![]() |
![]() |
#22 | |
![]() gesperrter Benutzer! Registriert seit: 30.10.2009
Beiträge: 2.237
|
![]() Zitat:
Ich weiß dass die Sonderrechte im Rettungsdienst Fahrzeugbezogen sind und nicht nur das, sie sind auch noch Einsatzbezogen. Der Rettungsdienst oder sagen wir besser die FAHRZEUGE des Rettungsdiensts haben im Einsatzfall unter Einsatz der Licht und Tonsignalanlagen alle Sonder- und Wegerechte bzw. im Einsatzfall gilt die StVO nicht. | |
![]() |
![]() ![]() |
|
|
![]() |
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd. |
![]() |