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Alt 22.02.2010, 18:03   #24
86/82-1

gesperrter Benutzer!
 
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Zitat:
Zitat von LittleGrisu Beitrag anzeigen
Moin,

nicht sauer sein, aber Du schreibst in Deinen eigenen Beitrag Deine eigenen Fehler.

Falsch ist Deine Ausage:


In Deinem eigenem Beitrag steht ja schon die richtige Antwort:


Und um es zu vervollständigen, im Gesetz steht bei F und Pol nicht die Fahrzeuge, sondern DIE Feuerwehr und DIE Polizei...

Also nicht verwechseln...

Ciao
Michael
Sei du bitte nicht sauer aber lies erstmal alle Beiträge. Ich habe am Ende nur eine Zusammenfassung geschrieben.
Ich weiß dass die Sonderrechte im Rettungsdienst Fahrzeugbezogen sind und nicht nur das, sie sind auch noch Einsatzbezogen. Der Rettungsdienst oder sagen wir besser die FAHRZEUGE des Rettungsdiensts haben im Einsatzfall unter Einsatz der Licht und Tonsignalanlagen alle Sonder- und Wegerechte bzw. im Einsatzfall gilt die StVO nicht.
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