23.08.2008, 00:43 | #1 |
Bronze-Mitglied Name: Vittorino
Registriert seit: 22.08.2008
Beiträge: 156
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Hallo zusammen, habe mal ein paar fragen zum TOPas Balken.
Wir würden gern das Mittelteil beleuchten, wissen aber nicht woher wir sowas bekommen und anschließen. Und wollten gleichzeitig die einfach Drehspiegel gegen doppel austauschen. ist das ohne weiteres überhaupt möglich ? Was muss beachtet werden? Genauere Angaben zum Balken kann ich leider keine machen. Falls das weiter hilft, Der Balken sitzt auf einen MTW vom THW und zwar ist das dass Jugendgruppen Fahrzeug. vielleicht kennt der ein oder andere dieses Fahrzeug und weis was für eine Baureihe das ist. Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar Mfg Rino |
23.08.2008, 00:55 | #2 | |
Silber-Mitglied Name: Flo
Registriert seit: 31.08.2007
Beiträge: 1.094
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Zitat:
also all zu viel weiß ich über den TOPas auch nicht aber mit dem Auto kann ich dir weiterhelfen wenn es ein Ford Transit ist. Haben im OV Trier auch einen Ford Transit mit Topas drauf und auch die Einzeldreher. Wenn ihr anständige Kennleuchten haben wollt, dann empfehle ich lieber noch etwas zu sparen und die Doppelblitzer zu kaufen. Die BF Trier hat die Doppeldreher auf ihrem ELW und man sieht sie wirklich sehr schlecht. Edit: so einer? http://galerie.bos-fahrzeuge.info/de...rch&l=deutsch/ | |
Tu was du nicht lassen kannst !
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23.08.2008, 08:54 | #3 |
Moderator Name: Jan
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 6.611
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Würde von Doppeldrehern beim TopAs dringend abraten! Die Syncronisation geht recht schnell kaputt und dann habt ihr keinen Hell-Dunkel-Effekt mehr, sondern wildes Hin-und-Her-Gespringe des Blaulichts. Unser LF 8/6 hat das Problem und sieht damit nur Sch...e aus...
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"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638) Moderator schreibt orange. |
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23.08.2008, 10:53 | #4 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 17.12.2006
Beiträge: 6.552
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Unser KdOW (VW T4) hat auch TOPas mit Duodrehspiegeln. Ich finde die eigentlich ganz gut. Haben noch keine Probleme damit gehabt.
http://galerie.bos-fahrzeuge.info/de...rch&l=deutsch/ Die Doppelblitzer sieht man aber bei Sonnenschein am Tag nicht gerade sehr gut, finde ich... wenn dann nur mit Zusatz-LED-Blitzern. Ich würde Dou-Drehspiegel nehmen oder richtig sparen und LED-Module kaufen. Das sind die Module, die beim TOPas am hellsten und besten sind. |
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23.08.2008, 13:41 | #5 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 04.05.2004
Beiträge: 4.639
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Es gibt zwei verschiedene Duodreher-Module.
Das Sync-Problem kann ich bestätigen, hatten wir auch bei mehreren KTW. (Und das bei den KTW, die ja selten mit SoSi fahren. Also neben Verschleiß auch Alter.) Würde auch Blitzer bevorzugen. Für die Hinterleuchtung weiß ich nicht, was PB anbietet, glaube aber Sofittenbirnen. Würde eine Leuchtstoffröhre bevorzugen. |
„Die meisten Zitate im Internet sind falsch.“ (Aristoteles)
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23.08.2008, 14:15 | #6 | ||
Bronze-Mitglied Name: Vittorino
Registriert seit: 22.08.2008
Beiträge: 156
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Zitat:
Hmm also Blitzer dürfen wir vom ob aus nicht ( zu Teuer in Anschaffung und Erhaltung) Zitat meines ob´s: "Ist halt billiger nur ne H1 Birne zu wechseln als wie son strobo kram" außerdem wollten wir das nicht so an die große Glocke hängen weil wir auch nicht wissen wie sich die Rechtliche Lage darstellt, zwecks Zulassung etc. und da uns ein Drehlicht pro Seite zu dunkel ist, haben sich die duodreher angeboten. Aber wenn ihr viele probleme damit hattet, wäre es ja sinnvoll sich 2 Einzeldreher zu kaufen und einfach mit installieren, bols bleibt die Frage ob das einfach so zu machen ist und nicht eventuell dann ein Kabelbrand entsteht oder ähnliches. Wegen des Mittelteils, woher bekomme ich sowas als Leuchtstoff Version ?? | ||
23.08.2008, 15:46 | #7 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 22.11.2006
Beiträge: 4.373
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So, sollte es der TOPas wie auf dem THW-Bild sein, könnt Ihr Duo-Dreher einbauen. Ihr solltet dann nur schauen wie die Zuleitung abgesichert ist.
Es gibt zwei Arten. Kleine Spiegel und große Spiegel. Beiden Varianten kosten EUR 114,-/pro Stk. Diese sind vom Aufbau her gleich, nur der Spiegel an den Drehern ist unterschiedlich. Ich würde mich für die große Spiegelvariante entscheiden. |
24.08.2008, 22:46 | #8 |
Bronze-Mitglied Name: Vittorino
Registriert seit: 22.08.2008
Beiträge: 156
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Moin Moin, an dieser Stelle nochmals vielen Dank für eure Vorschläge.
Die Entscheidung ist gefallen, wir haben uns für die Duo Dreher mit großen spiegeln entschieden. Was noch übrig bleibt ist das Mittelteil was hinterleuchtet werden soll... hat jemand eine Idee woher ich sowas bekomme? Es wurde ja schon erwähnt das es die wohl auch als Neon Version gibt.. Für weitere Vorschläge wäre ich sehr dankbar MfG Rino |
24.08.2008, 22:59 | #9 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 22.11.2006
Beiträge: 4.373
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Die Hintergrundbeleuchtung kostet EUR 28,80 bei Pintsch Bamag. Bestellnummer: 5025-8400.101.
Die Neon Version war mal. Wer schonmal mitbekommen hat wie nen Neonröhre zerbricht, kennt bestens die Sauerei die man nachher hat. Dou-Dreher: 008 502 100-699. Preise sind ausschließlich Mehrwertsteuer! |
24.08.2008, 23:19 | #10 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 17.12.2006
Beiträge: 6.552
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Habe in meinem TOPas auch keine Neon-Hinterleuchtung unr die normale, mit den kleinen Glühlämpchen... die sind aber auch nicht schlecht.
Wie ist das eigentlich mit den Hinterleuchtungen? Sind die denn so ohne weiteres zugelassen? |
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24.08.2008, 23:53 | #11 |
Moderator Name: Jan
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 6.611
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Kurz gesagt: nein!
Begründung: "Blaulichtbalkenmittelteilbeleuchtung" wirst du in der StVZO oder FZV nicht finden --> also unzulässig! In der Regel sagt aber keiner was dagegen... |
"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638) Moderator schreibt orange. |
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25.08.2008, 09:33 | #13 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 04.05.2004
Beiträge: 4.639
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Die einzige Rechtsgrundlage für Hinterleuchtung bei BOS-Fzg ist § 52 Abs. 5 StVZO:
Krankenkraftwagen (Absatz 3 Nr. 4) dürfen mit einer nur nach vorne wirkenden besonderen Beleuchtungseinrichtung (z. B. Rot-Kreuz-Leuchte) ausgerüstet sein, um den Verwendungszweck des Fahrzeugs kenntlich zu machen. Die Beleuchtungseinrichtung darf keine Scheinwerferwirkung haben. Mit dem Wort "Verwendungszweck" werden auch hinterleuchtete Transparente mit z. B. "RETTUNGSWAGEN" gemeint. Oder auch "NOTARZT", was jedoch nicht blinken darf. Interessiert i. d. R. zwar keinen, aber bei uns wurde ein Kollege im NEF schon mal von der Pol bis zum Krankenhaus verfolgt und wegen des Notarzt-ASG in der RTK 6 mündlich verwarnt!!!! |
„Die meisten Zitate im Internet sind falsch.“ (Aristoteles)
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25.08.2008, 12:43 | #14 | |
gesperrter Benutzer! Registriert seit: 11.12.2007
Ort: Essen
Beiträge: 1.897
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Zitat:
bin also vom verbandplatz losgefahren, habe mein kreuz auf dem dach eingeschaltet, bin zum halteplatz gefahren und wurde auhc vorher angehalten, ich möchte doch bitte meine kreuzleuchte aussschalten... | |
Rechtschreibung ist was für Leute die zu viel Zeit haben...
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26.08.2008, 15:48 | #15 | |
Bronze-Mitglied Registriert seit: 17.02.2005
Beiträge: 191
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Zitat:
Hier mal ein Bildchen: Im Prinzip könnte man das auch mit einer Neonröhre verwirklichen, wenn Ihr eine passende findet. | |
26.08.2008, 17:21 | #16 |
Gold-Mitglied Name: Mike
Registriert seit: 27.02.2008
Ort: Voerde
Beiträge: 2.351
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SABAA-Prinzip (Sicheres auftreten, bei absoluter Ahnungslosigkeit)
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26.08.2008, 17:50 | #17 |
Bronze-Mitglied Registriert seit: 17.02.2005
Beiträge: 191
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Putzen? Nö. Rasen mähen war da angesagt.
Jetzt isser sauber, deswegen hatte ich ihn ja offen... |
26.08.2008, 17:54 | #18 |
Gold-Mitglied Name: Marcel
Registriert seit: 11.12.2003
Ort: Oberthal / SAAR
Beiträge: 13.729
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Dann einpacken und schicken....
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You can´t fix stupid, not even with Duct Tape
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26.08.2008, 18:12 | #19 |
Bronze-Mitglied Registriert seit: 17.02.2005
Beiträge: 191
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Auto dazu?
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26.08.2008, 23:13 | #20 |
Gold-Mitglied Name: Marcel
Registriert seit: 11.12.2003
Ort: Oberthal / SAAR
Beiträge: 13.729
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nee, den will ich nicht :-)
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You can´t fix stupid, not even with Duct Tape
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