01.02.2012, 21:31 | #21 | ||
Gold-Mitglied Name: Diethelm
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Zitat:
Zitat:
Die Nachtabsenkung der Optik ist mittlerweile Stand der Technik. Warum also nicht auch die Nachtabsenkung der Akustik? Vor der Durchsetzung seiner eigenen Interessen sollte man sich die Argumente seiner scheinbaren Gegner zumindest einmal durch den Kopf gehen lassen. | ||
"Was einer nicht öffentlich tun darf, soll er auch nicht heimlich tun." (Friedrich der Schöne von Österreich, 1286 bis 1330)
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01.02.2012, 22:13 | #22 | |
Bronze-Mitglied Registriert seit: 29.09.2006
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Ja, Lärm macht krank, dumm und hässlich. Gut, ich habe Verständnis, dass es nervt wenn`s draussen vorallem nachts laut wird. Ich kriege nur einen Hals von hier bis an die Ecke, wenn so Leute sich an solchen Punkten aufgeilen und sich zwei Minuten später ne Zichte reinziehen, sich täglich besaufen, sich fett fressen, sich kaum bewegen oder auf anderen Wegen schaffen die Krankenkassen pleite zu machen. Ich wohne Luftlinie nen Schiss von einer FFW-Wache. Bei uns wird bei Lagen "Leben in Gefahr" und "Einsatz von mehr als zwei Zügen" laut alarmiert. Da heult dreimal ne gut 6 KW E57, dann rücken die FFW`ler an, die Karren laufen, Funkgelabber, und dann noch mal gut ne Minute Martin und Co. Kommt auch oft genug mal nachts vor, und? "Da geht es unter Umständen um Menschenleben!", sag ich, und mein Nachbar meint "Was interessieren mich die anderen, ich brauch meinen Schlaf!" Wochen später Apoplex seiner Holden, "wo bleiben die Arschlöcher denn?!" weinerlich schreiend mitten in der Nacht vorm Haus... Armes Deutschland. | |
01.02.2012, 22:49 | #23 |
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Unglaublich. Auf was die Leute kommen...
Auf der einen Seite bin ich Blaulichtfahrer. Da fasse ich mir an den Kopf nachts auf 80db zu begrenzen. Die Leute haben ihren Fernseher lauter als 80db. Wenn es draußen dunkel ist dann kann ich mein licht auch etwas dimmen und werde noch gut erkannt. Leider wird es nachts nicht leiser in den Autos und der Schall kommt auch nicht besser in den Fahrgastraum weshalb man das ja nicht vergleichen kann. Meiner Meinung nach kann man Sonderrechtsfahrten bei Nacht streichen wenn sowas durchkommt. Hilfsfrist hin oder her das muss dann der Gesetzgeber regeln. Auf der anderen Seite habe ich zu Studienzeiten im 1. Stock an der einfallsschneise zur Zentralen Notaufnahme eines nicht ganz kleinen Uniklinikums gewohnt. Da ist jeden tag 40 mal ein NEF und 100 mal ein RTW mit Signal durch. Wenn man nun im Sommer das Fenster offen hatte hat man sich durchaus gefragt was das nun soll nachts um halb 3 an einer gut einsehbaren und unbefahrenen Kreuzung das PRESSLUFTHORN einzuschalten. Bei aller Liebe das muss nicht sein! Und ja es gab schon Elektroanlagen. Aus diesem Grund habe ich durchaus Verständniss für Bewohner um die Kliniken. Die habens nicht leicht. Ständig dieses Tatütata, dann diese Hubschrauber und noch alle Besucher in vor den Einfahrten und in den Vorgärten stehen nur um das Parkhaus zu sparen... |
02.02.2012, 01:31 | #24 | |
Silber-Mitglied Name: Hendrik
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Zitat:
Die 80dB in der Petition wurden bei einer Entfernung von 7 Metern angegeben. Ich muss morgen mal meine alten Physikunterlagen aus Studienzeiten heraussuchen. Mal gucken, ob ich es noch schaffe, den Schalldruckpegel einer 2297 GM von 1 Meter auf 7 Metern Entfernung umzurechnen. | |
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02.02.2012, 01:44 | #25 | |
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Zitat:
Die genervten Anwohner muss man schon verstehen, wenn man sich nur ein wenig in der Lage versetzt. Bei den stressigen Zeiten in der heutigen Arbeitswelt und den damit verbundenen steigenden Zahlen der psychischen Erkrankungen - inkl. Burnout - ist das nächtliche Horn eine zusätzliche Belastung. Menschen mit schlafstörungen schlafen vielleicht nicht nach 2 Minuten wieder ein, sondern liegen noch eine ganze Weile wach. Den Chef interessiert es auch nicht, dass der Mitarbeiter gerädert zur Arbeit kommt, weil wieder ein Löschzug durchs Ort gesondert ist. Ihn interessiert das der Mitarbeiter Leistung bringt. Als freiwillige Helfer wissen die meisten hier von was ich rede - nur von der anderen Seite. Sie stehen mitten in der Nacht auf, fahren zum Einsatz und am nächsten Tag in der Schreinerei / Spedition / Autohaus / Bank / Versicherung etc. muss ein jeder Volunteer auch seine Leistung bringen. Betrachtet man das o.g. Zitat, welches ich genauso von der hiesigen Feuerwehr kenne, muss man auch Egoismuss bei der Feuerwher / Rettung / SEG etc. unterstellen. Die meisten sind freiwilligdem Dienst beigetreten und nehmen sich das Recht heraus ab und zu "unschuldige" Leute zu wecken, weil sie selbst wach sind... Blaulicht und Einsatzhorn ordnen den übrigen Verkehrsteilnehmern an, sofort freie Bahn zu schaffen. Ist aber keine anderer Verkehrsteilnehmer da, braucht auch kein Horn irgendetwas anzuordnen ! Versicherungsrechtlich ist das mittlerweile undbedenklich, den nach einem Urteil sind 10 Sekunden des Horns (ca. 3 Durchläufe), bei angepasster Fahrweise, ausreichend. Dauerhorn ist niergend festgeschrieben. | |
02.02.2012, 07:29 | #26 |
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...und dann sollen alle Feuerwehrfahrzeuge die nur ein Martin-Horn 2297GM drauf haben nachts ganz ohne Horn zum Einsatz fahren oder eine zweite SoSi für ~500€ bekommen...?
Also das mit der 80db Begründung ist echt mit das dümmste was ich je gehört habe! |
02.02.2012, 19:26 | #27 | |
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Zitat:
Mit solchen Aussagen begibst du dich auf extrem dünnes Eis und führst die Logik des ohne Signal fahrens mal direkt ad absurdum. Ich würde gerne mal damit anfangen das diese genannten drei Durchläufe der Tonfolge überhaupt nichts mit der Versicherung zu tun hat sondern mit der juristischen Klärung der Schuldfrage im Falle eines Unfalles. Das bedeutet auch nicht das du aus dem Schneider bist wenn das Horn dreimal geläutet hat sondern nur das man dir keine grobe Fahrlässigkeit vorwerfen kann durch das zu späte einschalten des Horns. Da sind alle anderen Begleitumstände noch nichtmal berücksichtigt. Dann kommen die nächsten Punkte nämlich das diese Tonfolgen vor dem Ereignis durchgelaufen sein müssen. Das kann ein VT sein oder auch eine Kreuzung, Einmündung usw.. Bezieh ich das jetzt mal auf eine Großstadt ( auf dem Land dürfte das Problem der nächtlichen Lärmbelästigung eher ein homöopathisches Problem sein) bedeutet das i.d.R. zu 90% Dauerhorn. Schlieslich können in Großstädten wie auch in Dörfern oder sonstwas in zehn Sekunden Alarmfahrt etliche Kreuzungen passiert werden. Zu guter letzt ist das lediglich ein Präzedenzfall der gern heranzgezogen wird und auch keine höchstrichterliche Klärung. Sprich fällt morgen ein Gericht ein gegenteiliges Urteil hast du genau die Pattsituation wie sie bisher auch war. Solange es keine gesetzliche Regelung gibt die das widerlegt hast du im Falle eines Unfalles bei dem du die StVO übertreten hast ohne eingeschaltete Tonfolge einen eklatant höheren Schuldanteil. Also bitte bitte bitte geht damit nicht auch noch bei jungen Kollegen hausieren und vermittelt das drei Tonfolgen ein Freibrief wäre der sie von jeglicher Schuld freispricht. @ Diethelm Du scheinst doch schon eine Weile im Geschäft zu sein. Von daher finde ich deinen Kommentar zu den freiwilligen Helden daneben. Wenn ich davon ausgehe das ein Helfer der nicht täglich mit Sondersignal fährt ohnehin ein höheres Gefährdungsrisiko trägt dann ist es doch nur sinnvoll wenn er sich wenigstens mit Dauerhorn nicht auch noch selbst aufs Glatteis manövriert nur um den Lärmpegel nicht nach oben zu treiben. Es ist sicher jeder Kollege bereit das Horn massvoll einzusetzen wenn Gesetzeslage einen da nicht im Stich lässt. Sprich es müssen eindeutige Regeln her der dem Einsatzfahrer nicht den schwarzen Peter zuschiebt. Ich arbeite hauptberuflich in einer Großstadt im Rettungsdienst und fahre auch nicht mit Dauerhorn. Allerdings bin ich mir der Arschkarte stets bewusst die ich dabei immer neben dem Führerschein klemmen hab. Ein Grund warum ich jungen Kollegen sage das Horn wird eingeschaltet wenn wir losfahren und ausgeschaltet wenn wir da sind (einsatzbedingte Ausnahmen jetzt nicht genannt) oder ohne Horn, aber dann hat alles andere Vorfahrt und wenn es die Omi mit dem Rollator ist. | |
02.02.2012, 20:39 | #28 |
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Also grds. find ich auch die ganze Geschichte Schwachsinn.
Wer sich da beschwert soll halt auch mal lieber Nachts freiwillig oder hauptberuflich den A... aus'm Bett heben um einem Andern zu helfen, - DANN kann er mosern / mitreden. Aber: Ich hab auch schon mal 'n' Fahrer vom LF / RW gefragt, warum er um 3-4 h. Nachts auf absolut leeren verlassenen Gassen Innenorts das Horn anschmeissen muss um zu ner Ölspur zu fahren, wenn bei hochgeklappten Bürgersteigen exact 0 Fahrzeuge vor ihm oder überhaupt im Umkreis von x Kilometern in Betrieb sind ... Andererseite: Wenn dann was passiert und der volltrunkene Kneipengänger vors Einsatzfahrzeug torkelt, ist doch wieder klar, das er gefälligst Musik angehabt haben müsste.... und sowas wie Rücksicht und Mitdenken zählt dann natürlich nicht. "Wie mer's macht - macht mer's falsch..." Und irgendeiner klagt immer dagegen und kriegt auch noch Recht. |
Geändert von as1 (02.02.2012 um 20:49 Uhr). |
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02.02.2012, 20:53 | #29 | ||
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Zitat:
2. Punkt Bist du haftbar wenn du mit 80db durch die Gegend fährst und es passiert etwas weil du hättest wissen müssen dass der andere dich nicht hören kann! Und wo führt das hin? Zum einzig logischen Schritt. Einer Änderung der StVO "Fahrzeuge mit eingeschaltetem blauem Blinklicht haben Sonder und Wegerechte" ..."Blaues Blinklicht weist den Verkehrsteilnehmer auf ein Einsatzfahrzeug hin und ordnet an, diesem Vorfahrt, Vorrang zu gewähren sowie freie Bahn zu schaffen."..."Hornsignal kann als zusätzliche Warneinrichtung eingesetzt werden. Ihm kommt die selbe Bedeutung wie dem blauen Blinklicht zu." ---------- Zitat:
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02.02.2012, 21:36 | #30 | |
Gold-Mitglied Name: Diethelm
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Zitat:
Dabei liegt es mir fern, all zu sehr zu verallgemeinern. Denn schließlich gibt es auch "leise" Ehrenamtliche und "laute" Hauptamtliche. Wir Menschen sind in unserem Denken und Handeln viel zu unterschiedlich, wie wir beide hier recht eindrucksvoll demonstrieren. Du propagierst für ehrenamtliche Helfer mit wenig Einsatzerfahrung das Fahren mit Dauerhorn. Die jungen Helfer unserer DRK-Einsatzeinheiten verfügen sogar über extrem wenig Einsatzerfahrung. Gerade deshalb verwenden sie das Einsatzhorn nur, wenn die Situation es erfordert. Also grundsätzlich nur, wenn sie beabsichtigen, anderen Verkehrsteilnehmern ihre Rechte zu nehmen. Ihr Erfahrungsdefizit kompensieren sie durch eine entsprechend umsichtige Fahrweise und nicht mit Lärm. Die herrschenden Zustände werden wir nicht ändern können. Aber vielleicht können wir in deren Kenntnis mehr Verständnis für die auch aus meiner Sicht überzogene Petition aufbringen. Vielleicht beschäftigt sich der eine oder andere "laute" Einsatzfahrer einmal mit den den Erkenntnissen der Unfallforschung über Blaulichtunfälle. Der Einfluss des Einsatzhorns auf das Unfallgeschehen sollte sie nachdenklich stimmen. | |
"Was einer nicht öffentlich tun darf, soll er auch nicht heimlich tun." (Friedrich der Schöne von Österreich, 1286 bis 1330)
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02.02.2012, 21:58 | #31 | |
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@ Lückenhüpfer
Zitat:
Ob ich Anwalt, Richter, Bäcker oder Müllmann bin, tut hier gar nichts zur Sache. Letztendlich sind alles Menschen und die haben nur eine Meinung. Genau deshalb werden jeden Tag Urteile aufgehoben oder angeändert. Genau wie Diethelm es schreibt, es muss ja nur das "Wegerecht angezeigt" werden, wenn man es in Anspruch nimmt. Nachts um 3 bei 0,0 Fahrzeugen auf den Strassen, nützt keinem das Horn. Und wenn man nicht mit 100 durch die Stadt rast um den einen vollgesoffenen Kneipenheimgänger noch zu erwischen, dann ändert das auch nichts. Soll ich jetzt Nachts immer mit Dauerhupe mit meinem Zivilfahrzeug fahren, weil unter Umständen eventuell wenn der Mond günstig steht ein vollgesoffener gerade mir vors Auto torkeln könnte? Immerhin hätte ich dann ja auch 50 km/h drauf. Ausserdem verleitet der Dauerlärm des Einsatzhorn, die Fahrer der Einsatzfahrzeuge, zu glauben, sie seien sicher und alle anderen wüssten über ihre dringliche Fahrt bescheid. Das nennt man Psychoakustik - s. Studie des Herrn Krahe der Uni Wuppertal. Wo steht bitte im Gesetz das ein Fahrzeug auf Einsatzfahrt permanent mit Einsatzhorn fahren muss? ...sag mir, wo steht das? | |
Geändert von karl-peter (02.02.2012 um 22:08 Uhr). |
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02.02.2012, 22:26 | #32 |
Silber-Mitglied Registriert seit: 06.06.2009
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Das steht dort nicht drinn aber du kannst es dir ableiten. Wenn du Sonderechte in Anspruch nimmst um mit 100 durch die Stadt zu fahren (einigen wir uns mal auf 70-80 um realistisch zu bleiben) dann bist du darauf angewiesen dass die anderen Verkehrsteilnehmer dies respektieren und dich nicht behindern => sie müssen aus dem Weg. Aus dem Weg müssen sie allerdings nur wenn Blaulicht und Horn laufen.
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03.02.2012, 03:17 | #33 | |
Silber-Mitglied Name: Philipp
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Zitat:
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03.02.2012, 17:09 | #34 | ||
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Zitat:
Warum frage ich dich dann willst du unbedingt diese Fahrergruppe absichtlich in diese Rechtsunsicherheit zwingen die absolut überflüssig ist. Um den Lärmpegel im Fahrzeug zu senken ? Um die Nachtruhe der Anwohner zu erhalten ? Also bitte. Von denen geht auch keiner auf die Straße wenn du vor Gericht gezerrt wirst und bedankt sich dafür das er schlafen durfte. Und glaub mir der gemeine Bürger, selbst wenn er selbst Schuld ist, schreckt auch nicht vor den wildesten Lügen zurück wenn es darum geht seinen Schaden dem EF in die Schuhe zu schieben. Ich hatte schon selbst vor Gericht das Vergnügen mit Lügen die selbst dem Anwalt der Gegenseite offenbar peinlich erschienen... Zitat:
Es steht nirgends geschrieben das ein EF mit Dauerhorn fahren muss. Es steht auch nirgends geschrieben das ich mit Blaulicht fahren muss. Auch dieses dient nur der Anzeige gegenüber anderen VT aber ist keine Pflicht bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten. Also soll ich Blaulicht in Zukunft auch nur noch kurz einschalten wenn ich gerade lustig bin und der Meinung meine Umwelt damit erfreuen zu können ? Soll ich allen ernstes auf eine Personengruppe zufahren mit Blaulicht ohne zu wissen ob darunter sich ein Epileptiker verbirgt bei dem das Geleuchte einen Anfall auslösen könnte ? Ist das Fahrzeug nicht durch Form und Lackierung nicht schon ausreichend gekennzeichnet um Sonderrechte für andere ersichtlich wahrzunehmen ?... Schade das du auf die Frage nach dem Beruf hier derart polemisch eingehst. Es ist ein himmelweiter Unterschied ob du dir eine Meinung bildest nach gutdünken oder ob du eine richterlich Entscheidung treffen musst nach Gesetzeslage, Definitionskalendern, Gutachten... entgegen dem "normalen" Menschen muss ein Richter u.U. auch entgegen seiner Meinung ein Urteil fällen. Aber scheinbar ist möchtest du diese Rechtsunsicherheit nicht erkennen. Ich habe dir versucht sachlich die Faktenlage zu schildern was offenbar nicht bei dir ankommt. Und statt vernünftig auf diese Fakten einzugehen kommst du mit Polemik. Mir ist es letztlich egal wie du mit Sondersignal fährst, weil im Zweifel du den Kopf dafür hinhalten musst. Von demher, der Krug geht solang zu Brunnen bis er bricht. Ich kriege aber einen Vogel wenn man hier Weisheiten von sich gibt über Recht und Gesetz und versicherungsrechtliche Unbedenklichkeiten ohne diese dann faktisch zu Belegen. Schlieslich ist das hier ein öffentliches Forum und irgendein armer Wicht nimmt sich vielleicht dieses gefährliche Halbwissen für bare Münze. Von daher schreib doch wenigstens "meines Wissens nach" oder "habe ich mal gehört" oder aber schreib hin woher du das hast. Sprich wenn du sagst es ist unbedenklich dann verlink doch auch die entsprechenden Urteile oder Veröffentlichungen. Vielleicht kommt ja dann ausser Polemik auch noch ein wenig nützliche Fakten aus denen die Allgemeinheit Nutzen ziehen kann. | ||
03.02.2012, 21:57 | #35 | |
Gold-Mitglied Name: Diethelm
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Zitat:
Mein missionarischer Eifer ist endlich. Meine Meinung zu dieser Thematik habe ich hinlänglich dargelegt. "Rechtlich unangreifbar" zu sein, spielt in meinem eher pragmatisch orientierten Leben keine Rolle. Deshalb brauchte ich wohl auch noch nie einen Rechtsanwalt und lege keinen Wert auf eine Grabinschrift "Er hatte (laut UDS) Vorfahrt". | |
"Was einer nicht öffentlich tun darf, soll er auch nicht heimlich tun." (Friedrich der Schöne von Österreich, 1286 bis 1330)
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04.02.2012, 00:12 | #36 | |
Bronze-Mitglied Registriert seit: 09.03.2007
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Zitat:
Ich kann mich vielleicht nicht so gewählt ausdrücken, aber dennoch möchte ich Lückenhüpfer und alle Anderen über meinen schwachsinnigen Einfall aufklären, warum ich von der Einsatzfahrt auf die Privatfahrt komme: Mir, wie sicherlich jedem anderen ist bewußt, das Einsatzfahrten besonders gefährlich und u.U. anstrengend sind. Dennoch muss nicht für jede Einsatzfahrt mit Sonder- und Wegerechten gleich der Teufel an die Wand gemalt werden. Sicherlich ist es das gute RECHT eines jeden Einsatzfahrers, bei Alarmfahrten mit Blaulicht UND Horn zu fahren, ohne dies zu unterbrechen. Einige der hier so sachlich angebrachten Argumente, sind weitestgehend von konstruierendem Charakter. Wenn Nachts um 3 Uhr der volltrunkene Kneipenbesucher vor ein Einsatzfahrzeug torkeln kann, dann kann er dies auch vor irgend ein ziviles Fahrzeug tun. Jetzt kann der zivile Autofahrer, welcher sich an die 50 Km/h gehalten hat, als auch der Einsatzfahrer mit 60-70 Km/h und eingeschaltetem Blauhorn und Martinslicht darauf einstellen, das er/sie vor den Richter gezerrt wird. Um Polemik und Sarkasmus ins Spiel zu bringen, könnte man nun mutmaßen, das der Volltrunkene wohl eher von dem auffällig blinkend- und lärmenden Fahrzeug "angezogen" wird, als von Tante Erna´s Opel Corsa. Wär das nicht dann analog den fahrbahren Warntafeln auf den Autobahnen? Wo es mir und vielleicht auch anderen ging: Wenn Nachts um 3 Uhr kein Mensch auf der Straße ist, dann nützt keinem das Einsatzhorn. Denkt mal einen Schritt weiter. Heutzutage hat fast jeder Internet, ebenso hat fast jede Feuerwehr Internet. Da wird dann fleissig gepostet, das die Feuerwehr vergangene Nacht schon zum siebten mal diese Woche zur BMA bei der Firma XYZ war. In dieser Nacht sogar das zweite Mal. Wer von den "Normalbürgern" soll dann bitte die (in diesem Beispiel) Feuerwehr noch ernst nehmen? Klar, jetzt kann man unzählige Beispiele hervorkramen, wo es nach dem 14ten Fehlalarm dann doch zu einem Großbrand gekommen ist.... Ich glaube das was Diethelm versucht hat zu verdeutlichen, was mir übrigens aus der Seele spricht, einen Takt langsamer fahren, das Ziel wird nur wenige Sekunden später erreicht und die Gefahr auf einer Alarmfahrt zu verunglücken sinkt. Wenn eine große unübersichtliche Kreuzung auf dem Einsatzweg liegt, dann nutzt doch das Horn. Es geht doch um Straßen ohne Kreuzung, ohne Verkehr, Nachts und nicht im Berufsverkehr oder während eines Volksfestes. | |
04.02.2012, 00:46 | #37 |
Silber-Mitglied Registriert seit: 06.06.2009
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Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe. Dein Beispiel mit dem Betrunkenen hinkt etwas da der Einsatzfahrer der Garantenstellung seines Berufsstandes gerecht werden muss. Während de Privatmann einen Freispruch oder eine Geldstrafe bekommt wird der Rettusassistent eine Vorstrafe bekommen und seinen Job verlieren. Ist alles schon passiert!
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04.02.2012, 00:50 | #38 | |
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Zitat:
Ärgerlich finde ich immer nur, dass die Autofahrer es nicht schaffen geordnet zur Seite zu fahren. Ob das Horn dauernd oder erst vor einer Kreuzung angeschaltet wird. Das ist immer wie in einem Ameisenhaufen. | |
Manche Menschen sind der lebende Beweis, dass Gehirnversagen nicht unmittelbar zum Tod führt.
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04.02.2012, 01:09 | #39 |
Bronze-Mitglied Name: Fabian
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Ich finde es nicht richtig die ganze Zeit auf die Autofahrer zu schimpfen und ihnen die ganze Schuld zu zuschieben Die meisten sind mit so einer Situation, wenn sich von hinten ein Einsatzfahrzeug nähert, einfach überfordert. Wann lernen sie es auch wie man sich richtig verhält bei so einer Situation? Es wird vielleicht mal kurz angesprochen in der Fahrschule und da wir einem lediglich nur gesagt, dass man so schnell wie möglich zur Seite fahren muss. Sobald sie aber vor einer roten Ampel stehen wissen sie nicht wie sich sich verhalten sollen, ob sie z. B. langsam über die rote Ampel drüber fahren dürfen oder ob sie stehen bleiben sollen. Ich sehe es oft genug, dass die Einsatzfahzeuge einfach zu spät das Horn einschalten. Wenn sie erst 10m vor der Kreuzung das Sondersignal einschalten, brauchen sie sich nicht zu wundern, wenn die Autofahrer etwas länger brauchen.
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Geändert von Faffi1 (04.02.2012 um 01:22 Uhr). |
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04.02.2012, 01:20 | #40 |
Silber-Mitglied Name: Matthias
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Ich schimpfe nicht auf die Autofahrer. Klar bekommt man sowas in der Fahrschule gesagt, und es ist sogar mit in der theoretischen Prüfung mit dabei. Vielleicht macht es auch einfach die Großstadt? Aber gerade hier sollte man doch vermuten das Autofahrer eher an so etwas gewöhnt sind im Straßenverkehr.
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