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#1 |
![]() Administrator Name: Peter
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Nickenich
Beiträge: 9.311
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Dass die BST nicht "außen" am Fahrzeug angebracht werden dürfen ist vielleicht dadurch begründet, dass sämtliche Anbauteile am Fahrzeug auch im Hinblick auf den Fußgängerschutz beurteilt werden müssen.
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˙˙˙uǝɟnɐʞ ʎɐqƎ ıǝq ɹnʇɐʇsɐʇ ǝuıǝ ɹǝpǝıʍ ǝıu ǝpɹǝʍ ɥɔI
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#2 |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 09.01.2011
Beiträge: 3.253
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Da ist was dran. Wenn ich meinen ersten Satz morgen montiert habe mach ich mal Fotos.
Bisher bin ich sehr positiv angetan, auch bzw. besonders im Vergleich zu meinen Nano RWS. Der Dreifachblitz ist subjektiv deutlich auffälliger. Wenn die sich bewähren sind noch bis zu 6 weitere Sätze zu verbauen. ![]() |
"a wise man speaks because he has something to say, a fool speaks because he has to say something"
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#3 |
![]() Gold-Mitglied Name: Florian
Registriert seit: 19.05.2009
Ort: Solingen
Beiträge: 2.530
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Wo gibt es zurzeit das Set günstig wo man auch sicher sein kann das es die richtigen sind?
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versteckten Text anzeigen
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#4 |
![]() Forum-Mitglied Registriert seit: 03.02.2014
Ort: 63814 Mainaschaff
Beiträge: 25
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Ich hab meine hier bestellt. Kamen innerhalb von 3 Tagen mit der Post
![]() http://www.lifeissimple.de/hella-fro...oder-blau.html |
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#5 |
![]() Silber-Mitglied Name: Christoph
Registriert seit: 14.11.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 1.286
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Bei der Verwendung als "normale Frontblitzer" dürfen sie aber ganz normal außen am Fahrzeug befestigt werden. Die Beschränkung auf den Innenraum betrifft nur die Zulassung im Bereich des §53a.
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#6 |
![]() Silber-Mitglied Registriert seit: 06.06.2009
Ort: Hochdorf
Beiträge: 1.936
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#7 |
![]() Silber-Mitglied Name: Christoph
Registriert seit: 14.11.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 1.286
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Nutzt du ein Fahrzeug, was laut Gesetzt zum Führen von Kennleuchten für gelbes Blinklicht berechtigt ist, müssen diese Kennleuchten nicht extra eingetragen werden sofern diese ein Prüfzeichen besitzen.
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#9 | |
![]() Bronze-Mitglied Name: Florian
Registriert seit: 13.11.2012
Beiträge: 287
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Wenn ich Christophs Beitrag zwischendrin richtig deute, meint er, dass gelbe Blitzer zulässig sind, sofern sie die Zulassung nach ECE 65 haben und nicht in ihrer festgelegten Albstrahlrichtung durch ein Pfeilsymbol begrenzt sind, richtig?
Gehe ich mal von der StVZO aus, dann erlaubt § 52 das Führen von "Kennleuchten für gelbes Blinklicht – Rundumlicht". Das schließt gerichtete Leuchten aber grundsätzlich mal nicht mit ein. Wäre das anders und würde die ECE 65 das schon alles regeln, dann wäre doch für blaue Frontblitzer nicht die entsprechende Ergänzung notwendig gewesen oder? Zitat:
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#10 | ||
![]() Silber-Mitglied Name: Christoph
Registriert seit: 14.11.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 1.286
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Zitat:
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#11 |
![]() Silber-Mitglied Registriert seit: 06.06.2009
Ort: Hochdorf
Beiträge: 1.936
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Du spielst da aber auch auf eine Lücke an. Theoretisch sollte es nämlich so sein dass dir niemand einen Freibrief ausstellt sondern jede zusätzliche Beleuchtungseinrichtung einzeln eingetragen werden sollte.
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#12 |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 09.01.2011
Beiträge: 3.253
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So, hab jetzt den ersten Satz BST an meinem Oldie verbaut.
Erster Eindruck bestätigt sich, super einfache Montage, gute Helligkeit, sehr kräftige Farbe, ausgeschaltet sehr unauffällig. Zusammen mit nem Funkschaltsystem ne klasse Sache. ![]() |
"a wise man speaks because he has something to say, a fool speaks because he has to say something"
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