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Alt 19.12.2010, 00:02   #1
Doku112

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Name: Christoph
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Standard RTK4 nicht eingetragen

Bei der Überschrift werden gleich einige wieder was gaaaaaaanz schlimmes von mir denken.

Aber lasst mich bitte erst kurz die Geschichte erklären:

Zu meinem Vater habe ich einmal gesagt "Ich würde gern mal ein Fahrzeug als Feuerwehrfahrzeug ausbauen. Nur um meine Kreativität auszuleben. Oder ein älters Feuerwehrfahrzeug wieder neu aufpeppen mit neuer Sondersignalanlage und neuer Folierung."
Ja das war ein Traum. Ich wöllte vieles umbauen aber so dass alles trotzdem TÜV-gerecht ist. Da würde mich das Endergebniss noch stolzer machen. Wobei ich dieses Fahrzeug wohl nie zulassen würde außer es wird dann am Ende wieder verkauft.

Nun kann der Traum wahr werden...
Heute, zum 17. Geburtstag, gab es den Autoschlüssel für einen alten VW-Passat KdoW/ELW.
Nun kann ich meine Kreativität und mein Handwerk daran auslassen. Vieleicht wird es dann irgendwann weiterverkauft oder auch nicht...

Andere nehmen Drogen, ich baue ein Fahrzeug neu aus...


Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Ich studiere grad die Fahrzeugpapiere. Das Fahrzeug hat eine RTK4 verbaut. In den Papieren ist diese allerdings überhaupt nicht eingetragen. Kann das sein? Ich war der Meinung diese muss immer drin stehen. Oder reicht die Ausführung "Sonder-KFZ Feuerwehrfahrzeug" aus?
Ich wollte wissen wie das eingetragen ist um zu schauen ob man Problemlos die RTK4 gegen eine RTK6 tauschen kann oder nicht. Das kommt ja immer darauf an wie es eingetragen ist.
Das Fahrzeug war gute zehn Jahre im Feuerwehrdienst somit kann ich mir eigentlich nicht erklären warum diese Anlage nicht eingetragen ist.
Wie (bzw. ob überhaupt) muss die RTK4 denn also in den Fahrzeugpapieren aufgeführt sein?
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Alt 19.12.2010, 00:08   #2
NeusserSosimann

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Name: Lars
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Ich finde die Idee gut solange du da nicht mit rum fährst.
Habe so etwas auch mal vor, weil ich ein bekennender Hobbyausbauer bin !!!
Im Fahrzeugschein müsste nur Sonderkfz stehen aber nichts vom genauen Typ der Signalanlage.




Klaag niet..... maar vecht!!!
MARTIN-Horn® Ein Weltbegriff...
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Alt 19.12.2010, 00:12   #3
chspandl

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Ich meine das zumindest, sofern die RTK fest verbaut ist, die neue Fahrzeughöhe eingetragen werden muss.
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Alt 19.12.2010, 00:26   #4
Doku112

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Name: Christoph
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Zitat:
Zitat von NeusserSosimann Beitrag anzeigen
Ich finde die Idee gut solange du da nicht mit rum fährst.
Habe so etwas auch mal vor, weil ich ein bekennender Hobbyausbauer bin !!!
Im Fahrzeugschein müsste nur Sonderkfz stehen aber nichts vom genauen Typ der Signalanlage.
Nö, rumfahren kommt da für mich nicht in Frage. Kann es als Privatperson ja nicht zulassen. Aber vieleicht verkaufe ich es wieder wenn es fertig ist weil ich das nächste Ausbauen möchte. Gerade wegen eventuellem weiterverkaufen möchte ich dass alles TÜV-gerecht ist.

Zitat:
Zitat von chspandl
Ich meine das zumindest, sofern die RTK fest verbaut ist, die neue Fahrzeughöhe eingetragen werden muss.
Unter "Bemerkungen" im Fahrzeugschein steht nur die neue Höhe inklusive Dachreling...
Zitat:
Zitat von GinTonic
Ja es reicht! Es muss nur die neue Höhe geändert werden.
In Deutschland ist ja, wie bekannt, nicht immer alles koscher: Wurde das Fahrzeug in Eigenregie ausgebaut, so wird das schon mal gerne vergessen.

Bei einem Ausbauer würde ich auf schlampigkeit oder Kostenbremse tippen. Dann sollte man allerdings überlegen, ob man da nochmal was machen lässt.
Laut Fahrzeugbrief war das Fahrzeug erst ein Privatwagen und wurde von der Feuerwehr dann gebraucht gekauft und umgebaut.
Kann ich somit die RTK4 in eine RTK6 ändern ohne TÜV-Gutachten da "Sonder-KFZ Feuerwehrfahrzeug" reicht? Die Höhe wird sich ja nicht großartig ändern, müsste man Messen.
Frontblitzer hingegen müssten wieder extra aufgeführt werden, oder?

Vielen Dank für eure schnellen Antworten!
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Alt 19.12.2010, 23:16   #5
Fabpicard

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Also "normalerweise" sollte da was von "eine oder mehrere Rundumkennleuchten für blaues Blinklicht" drin stehn...

Die "Amtliche Abkürzung aus den Fahrzeugpapieren" kann ich dir jetzt auf Anhieb nicht nennen

Kann aber bei bedarf mal beim nächsten Kunden abschreiben

MfG Fabsi
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Alt 20.12.2010, 12:55   #6
Doku112

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Ich hab einfach mal den Fahrzeugschein abkopiert.
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicke auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Fahrzeugschein ELW.jpg
Hits:	790
Größe:	147,6 KB
ID:	10249  
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Alt 20.12.2010, 13:01   #7
techniker

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Aus der Praxis weiß ich: Ja, müsste eingetragen sein - wird jedoch seltenst auch so gemacht..
(Die Autos die ich bisher ausgebaut habe, fahren alle nur als SoKFZ ohne zusätzlicher HiOrg-Ausrüstungs-Eintragung umher..)

Warum das so gehandhabt wird, konnte mir weder LRA, POL noch TÜV beantworten..
(und ja, auch die POL selber fährt ohne Eintragung herum..)




Never change a running system - never run a changed system!

Geändert von techniker (20.12.2010 um 13:03 Uhr).
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Alt 19.12.2010, 00:12   #8
GinTonic

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Zitat:
Zitat von Doku112 Beitrag anzeigen
Ich war der Meinung diese muss immer drin stehen. Oder reicht die Ausführung "Sonder-KFZ Feuerwehrfahrzeug" aus?
Möchtest du die kurze Version, oder die lange?

Die Kurze gebe ich dir direkt mal:

Ja es reicht! Es muss nur die neue Höhe geändert werden.
In Deutschland ist ja, wie bekannt, nicht immer alles koscher: Wurde das Fahrzeug in Eigenregie ausgebaut, so wird das schon mal gerne vergessen.

Bei einem Ausbauer würde ich auf schlampigkeit oder Kostenbremse tippen. Dann sollte man allerdings überlegen, ob man da nochmal was machen lässt.




"Wenn ein Zustand von Widerstand und Aufruhr, nicht durch bestehende Regeln beseitigt wird, dann müssen neue und manchmal drastische Regeln durchgesetzt werden, um die Ordnung wieder herzustellen!"
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