31.03.2012, 20:30 | #18 |
Gold-Mitglied Name: Andi
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Ort: Wilstedt-Siedlung
Beiträge: 2.531
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Also,
Hänsch sagt das es zum Thema dunkle Scheiben nichts in den Vorschrifften steht. Der Tüv sagt aber: RWS hinter getönter Scheibe = nachträgliches Tönen oder Einfärben von bauartgenehmigten Lichttechnischen Einrichtungen ist unzulässig. Ebenso wenn die Leuchte z.b hinter getönten Scheiben verwendet wird. RWS schaltet sich ca. 5 Sek nach aktivieren der Warnblinkanlage ein. Warum? Hab vorne keinen Platz mehr für einen Schalter, daher hatte ich mir diese Methode überlegt. Funkschalter oder "irgendwo" nen Loch bohren kam nicht in Frage. Technisch habe ich es so gelöst: An jeden Blinker ein Relais welches die Spannung zum RWS schaltet, jeweils mit einem Kondensator. Nur wenn beide Blinker an sind, kann der Strom durch beide Relais und das RWS bekommt Strom. Die Kondensatoren lassen die Relais etwas später abfallen, so das praktisch dauerplus am RWS anliegt. Im übrigen muss man das RWS nicht mit den Warnblinkern schalten, davon steht in der ABG nichts drin! Gruß Andi |
*Dies ist meine persönliche Meinung und steht in keinem Bezug zu meinem Arbeitgeber!
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