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Alt 17.09.2009, 17:36   #21
Mobius One

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Inwiefern übersteigt die Comet E die Lichtleistung und den Preis der normalen Comet?




Gruppendynamik und Schweigespiralen sind schon sehr interessant.
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Alt 17.09.2009, 18:14   #22
Casi

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Zitat:
Zitat von rtk6sl Beitrag anzeigen
Aber mal bitte.... Angenommen man hat in der Abenddämmerung einen Unfall den man absichert!

Ganz ehrlich... Ob man nun von einer Effekta Comet geblendet wird oder einer Movia-D .... Ist in meinen Augen kein Unterschied
Seh ich auch so... aber wenn du eine Leuchte nach § 53a Abs. 3 StVZO verwendest, kann dir beim genannten Fall keiner ans Bein pinkeln. Du kannst ja nachweisen, kein Gesetz verletzt zu haben. So ist das in diesem Land nunmal. Ob sinnig oder nicht, Gesetz ist Gesetz... auch wenns nicht immer ganz nach dem menschlichen Verstand ist.

Zitat:
Zitat von Jango112 Beitrag anzeigen
Ja! Die Comet-E ist aus der effakta-Reihe und damit für Privatanwender zugelassen.
Paradox: Als normale Kennleuchte ist sie nicht zugelassen!
Ich denke das liegt daran, dass jede weitere Zulassung Geld kostet. Andere Platine= neue Zulassung. Warum soll Hänsch das investieren, wenn es die normale Comet schon gibt

Gruß

Casi

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Zitat:
Zitat von Mobius One Beitrag anzeigen
Inwiefern übersteigt die Comet E die Lichtleistung und den Preis der normalen Comet?
Im Preis tun die Beiden sich nichts. Es geht bloß um die unterschiedlichen Zulassungen. Die E musste dafür eine andere Platine bekommen, welche anstatt 15Joule nur 14Joule Blitzenergie hat. Sprich die Lichtleistung der E ist herabgesetzt, inwieweit es da Maximalwerte gibt, weiss ich nicht. Auch über die Streuuung der Lichthaube weiss ich nichts. Mir schwirrt nur gerade im Hinterkopf rum, dass eine solche Leuchte für so eine Zulassung nur einen maximalen durchschnittlichten Stromverbrauch von 2,5 A haben darf... Da kann ich zwar nicht die Hand für ins Feur legen, aber ich meine das mal in irgendwelchen KBA Unterlagen gelesen zu haben...

Gruß

Casi
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Alt 16.01.2010, 20:51   #23
Funkstation112

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Sorry das ich den Thread nach 4 Monaten wieder nach oben bringe, aber das wollte ich jetzt unbedingt mal wissen

Zitat:
Zitat von rescuechicken Beitrag anzeigen
Kannst Du Dir schenken.
Entweder Du läßt Dein Fahrzeug als Sonderfahrzeug irgend einer Art eintragen, welches Dich dann zum Führen von gelbem Blinklicht berechtigt, dann kannst Du alles fahren, was eine Zulassung in Deutschland hat.
Wenn Du es rein Privat benutzen möchtest, dann bleiben Dir nur die Effekta Produkte, weil sich kein Hersteller außer Hänsch dafür einer Typprüfung und dem Genehmigungsverfahren für den Privatgebrauch durch das KBA unterzogen hat.
Dritte und nicht ganz saubere Lösung wäre, Du nutzt die Leuchte nur im Unglücksfall oder zur Gefahrenabwehr und begründest Deine Ordnungswidrigkeit mit dem rechtfertigendem Notstand.
Übrigens: Ich habe im Wechsel mal eine Movia-D in gelb oder eine KL7000M im Auto, beides nicht für Privat zugelassen.
Ich habe mich für Variante 3 entschieden.

Wie ist das denn möglich?
Einfach so geht das doch bestimmt nicht, oder?
Darf man dann alle Gelben in D zugelassen Leuchten ohne weiteres fest an sein KFZ schrauben?




It works!

Geändert von Funkstation112 (16.01.2010 um 21:22 Uhr).
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Alt 15.02.2010, 13:42   #24
Funkstation112

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Kann dazu niemand was sagen?




It works!
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Alt 15.02.2010, 14:48   #25
Chroffer

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Zitat:
Zitat von Funkstation112 Beitrag anzeigen

[...]

Wie ist das denn möglich?
Einfach so geht das doch bestimmt nicht, oder?
Darf man dann alle Gelben in D zugelassen Leuchten ohne weiteres fest an sein KFZ schrauben?
Das Problem ist doch erst mal einen Grund zu haben sein Fahrzeug als Sonderfahrzeug zuzulassen, denn diese Zulassung wird dir der TÜV nicht bei jedem Fahrzeug geben. Da musst du schon irgendeinen Beruf haben der im Straßenverkehr zu tun hat und musst dein Privatauto dazu nutzen.
Und das du jede zugelassene Kennleuchte verwenden darfst wenn du die notwendige Zulassung als Sonderfahrzeug hast ist doch auch klar.
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Alt 15.02.2010, 17:58   #26
jan-2601

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Ich würde niemandem raten, sein Auto als Sonder-KFZ Pannenhilfe zuzulassen.
Es gewährt einem zwar, jede in D zugelassene Kennleuchte (Balken) zu verwenden (wie bereits erwähnt), jedoch muss man diversestes Absicherungsmaterial (was ja nicht sooo schlimm wäre) und noch viel mehr Werkzeug mit sich führen.
Schaut mal in die Fahrzeuge der bekannten Automobilclubs. Die führen zwar noch mehr mit sich, aber damit man mal eine Vorstellung dessen bekommt, was man alles mit sich führen muss.

Ich bin schon am überlegen, ob ich die Sondereintragung wieder rausnehmen lasse. Urlaub ist damit nicht so wirklich drin.
Aber andererseits hat meine Freundin ja jetzt auch ein Auto.
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