Zitat:
Zitat von Peter
Dass die BST nicht "außen" am Fahrzeug angebracht werden dürfen ist vielleicht dadurch begründet, dass sämtliche Anbauteile am Fahrzeug auch im Hinblick auf den Fußgängerschutz beurteilt werden müssen.
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Bei der Verwendung als "normale Frontblitzer" dürfen sie aber ganz normal außen am Fahrzeug befestigt werden. Die Beschränkung auf den Innenraum betrifft nur die Zulassung im Bereich des §53a.