19.12.2010, 00:02 | #1 |
Silber-Mitglied Name: Christoph
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RTK4 nicht eingetragen
Bei der Überschrift werden gleich einige wieder was gaaaaaaanz schlimmes von mir denken.
Aber lasst mich bitte erst kurz die Geschichte erklären: Zu meinem Vater habe ich einmal gesagt "Ich würde gern mal ein Fahrzeug als Feuerwehrfahrzeug ausbauen. Nur um meine Kreativität auszuleben. Oder ein älters Feuerwehrfahrzeug wieder neu aufpeppen mit neuer Sondersignalanlage und neuer Folierung." Ja das war ein Traum. Ich wöllte vieles umbauen aber so dass alles trotzdem TÜV-gerecht ist. Da würde mich das Endergebniss noch stolzer machen. Wobei ich dieses Fahrzeug wohl nie zulassen würde außer es wird dann am Ende wieder verkauft. Nun kann der Traum wahr werden... Heute, zum 17. Geburtstag, gab es den Autoschlüssel für einen alten VW-Passat KdoW/ELW. Nun kann ich meine Kreativität und mein Handwerk daran auslassen. Vieleicht wird es dann irgendwann weiterverkauft oder auch nicht... Andere nehmen Drogen, ich baue ein Fahrzeug neu aus... Nun zu meiner eigentlichen Frage: Ich studiere grad die Fahrzeugpapiere. Das Fahrzeug hat eine RTK4 verbaut. In den Papieren ist diese allerdings überhaupt nicht eingetragen. Kann das sein? Ich war der Meinung diese muss immer drin stehen. Oder reicht die Ausführung "Sonder-KFZ Feuerwehrfahrzeug" aus? Ich wollte wissen wie das eingetragen ist um zu schauen ob man Problemlos die RTK4 gegen eine RTK6 tauschen kann oder nicht. Das kommt ja immer darauf an wie es eingetragen ist. Das Fahrzeug war gute zehn Jahre im Feuerwehrdienst somit kann ich mir eigentlich nicht erklären warum diese Anlage nicht eingetragen ist. Wie (bzw. ob überhaupt) muss die RTK4 denn also in den Fahrzeugpapieren aufgeführt sein? |
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