Sollte soweit kein Problem sein weil, wie du schon sagst, Sie ja immer paarweise Blitzen.
Und wie viel Paar du einbaust, ist ja nicht begrenzt. |
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27.05.2016, 03:06 | #323 |
Bronze-Mitglied Name: Florian
Registriert seit: 13.11.2012
Beiträge: 287
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Die Antwort war bisher "Jein". Kein Problem dürfte es sein, wenn innere jeweils synchron und äußere jeweils synchron blitzen, aber zwischen den inneren und äußeren keine Verbindung besteht. Eine asynchrone Anordnung durch Verbindung und Gruppenzuweisung ist theoretisch zumindest "Grauzone". Praktisch dürften dich bei ausschließlich angemessener Benutzung in Gefahrensituationen aber keine Probleme erwarten.
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19.07.2016, 18:13 | #324 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 17.12.2006
Beiträge: 6.553
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Ich habe gerade mal zwei gelbe BST (Dreifachblitz) mit zwei gelben X6 (Doppelblitz) verglichen.
Die X6 wirken etwas heller als die BST. Sowohl im Schatten, als auch bei Tageslicht in der Sonne. Die X6 haben keine Zulassung für Privatfahrzeuge, jedoch als Heckwarnsystem für Einsatzfahrzeuge. |
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27.09.2016, 23:15 | #325 |
Gold-Mitglied Name: Lars
Registriert seit: 07.09.2012
Ort: Erlangen
Beiträge: 2.261
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Preis / Leistung stimmt
Habe mir nun auch die Hella BST für mein Auto gekauft. Ich habe zwar eigentlich Typ 40 pico verbauen wollen, aber die sind mir einfach zu groß.
Ich bin von den BST echt begeistert. Bis jetzt kann ich nichts negatives zu den Blitzern berichten. Tipp für alle die auch BST kaufen wollen: Kauft euch die Version mit Montagehalterungen. Ich habe mir die Festanbauvariante gekauft, weil es die ein paar Euro günstiger gab. Der Aufwand selber einen Halter zu bauen hat sich aber wirklich nicht gelohnt! |
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07.11.2016, 16:51 | #326 |
Bronze-Mitglied Name: Jonas
Registriert seit: 31.08.2014
Beiträge: 483
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Angenommen, ich bastel mir aus zwei Hella BST einen Scheibenblitzer. Sind die dann auch zulässig vorne drin? Da die BST ja theoretisch nach vorne und seitlich ebenfalls zugelassen sind.
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07.11.2016, 17:38 | #327 |
Silber-Mitglied Name: Stefan
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Ort: NRW
Beiträge: 1.588
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Schwierig zu sagen. Aber für die Montage ist glaube ich nur die Mindesthöhe und eine Abstand zu den einzelnen Leuchten angegeben. Somit ist für den Betrieb nach vorne in einem Gehäuse eigentlich alles gesagt.
Ich würde Dir empfehlen entweder doch fest zu verbauen, oder einen Frontblitzer für die Windschutzscheibe zu kaufen, der eben nicht diese Zulassung für den Privatanwender hat. Für 150€ kriegst Du da auch schon was ordentliches. |
Gruß
Stefan |
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07.11.2016, 19:55 | #328 |
Bronze-Mitglied Name: Lukas
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Beiträge: 147
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Die StVZO sagt meines Wissens nach nichts dazu. In der KBA Urkunde (http://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=25665) steht auch nichts zur Abstrahlrichtung, von daher würde ich sagen ist diese egal.
Da das ganze ja aber als Frontblitzer fungiert würde ich mich dann an die Anbaumaße von S. 13 der Montageanleitung (http://sosi.myds.me/forum/showpost.p...0&postcount=24) halten (Höhe zwischen 80 cm und 120 cm über dem Boden, falls das nicht möglich ist mindestens 65 cm; dürfte im Innenraum ja aber gegeben sein). |
Geändert von Lou (07.11.2016 um 20:05 Uhr). |
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07.11.2016, 20:49 | #329 |
Silber-Mitglied Name: Stefan
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Ort: NRW
Beiträge: 1.588
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Aber dann hast du die Leuchten immernoch nicht gemäß der Abbildung montiert. Auf den Bildern sind die am Kühlergrill getrennt voneinander angebracht.
Gruß Stefan |
Gruß
Stefan |
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07.11.2016, 22:17 | #330 |
Bronze-Mitglied Name: Lukas
Registriert seit: 11.10.2016
Beiträge: 147
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Da hast du Recht. Ich würde allerdings den Text der Skizze vorziehen. Dieser besagt ja, dass bei einer Verwendung nach §53a (davon gehe ich gerade aus?) die Leuchten nur bei Bedarf innen oder außen angebracht werden oder im Fahrzeug fest angebracht sein müssen. Bei der Verwendung als Scheibenblitzer (so oder so im inneren des Fahrzeuges) wäre das ja erfüllt.
Wenn die Konstruktion nicht unbedingt abnehmbar sein muss würde die BST glaube fest vor die Sonnenblenden montieren. Wobei dann evtl. der Graukeil wieder im Weg ist (und man u.U. über die 120 cm Maximalhöhe kommt). Ich frage mich allerdings tatsächlich auch gerade, ob es Mindestabstände der einzelnen Leuchtkörper zueinander gibt (bei der getrennten Montage) und wie es aussieht bei einer Montage zur Fahrzeugseite hinaus strahlend. Dazu habe ich bis jetzt noch nirgends etwas gelesen und wäre somit davon ausgegangen, dass es dazu keine speziellen Anforderungen gibt (abgesehen von den allgemeinen Befestigungshinweisen wie auch bei der Verwendung als RWS gültig). Oder gelten die Abstände, welche in der Skizze bei der Verwendung als Frontblitzer angegeben sind in alle Richtungen? Kann ich mir kaum vorstellen, ein Rückwarnsystem z. B. würde ich so hoch wie möglich montieren um möglichst weit gesehen zu werden. Gruß Lou |
07.11.2016, 22:37 | #331 | |
Silber-Mitglied Name: Christoph
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Beiträge: 1.286
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Zitat:
Die Höhe von 120cm ab der Oberkante der Fahrbahn wurde ja bereits genannt. | |
08.11.2016, 20:36 | #332 |
Bronze-Mitglied Name: Lukas
Registriert seit: 11.10.2016
Beiträge: 147
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Hört sich natürlich logisch an, allerdings frage ich mich, wo diese Werte her sind? Zu den Abständen der Leuchten zueinander finde ich nichts, zur Anbringungshöhe folgendes: die 35-150 cm finde ich lediglich bei den Vorschriften für Begrenzungsleuchten (§ 51 StVZO) und bei den Fahrtrichtungsanzeigern (nur nach EG). Bei den Begrenzungsleuchten zusätzlich die Vorgabe max. 40 cm vom äußersten Punkt entfernt. (Ist auch hier wunderbar illustriert: http://www.dekra.de/de/c/document_li...&groupId=10100).
§ 52 (3) StVZO regelt zwar wer "Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten" verwenden darf, allerdings sind auch hier keine Anbaumaße vorgegeben. Die DEKRA gibt in ihrem Dokument zwar die 80-120 cm an, tituliert diese aber lediglich als "Empfehlung". Gelbe Kennleuchten mit Hauptabstrahlrichtung werden lediglich im Zusammenhang mit der zusätzlichen Anbringung zum Blaulicht an Einsatzfahrzeugen erwähnt (§ 52 (11) StVZO). Die einzige Quelle mit "gescheiten" Angaben, welche ich gefunden habe, ist das "Merkblatt über die Anbaubedingungen von Kennleuchten für blaues oder gelbes Blinklicht an Fahrzeugen nach § 52 StVZO" des FKT Sonderausschusses "Lichttechnische Einrichtungen" (FKT = Fachausschuss Kraftfahrzeugtechnik (https://www.funkmeldesystem.de/attac...5&d=1270989618). Wenn man sich dort Punkt 3 anschaut, so findet man wieder die 80-120 cm in der Höhe, aber keine Vorgabe in der Breite (abgesehen natürlich von der Symetrie, die gegeben sein sollte). Unter Punkt 3.2 ist jedoch die Ausrichtung "Parallel zur Fahrzeuglängsachse" angegeben. Somit dürften die Leuchten nur nach vorne oder hinten ausgerichtet werden. Für die Warnung zur Seite hin könnten demnach nur "Kennleuchten mit einer Hauptausstrahlrichtung und erweitertem Ausstrahlungsbereich" verwendet werden, da Punkt 3.4 "Geometrische Sichtbarkeit" besagt dass auch im Winkel von 90° zur Fahrzeugaussenseite Licht abgestrahlt werden darf. Stellt sich mir nur noch die Frage nach der Rechtsverbindlichkeit dieses "Merkblatts", da der FKT ja "nur" berät? Um auf die Frage von Bayern-Modder zurückzukommen: meiner Ansicht nach dürfte das kein Problem darstellen, solange paarweise (zwei hast du ja schon geschrieben) und im Abstand zwischen 80-120 cm von der Fahrbahn verbaut/angebracht wird. Eine Saugnapfhalterung o.ä. dürfte nach § 53a (3) auch in Ordnung sein. Grüße Lou P.S: @Doku112: Deine Übersicht über die Rechtsgrundlagen für gelbe Kennleuchten hat mir beim Einlesen vor einiger Zeit viel weitergeholfen. Tolle Arbeit! |
Geändert von Lou (08.11.2016 um 23:48 Uhr). Grund: Ausrichtung doch nur nach vorne oder hinten; Merkblatt falsch gelesen |
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09.11.2016, 23:47 | #333 |
Silber-Mitglied Name: Christoph
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Ort: Dresden
Beiträge: 1.286
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Ich habe mich einfach bei der Maßangabe nach "Warnblinkanlage" gerichtet. Aber du hast recht, kann sein dass es nur nach EG war.
Zumindest kann man sich dann sicher sein, auf zugelassener Seite zu sein. Vielen Dank für die Blumen |
29.11.2016, 00:06 | #334 |
Forum-Mitglied Registriert seit: 12.11.2006
Ort: Kassel
Beiträge: 78
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Habe die BST bei meinem Focus mit jeweils 2 Magneten auf dem Kofferraumrolle befestigt. Durch die Magnete können die Leuchtkörper
auch auf dem Dach oder der Kofferraumklappe befestigt werden. http://img8.myimg.de/IMAG09879c711.jpg http://img8.myimg.de/IMAG0988bca17.jpg |
29.11.2016, 11:27 | #335 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 04.05.2004
Beiträge: 4.639
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Das ist nicht dumm.
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„Die meisten Zitate im Internet sind falsch.“ (Aristoteles)
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29.11.2016, 13:46 | #336 |
Forum-Mitglied Registriert seit: 25.11.2016
Beiträge: 33
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Wie werden die denn eingebaut? steckt man nur einen Stecker in die Kfz-Steckdose oder muss das professionell gemacht werden.Es gibt nur Videos wo die Blinken und nicht eingebaut werden.
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29.11.2016, 14:40 | #337 | |
Silber-Mitglied Name: Matthias
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Beiträge: 1.254
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Zitat:
Hier gibts auch ein Einbauvideo (halt als Frontblitzer, das Prinzip ist aber großteils das selbe) https://www.youtube.com/watch?v=rQXCxmik2YU Wenn man sich das Einbauen selbst nicht zutraut, einfach mal die nächste Werkstatt fragen. | |
30.11.2016, 00:33 | #338 |
Forum-Mitglied Registriert seit: 25.11.2016
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Oder kann man die auch mit 2x 9V batterien betreiben? Also 18V Gleichspannung
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30.11.2016, 06:01 | #339 |
Silber-Mitglied Name: Stefan
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Gruß
Stefan |
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30.11.2016, 08:02 | #340 |
Silber-Mitglied Name: Matthias
Registriert seit: 25.02.2013
Beiträge: 1.254
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Möglich wäre es, aber empfehlen würde ich es nicht. Ein 9V-Block hat meist eine relativ kleine Kapazität (ca. 600 mAh) und einen recht hohen Innenwiderstand. Ich würde eher zu 8-10 AA-Batterien in Serie greifen, die haben einfach mehr Saft. Und günstiger kommts obendrein.
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