02.07.2010, 16:22 | #1 |
Forum-Mitglied Registriert seit: 09.06.2010
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Allgemeine Frage zu Signalanlagen
Reicht es zb: wenn ich mir die k-sm 30 von pintsch-bamag zulege und im fahrzeug verkable. ist da jetzt schon "ein/aus-Schalter", Lautsprecher, kabelsatz dabei oder muss ich mir noch etwas besorgen?
ist die o.g. anlage so aufgebaut wie die? einfach anstecken - fertig? Bitte keine Antworten ala "lies die Lieferbezeichnung" ich werd daraus nicht schlau. danke, mfg |
Geändert von JeffRock (02.07.2010 um 16:26 Uhr). |
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02.07.2010, 16:30 | #2 |
Gold-Mitglied Name: Matthias
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"Wenn ein Zustand von Widerstand und Aufruhr, nicht durch bestehende Regeln beseitigt wird, dann müssen neue und manchmal drastische Regeln durchgesetzt werden, um die Ordnung wieder herzustellen!"
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02.07.2010, 16:41 | #3 |
Forum-Mitglied Registriert seit: 09.06.2010
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Wollte nur wissen ob das eine Komplettanlage ist, da ich eine einzige komplettlieferung brauche.
Blaulicht ist vorhanden. Genehmigung ebenso. |
02.07.2010, 17:04 | #4 |
Gold-Mitglied Name: Harm
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Wenn Genehmigung und Blaulicht vorhanden sind, würde ich das einfach in ner Fachwerkstatt einbauen lassen. Dann fackelt hinterher nichts ab, weil ne Leitung zu dünn ist oder so.
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02.07.2010, 17:06 | #5 |
Forum-Mitglied Registriert seit: 09.06.2010
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ich lasse es auch in einer Werkstatt einbauen. es sollte nur nicht zu kompliziert zum einbauen gehen (stichwort: arbeitszeit sparen)
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02.07.2010, 21:06 | #6 |
gesperrter Benutzer! Registriert seit: 30.10.2009
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Wieso? Wenn du ne Erlaubniss hast, hast du ja eine Gewisse Position und entweder wird dir der Einbau bezahlt oder du kannst ihn als Aufwendung von der Steuer absetzen. Also alles was Fährt sollte nicht gebastelt sein!
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02.07.2010, 22:12 | #7 | |
Gold-Mitglied Name: Matthias
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Beiträge: 2.546
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Zitat:
Ich bin bei uns in der Firma für sowas zuständig. Je nach dem was der Kunde möchte wird er beraten. Dann wird ein Angebot geschrieben und entweder hat man Glück oder man hat Pech. M.M.n ist garkeine Ausnahmegenehmigung vorhanden. | |
"Wenn ein Zustand von Widerstand und Aufruhr, nicht durch bestehende Regeln beseitigt wird, dann müssen neue und manchmal drastische Regeln durchgesetzt werden, um die Ordnung wieder herzustellen!"
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03.07.2010, 00:32 | #8 |
Bronze-Mitglied Name: Michael
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Moin,
ich denke, wer zu den Berechtigten gehört, wird Kontakt mit dem Schirrmeister seiner Organisation oder Behörde haben. Und dieser wird sicherlich alle Fragen bezüglich von Ein-, Aus- oder Umbau von ZUGELASSENEN Sondersignalanlagen beantworten können. Hat man keinen Kontakt zu o.g. Schirrrmeistern, HiOrg oder Behörden-Kfz-Warten oder Behördenwerkstätten, kann es mit der Berechtigung ja nicht so weit her sein. Dann greift man halt zu China-Lösungen. Aber ob das hier das richtige Forum dafür ist? Aber das ist nur die Meinung eines kleinen BOS-Angehörigen... Michael |
Fakt ist: Wer einen Beitrag verÖFFENTLICHT, muss hin und wieder auch mit GEGENwind rechnen. So ist das nun einmal im realen Leben...
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03.07.2010, 09:37 | #9 | |
Gold-Mitglied Name: Matthias
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Zitat:
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"Wenn ein Zustand von Widerstand und Aufruhr, nicht durch bestehende Regeln beseitigt wird, dann müssen neue und manchmal drastische Regeln durchgesetzt werden, um die Ordnung wieder herzustellen!"
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03.07.2010, 11:55 | #10 |
gesperrter Benutzer! Registriert seit: 30.10.2009
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03.07.2010, 12:26 | #11 |
Forum-Mitglied Registriert seit: 09.06.2010
Beiträge: 10
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Fein, wenn Unwissenheit gleich Urteilen ist, oder?
Danke jedenfalls für die Aufklärungen. |
03.07.2010, 13:53 | #12 |
gesperrter Benutzer! Registriert seit: 30.10.2009
Beiträge: 2.237
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Junge pass auf was du sagst ok? Ich hab nen Sonderrechtsfahrzeug in der Garage stehen, Privatfahrzeug! Also ich weiß durchaus wovon ich spreche und die anderen hier auch! Hier steht nichts was nicht stimmt also halte dich mit deinem URTEIL über unsere Unwissenheit zurück und belehre uns eines besseren in dem du FAKTEN vorlegst! Jeden Monat sind hier 3 oder 4 Leute die eine Sondersignalanlage einbauen wollen und 99% von denen sind nicht berechtigt!
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03.07.2010, 14:33 | #13 | |
Gold-Mitglied Name: Matthias
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Zitat:
Ich lasse mir immer erst die Ausnahmegenehmigung vorlegen und dann kläre ich den Kunden auf, bzw mache ein passendes Angbot. Hättest du jetzt schon im ersten Post gesagt das du eine SoSi bekommst, weil du der Wehrführer der Stadt Musterhausen bist wären einige deutlich aufgeschlossener gewesen. Wenn du dich hier im Forum umschaust siehst du wie viele "verrückte" wir hier schon sperren lassen mussten. Persönlich will dich hier niemand angreifen! | |
"Wenn ein Zustand von Widerstand und Aufruhr, nicht durch bestehende Regeln beseitigt wird, dann müssen neue und manchmal drastische Regeln durchgesetzt werden, um die Ordnung wieder herzustellen!"
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03.07.2010, 16:42 | #14 | |
Forum-Mitglied Registriert seit: 09.06.2010
Beiträge: 10
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Zitat:
Und um Missverständnisse aufzuklären: Nein ich bin nicht bei Rettung, Feuerwehr, Polizei oder sonstigem. Ich bin Mitarbeiter in einer Sicherheitsfirma, die Personenschutzaufträge ausführt und eine Genehmigung für Wegerechtsfahrten hat. | |
03.07.2010, 17:12 | #15 |
Bronze-Mitglied Name: Michael
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Na denne,
viel Spaß bei Deinen Wegerechtsfahrten... ...schließlich dürfen Kreuzretter in Sachsen ja auch Wegerechtsfahrten durchführen. Don't feed the trolls! Ciao Michael |
Fakt ist: Wer einen Beitrag verÖFFENTLICHT, muss hin und wieder auch mit GEGENwind rechnen. So ist das nun einmal im realen Leben...
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03.07.2010, 17:54 | #16 | |
Silber-Mitglied Name: Maximilian
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Ort: Heidelberg
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Zitat:
Der Kundenservice sagt dir bestimmt, was du bestellen musst. | |
Geändert von max a. (03.07.2010 um 17:57 Uhr). |
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03.07.2010, 18:16 | #17 |
gesperrter Benutzer! Registriert seit: 30.10.2009
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Soweit ich weiß gibt es sowas wirklich aber nur mit Sonderrechten für Sonderschutzfahrzeuge. Welchen Sinn sollten denn bitte Wegerechte machen? Wenn man derartig gefährdet ist gibt es immernoch das Personenschutzcorps des Innenministeriums.
Also ich will ja nicht so sein: http://www.fg-haensch.de/index.php?p...b=103&idlang=1 http://www.fg-haensch.de/index.php?p...ng=1&idart=933 Hier ist das was du brauchst. |
Geändert von 86/82-1 (03.07.2010 um 18:18 Uhr). |
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04.07.2010, 11:33 | #18 | |
Forum-Mitglied Registriert seit: 09.06.2010
Beiträge: 10
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Zitat:
Danke! | |
04.07.2010, 12:47 | #19 |
gesperrter Benutzer! Registriert seit: 30.10.2009
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Bitte und mit diesem System hast du auch keine Probleme beim Tüv da dein Anwendungsbereich bereits auf dem Typenschild steht.
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