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![]() Bronze-Mitglied Name: Michael
Registriert seit: 04.02.2007
Ort: In Deiner Nähe...
Beiträge: 552
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Moin,
nicht sauer sein, aber Du schreibst in Deinen eigenen Beitrag Deine eigenen Fehler. Falsch ist Deine Ausage: Zitat:
Zitat:
Also nicht verwechseln... Ciao Michael | ||
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Fakt ist: Wer einen Beitrag verÖFFENTLICHT, muss hin und wieder auch mit GEGENwind rechnen. So ist das nun einmal im realen Leben...
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#2 | |
![]() gesperrter Benutzer! Registriert seit: 30.10.2009
Beiträge: 2.237
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Zitat:
Ich weiß dass die Sonderrechte im Rettungsdienst Fahrzeugbezogen sind und nicht nur das, sie sind auch noch Einsatzbezogen. Der Rettungsdienst oder sagen wir besser die FAHRZEUGE des Rettungsdiensts haben im Einsatzfall unter Einsatz der Licht und Tonsignalanlagen alle Sonder- und Wegerechte bzw. im Einsatzfall gilt die StVO nicht. | |
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