Zitat:
Zitat von Blaulicht05
Das mit den Notarzt, Feuerwehr- ISG usw. ist schon immer so eine fragliche Sache. Deswegen am besten einfach nur ein Transparent mit einem Schriftzug der aufgeklebt ist (evtl. hinterleuchtet).
Rot-blinkende Notarzt-Schriftzüge finde ich eh übertrieben und wirklich lesbar auf einer Alarmfahrt sind die auch nicht. Sieht man doch hier auch in den Videos mit dem TOPas... hatten wir erst.
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Da hast du recht, aber hinter welcher Vorschrift "verstecken" sich diese hinterleuchteten Transparente?
RTW dürfen ja damit gekennzeichnet sein (Stichwort: Rotkreuz-Leuchte), aber andere Nutzer dürfen dies, meines Erachtens nach, nicht.
Hat nicht sogar in der Produktinfo von Hella zur
OWS drin gestanden, dass die Hinterleuchtung des Mittelteils im Geltungsbereich der Stvzo/Stvo unzulässig sei.
Genauso habe ich mich immer gefragt, ob die
HWL in der RTK6 überhaupt zugelassen sind. Da sie unabhängig von der Warnblinkanlage arbeiten, sind sie wohl nicht als zusätzliche Blinkleuchten zugelassen. Eine Zulassung nach §53a wäre mir auch neu. Wahrscheinlich verhält es sich mit den Dingern wie mit dem Springlicht bei der Polizei...