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![]() Silber-Mitglied Registriert seit: 06.06.2009
Ort: Hochdorf
Beiträge: 1.936
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2. Punkt Bist du haftbar wenn du mit 80db durch die Gegend fährst und es passiert etwas weil du hättest wissen müssen dass der andere dich nicht hören kann! Und wo führt das hin? Zum einzig logischen Schritt. Einer Änderung der StVO "Fahrzeuge mit eingeschaltetem blauem Blinklicht haben Sonder und Wegerechte" ..."Blaues Blinklicht weist den Verkehrsteilnehmer auf ein Einsatzfahrzeug hin und ordnet an, diesem Vorfahrt, Vorrang zu gewähren sowie freie Bahn zu schaffen."..."Hornsignal kann als zusätzliche Warneinrichtung eingesetzt werden. Ihm kommt die selbe Bedeutung wie dem blauen Blinklicht zu." ---------- Zitat:
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