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Alt 01.06.2015, 21:31   #1
raoul

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Hier kommt im übrigen ein Anwalt zu der Ansicht, dass jede ECE-R65 geprüfte Leuchte für Privatanwender unter bestimmten Voraussetzungen zur Unfall- und Pannenabsicherung zulässig ist:

http://www.anwalt-moenchengladbach.d...zulaessig.html
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Alt 01.06.2015, 22:27   #2
Peter

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Danke an Christoph für die schöne Zusammenfassung!




˙˙˙uǝɟnɐʞ ʎɐqƎ ıǝq ɹnʇɐʇsɐʇ ǝuıǝ ɹǝpǝıʍ ǝıu ǝpɹǝʍ ɥɔI
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Alt 01.06.2015, 23:14   #3
Blaulicht05

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Na das wird ja immer besser...




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Alt 01.06.2015, 23:38   #4
Flo

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Zitat:
Zitat von raoul Beitrag anzeigen
Hier kommt im übrigen ein Anwalt zu der Ansicht, dass jede ECE-R65 geprüfte Leuchte für Privatanwender unter bestimmten Voraussetzungen zur Unfall- und Pannenabsicherung zulässig ist:
Ich fürchte, dem Herrn ist da allerdings ein Denkfehler unterlaufen. Diese Schlussfolgerung, würde vielleicht funktionieren, wenn die ECE Regelungen eine Klassifizierung bereithielten, die der deutschen "zusätzlichen Warnleuchte" entspricht. Ob es sowas gibt - keine Ahnung, weil ich den Text der ECE-R65 nirgendwo finden kann, auch nicht über den Link hier im Forum.

Aber wäre es so, wie von ihm angenommen, müsste man ja keine K-Nummer mehr mit der Zulassung als zusätzliche Warnleuchte beantragen. Ich nehme einfach an, dass das eine deutsche Besonderheit ist, die über die ECE-R65 hinausgeht.
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Alt 02.06.2015, 01:43   #5
raoul

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Zitat:
Zitat von Flo Beitrag anzeigen
Ich fürchte, dem Herrn ist da allerdings ein Denkfehler unterlaufen. Diese Schlussfolgerung, würde vielleicht funktionieren, wenn die ECE Regelungen eine Klassifizierung bereithielten, die der deutschen "zusätzlichen Warnleuchte" entspricht. Ob es sowas gibt - keine Ahnung, weil ich den Text der ECE-R65 nirgendwo finden kann, auch nicht über den Link hier im Forum.

Aber wäre es so, wie von ihm angenommen, müsste man ja keine K-Nummer mehr mit der Zulassung als zusätzliche Warnleuchte beantragen. Ich nehme einfach an, dass das eine deutsche Besonderheit ist, die über die ECE-R65 hinausgeht.
Das sehe ich auch so. Der Herr Anwalt hat schlicht übersehen, dass zusätzliche Warnleuchten nach §53a der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen müssen. Und dort dürfte dann der Unterschied zwischen Rundumleuchten und Warnleuchten zu finden sein. M.W. sind das neben der Lichtleistung auch Anforderungen an die Stromaufnahme.
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Alt 02.06.2015, 05:12   #6
Jango112

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Wenn dem so wäre, wie der Anwalt so argumentiert - warum lässt Hänsch dann die Leuchten der effekta-Serie extra prüfen und zulassen?
Sollte deren Rechtsabteilung tatsächlich keine Ahnung haben oder ist "effekta" ein Marketinggag für einen kleinen uns speziellen Kundenkreis (z.B. Blaulichtsammler) ..?




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

Moderator schreibt orange.
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Alt 02.06.2015, 18:31   #7
Bayern-Modder

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Soo, meine heute bekommen. Morgen werden se verbaut.




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Alt 02.06.2015, 23:02   #8
Peter

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Wir brauchen dringend mal richtige Videos von den Dinger!




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Alt 02.06.2015, 23:38   #9
Bayern-Modder

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Hab nur ein Handyvideo und die Blitzer wurden nur provisorisch "reingelegt" ins Auto meiner Eltern, in meinen A3 kommen sie morgen fest verbaut

EDIT: Meine persönliche Meinung: Tausend mal heller und auffälliger als meine derzeiten Sputnik Nano RWS. Wie die Sputnik SL sind weiß ich nicht aber die Nano RWS fliegen morgen auf jeden Fall raus. Oder bleiben als Zusatzblitzer zu den BST

https://youtu.be/ijE59E08kjs




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Alt 02.06.2015, 23:41   #10
Kleiner

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Hab ich das jetzt richtig verstanden, dass ich mit 6 Stück ( 2x vorne, 2x hinten, und je einmal links und rechts) rechtskonform bin oder brauche ich je ein Paar nach links und rechts, also insgesamt 8 Stück.

Am liebsten würde ich sie ja unter meinen Dachgepäckträger montieren, aber das ist nicht zulässig , oder?
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Alt 06.06.2015, 13:50   #11
FlorianD

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Zitat:
Zitat von Peter Beitrag anzeigen
Wir brauchen dringend mal richtige Videos von den Dinger!
Ich habe mir jetzt doch mal einen Satz bestellt, sobald diese da sind werde ich ein Vergleichsvideo mit den bereits verbauten PH4A machen




.
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Alt 28.06.2015, 21:02   #12
Commander

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Haben die BST eigentlich auch eine Funktionsüberwachung (Kontrollleuchten Ausgang)?




„Die meisten Zitate im Internet sind falsch.“ (Aristoteles)
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Alt 29.06.2015, 08:24   #13
karl-peter

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Nein, haben die BST nicht, genauso wie alle anderen "MS6" diese nicht haben.
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Alt 01.06.2015, 23:53   #14
Feuerzwerg

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Da es gerade passt. Habe von der Dekra heute ein Heftchen bekommen (Unfall! Was tun? – Direkter Downloadlink…)

Zitat:
Empfehlenswert ist zusätzlich eine gelbe Rundumleuchte oder Blinkleuchte auf dem Fahrzeugdach.
Von welchen Kennleuchten geht die Dekra hier aus?

Jeder würde dann sagen aber hier steht doch…




Meine Sammlung BAUSTELLE

Geändert von Feuerzwerg (01.06.2015 um 23:55 Uhr).
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