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#1 |
![]() Silber-Mitglied Registriert seit: 03.10.2006
Beiträge: 1.490
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Hab mir nun das Programm runtergeladen und ein Bisschen gebastelt. Können mir vielleicht die, die ihren LI 2000 schon programmiert haben, ihre Datei per Mail schicken ? Viele Leute haben ja bekanntlich viele Ideen, bezüglich der verschiedenen Texte - wäre ja schade, wenn ich das BT zurückbekomme und schon wieder ne Liste mit neuen Texten hier liegen habe
![]() Mail-Addy bitte per PN erfragen. DANKE schon Mal im Voraus !!! |
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#2 |
![]() Bronze-Mitglied Registriert seit: 30.12.2005
Ort: Kirchhain
Beiträge: 462
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Ich glaube meine Liste enthält 96 Texte :-)
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#3 |
![]() Silber-Mitglied Name: Christoph
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Hamburg (Stelle)
Beiträge: 1.709
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#4 |
![]() Silber-Mitglied Registriert seit: 03.10.2006
Beiträge: 1.490
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So, mein LI ist verbaut (siehe "Eure Fahrzeuge"). Nun noch eine Frage an Euch: Welche Texte würdet ihr in das Bedienteil einprogrammieren ? Wie gesagt wird der LI 2000 privat genutzt.
@Marcel: das BT schick ich Dir - wie ausgemacht - die Tage zum Programmieren zu. Schick's mir dann mit den Vector Hauben zurück. Melde mich aber per PN noch Mal ! |
Geändert von RTK-Sammler (14.05.2011 um 11:09 Uhr). |
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#5 |
![]() Silber-Mitglied Registriert seit: 03.10.2006
Beiträge: 1.490
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Eine weitere Frage an die Spezalisten !
Wenn ich im M4 Programmer einen Sondertext programmiere (sprich die gewünschten LED's selbst anwähle), wie wird der Text dann im BT dargestellt ? Als dieses "¶"-Zeichen oder kann man den manuell selbst betiteln, dass das BT dort dann beispielsweise "ÖLSPUR" anzeigt ? DANKE ! ![]() (nebenbei: was kostet das Programmier-Interface und hat jemand eines zum Verkauf ?) |
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#6 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Sebastian
Registriert seit: 03.08.2009
Ort: nähe Bremen
Beiträge: 317
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Wenn es noch interessiert.... NEIN, Sonderzeichen werden nicht angezeigt.
Gehöre jetzt auch zu denen, die programmieren können ![]() Aber mal eine ganz andere Frage: Du hast die LI in Deinem Privatfahrzeug? Wie sieht die Verwendung denn rechtlich aus. Wäre auch für die Feuerwehren interessant, da ich die Verwendung nur bei der Polizei kenne. MfG, Sebastian |
Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht der Versager (Oscar Wilde)
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#7 |
![]() Silber-Mitglied Registriert seit: 04.10.2006
Beiträge: 1.415
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Ganz einfach:
§49a StVZO Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. [...] und: §52 StVZO Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten (3a) Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes der Polizei dürfen nach vorn und hinten wirkende Signalgeber für rote und gelbe Lichtschrift haben. Anstelle der Signalgeber dürfen auch fluoreszierende oder retroreflektierende Folien verwendet werden. Also sind Infogeber an Privatfahrzeugen bzw. Kraftfahrzeugen außerhalb des Polizeivollzugsdienstes nicht zulässig. Soweit die Theorie. |
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