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#12 | |
![]() Silber-Mitglied Name: Hendrik
Registriert seit: 09.09.2007
Ort: Zwischen Hänsch und TD
Beiträge: 1.229
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Zitat:
Hat nicht sogar in der Produktinfo von Hella zur OWS drin gestanden, dass die Hinterleuchtung des Mittelteils im Geltungsbereich der Stvzo/Stvo unzulässig sei. Genauso habe ich mich immer gefragt, ob die HWL in der RTK6 überhaupt zugelassen sind. Da sie unabhängig von der Warnblinkanlage arbeiten, sind sie wohl nicht als zusätzliche Blinkleuchten zugelassen. Eine Zulassung nach §53a wäre mir auch neu. Wahrscheinlich verhält es sich mit den Dingern wie mit dem Springlicht bei der Polizei...
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