30.05.2015, 14:59 | #161 | |
Gold-Mitglied Registriert seit: 26.08.2006
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Zitat:
ringsum [von Wänden] umschlossener, im Inneren von etwas liegender, das Innere von etwas bildender Raum. Unter Innenraum vom Fahrzeug versteht man die Fahrgastzelle, man kann ja alles mögliche als "Innenraum" bezeichenen, der Tank hat auch ein Innenraum, die Außenspiegel haben auch einen Innenraum... Man muss ja auch mal ein bisschen den gesunden Menschenverstand benutzen... Kofferaum ist auch zulässig: "Als im Fahrzeug fest angebrachte Warnleuchte wird auch die Leuchte angesehen, die erst durch das Öffnen einer Klappe, Tür bzw. Rolltür oder durch das Herausziehen eines Einbaurahmens oder einer vergleichbaren Vorrichtung sichtbar wird." | |
Geändert von rouvi (30.05.2015 um 16:30 Uhr). |
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30.05.2015, 15:06 | #162 | |
Silber-Mitglied Name: Frederick
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Zitat:
Kann das sein, das überall das selbe steht, BST, PH4, RWS Hänsch? Ist das ein Standard Text? | |
Gruß, Frederick Feuerwehrler a.D.
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30.05.2015, 17:04 | #163 | |
Silber-Mitglied Registriert seit: 06.06.2009
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Zitat:
Bin ja ein Hella Fan das kann man sich nicht entgehen lassen. Hat jemand genauere Erfahrungen gemacht mit dem Einbau? | |
30.05.2015, 18:25 | #164 |
Bronze-Mitglied Name: Florian
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Aber es heißt nur "im Fahrzeug", nicht "im Innenraum". "Im Fahrzeug" ist also dem Wortsinn nach erstmal alles was nicht "außen am Fahrzeug" ist. Hinter dem Kühlergrill wäre danach okay, auf dem Kühlergrill dagegen wohl nicht. Dass auch das KBA von nichts anderem ausgeht, liegt eigentlich auf der Hand, wenn "im Fahrzeug" für das KBA auch nach Öffnen von Klappen oder Rolltüren vorliegt. Ich kenne keine Fahrgastzelle, die man durch Klappen oder Rolltüren erreicht. Ich nenne sie mal "Nutzbereiche" eines Fahrzeugs dagegen schon. Demnach müsste jede Montage zulässig sein, die innerhalb der bestehenden Außengrenzen des Fahrzeugs bleibt.
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30.05.2015, 23:00 | #165 |
Silber-Mitglied Name: Frederick
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Ich ahne schon, eine Grauzone Legal das Fahrzeug ringsum mit gelb Licht auszustatten, statt illegal einen Balken zu montieren
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Gruß, Frederick Feuerwehrler a.D.
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30.05.2015, 23:07 | #166 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 09.01.2011
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Naja, man könnte ja z.B. 8 von den Dingern an einen Magneten Dübeln und dann (natürlich nur im Stand ) mit nem Spiralkabel aufs Dach setzen...
Würde ja der Zulassung und der Stvzo entsprechen. Gibts die Dinger eigentlich auch zur vertikalen Montage? Also mit um 90° gedrehter Optik? |
"a wise man speaks because he has something to say, a fool speaks because he has to say something"
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31.05.2015, 00:25 | #167 | |
Bronze-Mitglied Name: Florian
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Zitat:
PDF Prospekt BST-V Die BST-V haben allerdings eine andere K-Nummer. K 1129 statt K 1039. Da "braucht" es also eine andere Zulassungsurkunde, wenn man diese mitführen möchte. Ich sehe schon die ersten BMW mit BST in den Nieren vor mir | |
Geändert von Flo (03.06.2015 um 17:53 Uhr). |
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31.05.2015, 11:09 | #168 |
Silber-Mitglied Registriert seit: 06.06.2009
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Ich hätte jetzt mal noch eine andere Frage. Was unterscheidet diese Blitzer rechtlich jetzt von z.B. nachrüstbaren Blinkern mit LED wie man sie überall kaufen kann auch mit E-Nummer und eintragungsfrei?
Ich frage weil ich schon seit Jahren vor habe das Praxisauto etwas zu "Pimpen" aber da es ja die StVZO erfüllen muss sind ja gewisse enge Grenzen vorhanden. So hab ich mich auch bisher nicht getraut irgendwelche Reflexfolie zu nutzen ect. |
31.05.2015, 12:42 | #169 |
Bronze-Mitglied Name: Florian
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Geht dein Gedanke in die Richtung, dass du statt BST zusätzliche LED Blinker zur Warnung nutzen möchtest?
Die §53a Zulassung der BST führt dazu, dass du bei der Montage ziemlich frei bist. Das bedeutet auch, dass du beispielsweise keine Kontrollleuchte verbauen musst und sie unabhängig von deiner Warnblinkanlage betreiben darfst. Blinker sind dagegen in erster Linie mal Fahrtrichtungsanzeiger. Der Einbau eines Fahrtrichtungsanzeigers, der diese Funktion nicht erfüllt, ist nach meinem Kenntnisstand unzulässig. Was dran ist, muss auch funktionieren. Das bedeutet, zusätzliche Blinker müsstest du ganz regulär an die Fahrtrichtungsanzeiger und die Warnblinkanlage anbinden. Praktisch bedeutet das, dass du außer einer weiteren Lichtquelle eigentlich keine zusätzliche Warnwirkung hast, weil die Blinkfrequenz keine andere ist und Fahrtrichtungsanzeiger in der Regel auch nicht so hell sind wie Warnleuchten. |
31.05.2015, 12:54 | #170 |
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Hat jemand die Genehmigungsurkunde /ABG und würde sie hier zur Verfügung stellen?
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31.05.2015, 13:03 | #171 |
Bronze-Mitglied Name: Florian
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Für die normalen BST ist sie hier zu finden: http://sosi.myds.me/forum/showthread...094#post283094
Für die BST-V müsste man sich vermutlich mal noch an Hella wenden. |
31.05.2015, 13:29 | #172 | |
Silber-Mitglied Registriert seit: 06.06.2009
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Zitat:
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31.05.2015, 13:33 | #173 | |
Silber-Mitglied Name: Philipp
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Zitat:
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31.05.2015, 13:42 | #174 |
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31.05.2015, 13:44 | #175 |
Bronze-Mitglied Name: Florian
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Da bietet sich eigentlich am ehesten eine Montage hinter der Heckscheibe an. Wenn du natürlich eine Limousine hast und dann die Blitzer bei geöffneter Heckklappe verdeckt sind, ist das zwar nicht so optimal, aber du sagtest ja selbst, dass du davon ausgehst, dass die Blitzer meist bei geschlossener Klappe betrieben werden sollen.
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31.05.2015, 14:18 | #176 | |
Silber-Mitglied Registriert seit: 06.06.2009
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Zitat:
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31.05.2015, 14:22 | #177 |
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Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn? Bei einem Kombi wäre ja auch die Montage hinter der Scheibe aber an der Klappe denkbar, also auf der Innenseite der Heckklappe mit Albstrahlrichtung durch die Heckscheibe. Dann hängen die Blitzer beim Ein- und Ausladen nicht im Weg, strahlen aber natürlich bei geöffneter Klappe den Himmel an.
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31.05.2015, 15:56 | #178 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 17.12.2006
Beiträge: 6.553
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Dann baut man halt einen Satz direkt hinter die Scheibe und den anderen Satz in die Heckklappenverkleidung.
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31.05.2015, 18:43 | #179 | |
Silber-Mitglied Name: Christoph
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Beiträge: 1.286
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Zitat:
Dreht man das mit dem Innenraum einfach mal, klärt also was nicht innen ist: Alles was außerhalb der "geschlossenen" Karosse ist. Hinter dem Kühlergrill ist somit definitiv nicht außen. Wenn es nicht außen ist zählt es als innen. Denn in der Zulassungsurkunde ist nicht die Rede von der Fahrgastzelle! Hat jemand eine Quelle wo man die BST-V direkt als Endkunde beziehen kann bzw. einen Preis dazu? | |
31.05.2015, 23:20 | #180 |
Administrator Name: Peter
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Dass die BST nicht "außen" am Fahrzeug angebracht werden dürfen ist vielleicht dadurch begründet, dass sämtliche Anbauteile am Fahrzeug auch im Hinblick auf den Fußgängerschutz beurteilt werden müssen.
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