Zitat:
Zitat von raoul
Hier kommt im übrigen ein Anwalt zu der Ansicht, dass jede ECE- R65 geprüfte Leuchte für Privatanwender unter bestimmten Voraussetzungen zur Unfall- und Pannenabsicherung zulässig ist:
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Ich fürchte, dem Herrn ist da allerdings ein Denkfehler unterlaufen. Diese Schlussfolgerung, würde vielleicht funktionieren, wenn die ECE Regelungen eine Klassifizierung bereithielten, die der deutschen "zusätzlichen Warnleuchte" entspricht. Ob es sowas gibt - keine Ahnung, weil ich den Text der ECE-
R65 nirgendwo finden kann, auch nicht über den Link hier im Forum.
Aber wäre es so, wie von ihm angenommen, müsste man ja keine K-Nummer mehr mit der Zulassung als zusätzliche Warnleuchte beantragen. Ich nehme einfach an, dass das eine deutsche Besonderheit ist, die über die ECE-
R65 hinausgeht.